EX-Freund hat Hund weggenommen

  • ich hatte genau diese Situation or 2 Jahren, die du beschreibst. Hunde bei der Stadt etc auf meinen Ex eingetragen.
    Es existierte allerdings bei uns kein schriftl Kaufvertrag fuer die Hunde (ich htte also wenn sogar noch bessere Chancen gehbat)
    Ich war beim Anwalt und habe mich direkt nach dem -beratungsgespräch geschlagen gegeben.
    Ich hätte so keine Chance gehabt.
    Es sind ja nun doch eher Sachen üeber die amn verhandelt und da werden über solche Sachen wie Schutzvertrag etc die Besitzansprüche beurteilt und nicht wie in Sorgerechtsstreits bei Kindern.
    Ich habe die Hunde dann nach einem halben Jahr doch von ihm bekommen, als sie ihm dann vllt u lästig wurden.
    Vllt ist es bei euch aus so.Wenn der erste Groll verflogen ist.
    Hast du denn einen guten -draht zu seinen Eltern gehabt?
    Vllt nützt es was wenn du mit ihnen sprichst. Sie werden ja nun auch nicht unbedingt einen vierte Hund haben wollen.
    Ich weiss es hilft dir nicht weiter, aber ich habe aus meiner Naivität damals gelernt.
    Nie und nimmer würde ich jemals wieder Dinge die mir lieb sind auf andere Nmen laufen lassen, egal wie nahe mir die Person steht und sei es, dass es meinetwegen nur die Hälfte kosten würde oder so.
    Diese Machtlosigkeit damals war echt schlimm für mich.

  • Zitat

    Es ist auch für ein Gericht völlig irrelevant, ob er Zeit für den Hund hat oder nicht, solange er für seine artgerechte Unterbringung sorgt.


    Laut diversen Gerichtsurteilen, ist es nicht egal.


    Ich sehe da durchaus Chancen vor Gericht. Die Frage ist eben, wie weit man geht bzw. gehen möchte und wieviel Zeit das in Anspruch nimmt.

  • Es ist einfach nur so unglaublich ungerecht,er wird den hund eh nie sehen, hat er ja jetzt auch, er wird den einfach zu seinen eltern abschieben, nur damit ich ihn nicht bekommen, und ich vermisse de kleinen soooo sehr! Es ist einfach alle so ungerecht, er lässt garnicht mit sich reden. Ich gehe morgen zum Anwalt, ich war ja wie gesagt bei dem Kauf dabei und mündlich hat die Vorbesitzerin den Hund uns beiden Verkauft....Ich hoffe nicht, dass ich morgen enttäucht werde....irgendwie muss ich meinen Kleinen doch wieder bekommen....


    Die Eltern haben Angst vor ihm, die leben in der insolvenz und er gibt ihnen geld, wenn das wegfällt haben die nichts mehr, er hat wrklich alle in der Hand...


    Ich hoffe einfach, dass der Anwalt etwas machen kann, es ist doch mein Hund, ich weiß garnicht was ich machen soll...

  • Ich bin ja im Zivilrecht nicht so fit...aber steht in den Schutzverträgen nicht, dass man den Hund nicht weitergeben darf? Steht zumindest in meinem. Wenn er den Hund also zu den Eltern abschiebt, bei deinem Ex ne unangemeldete Nachkontrolle vorbeikommt und die sehen dass der Hund gar nicht da ist, können die da eingreifen? Weiß ja nicht ob das die Orgas überhaupt so interessiert...

  • Ich meine die Frage wer von beiden den Hund besser versorgen kann, wird nur bei Scheidungen diskutiert, wenn man den Hund in der Ehe als Sache gemeinsam angeschafft hat. Ansonsten kommt es wohl nur darauf an, wer den Hund gekauft hat und auf wen er gemeldet ist.


    Liebe TS, bitte geh morgen auf jeden Fall zum Anwalt. Du merkst schon - jeder sagt es irgendwie ein kleines bisschen anders, denn keiner von uns ist Spezialist für diese Frage. Ich drück Dir die Daumen!


    @ Aurinia: Ich verstehe es so, dass es hier keinen Schutzvertrag über eine Orga gab. Der Hund wurde von privat abgegeben. Ansonsten würde ich auch sagen - direkt an die Orga wenden.

  • Zitat

    Laut diversen Gerichtsurteilen, ist es nicht egal.


    Ich sehe da durchaus Chancen vor Gericht. Die Frage ist eben, wie weit man geht bzw. gehen möchte und wieviel Zeit das in Anspruch nimmt.


    und welche Gerichtsurteile sollen das sein?
    Wenn ich Eigentümer bin, kann ich mit dem Hund so verfahren wie ich möchte, es sei denn ein Gesetz wie z.B. das TierschutzG stünde dem entgegen.
    Sonst würden Kaufverträge ja keinen Sinn machen, wenn dann jeder behaupten könnte, nö aber ich habe den Wagen immer jeden Sonntag gewaschen, deswegen gehört der Wagen mir :roll:
    apanatschi hat es gut beschrieben, und bei ihr gab es noch nicht Mal einen Kaufvertrag.
    Eventuell könnte der Hinweis auf den Inhalt des Kaufvertrages helfen, wenn die Abgabe des Hundes untersagt ist. Dafür müsste man den genauen Text des Vertrages kennen.

  • Dein Ex geht auf "Geschäftsreise" - irgendwie klingt das, als wenn er ja nicht ganz auf den Kopf gefallen wäre - kannst du ihm nicht in einem vernünftigen, ruhigen Gespräch klar machen, dass es nicht fair ist den wohlmöglichen Groll auf dich auf dem Rücken des Hundes auszutragen. Das Tier ist schliesslich völlig unschuldig an der Situation und versteht wohlmöglich die Welt nicht mehr. Vielleicht regen diese "Argumente" ja doch noch irgendwie etwas bei seinen Gefühlen oder seinem Rechtsbewusstsein an.


    Juristisch kann ich mir nicht vorstellen, dass du eine Handhabe hast.

  • Ich weiss es ist hart für dich. lass dich beim Anwalt beraten. Es kommt natürlich uch immer drauf an wie gut du rechtsschutzversichert bist oder generell finanziell situiert bist, dass es dir bei einen nahezu aussichtlosen Fall nicht auf die Anwaltskosten ankommt.
    Es war für mich damals eine sehr sehr harte Situation, ich habe sehr an den beiden gehangen, und tue es natürlich immer noch.
    Genauer gesagt tat mir die Trennung von den beiden mehr weh, als von meinem Ex.
    Aber man muss nunmal sagen, wenn du denkst dass der Hund es im Grossen und ganzen bei den Ex Schwiegereltern ganz gut hat, muss man sich vllt damit abfinden. Der Schmerz ist zwar gross, aber ich denke och schlimmer ist es wenn er den Hund bei sich zuhause liesse und du wüsstest genau er wäre so viele Stnden alleine, er kümmert sich nicht usw.


    Ich hatte damals noch zusätzlich solche flauen Gefühle im Magen.
    Sollte es allerdings so sein, dass ihr Euch vllt auch noch einigen könnt, dass du den Hund bekommst gebe ich dir folgenden Tipp: Haltet alles schriftlich fest und mache die Übergabe nur unter Zeugen. Ich bin froh dass ich was handschriftliches festgehalten habe, denn als mein Ex mir wieder einen auswischen wollte, hat er mir gedroht mir die Hunde wieder wegnehmen zu wollen. usw


    Ich drücke dir die Daumen, lass dich beraten, aber wie gesagt betrachte die Situation realistisch

  • Zitat

    Ich gehe morgen zum Anwalt, ich war ja wie gesagt bei dem Kauf dabei und mündlich hat die Vorbesitzerin den Hund uns beiden Verkauft...


    Die Gerichte werden sich an das halten, was schwarz-weiß geschrieben steht.


    Mündliche Verträge sind zwar offiziell bindend, aber schlecht nachweisbar. Dein Ex kann einfach sagen, dass Du die Verkäuferin im Nachhinein beschwatzt hast, zu sagen, dass sie den Hund euch beiden verkauft hat.


    Wenn nur dein Ex den schriftlichen Vertrag unterschrieben hat, hast Du schlechte Karten. Völlig egal, ob Du um Impfpass stehst oder nicht.



    Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Rechnungen bezahlt hast, wie bsp TA-Rechnungen usw.
    Oder Du kannst nachweisen, dass Du den Hund betreut hast ... Bsp. du hast den Hund tagsüber immer mit ins Geschäft genommen. Oder die Hundeschule bezahlt, oder .....


    Das wäre eine Möglichkeit, deinen Ex zu packen, indem Du ihm die gesammelten Rechnungen für "seinen" Hund vor die Nase hältst Hund ihm erklärst, dass Du das Geld wiederhaben willst, das Du für "seinen" Hund bezahlt hast bzw. Du ihm die Betreuung in Rechnung stellst, da es ja schließlich sein Hund ist ....


    Da würde ich aber den Anwalt fragen, wie weit Du da gehen kannst.


    Gut wäre, wenn da ein Betrag rauskommt, der wirklich weh tut ...


    Aber Du musst hält nachweisen können, dass Du das bezahlt hast.
    Wobei, wenn Du Betreuung zusammenrechnest, kommt da idR schon ein ordentliches Sümmchen zusammen. Erkundige Dich einfach mal, was Tierpensionen, Hundesitter etc. Bei euch so pro Tag kosten.

  • Kannst du nicht einfach mal ein paar Tage verstreichen lassen, ein wenig herunterfahren und wenn du dann wieder zu klaren Gedanken fähig bist, such das Gespräch mit deinem Ex-Freund.
    So aufgewühlt/wütend/enttäuscht wird das nicht viel bringen. Ein vernünftiges Gespräch an einem neutralen Ort ohne Vorwürfe werden bestimmt viel mehr bringen als wenn du dich jetzt so mit ihm auseinander setzt. Wenn du ihm klar machst das der Hund es besser bei dir hat und er ihn trotzdem jederzeit sehen kann, sieht er das vielleicht ein.


    Alles Andere scheint ja aussichtslos, wenn er überall der eingetragene Besitzer ist.


    Ich wünsche dir viel Glück.

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