Hund in Beißerei verwickelt und Besitzer verletzt! Was nun?

  • Zitat


    Ich würde deinen Anwalt fragen, was das beste ist.


    :gut:


    Hat hier auch bestimmt schon jemand (oder mehrere geschrieben), aber der Geschädigte muss (!) nachweisen welcher Hund den Schaden verursacht hat.


    Ich würd jedenfalls keineswegs einfach mal 100€ abstecken und hoffen, dass sich das damit erledigt hat.
    Zahlst Du einmal können die jederzeit wieder kommen. Geh über den Anwalt und hol Dir Rat und rechtliche Hilfe ein.

  • Der "Anklagende" ist in der Beweispflicht weil er als erstes Ansprüche gegen dich geltend machen will - also muss er erstmal beweisen, dass es auch sicher dein Hund war.
    Kann er das nicht dann hat er keine Grundlage, rechtlich gegen dich aktiv zu werden, da steht Aussage gegen Aussage. Wenn sich überhaupt ein Anwalt damit befasst wird das vor Gericht eher fallen gelassen als ausdiskutiert. ;)


    Da musst du echt hart bleiben. Wenn du auch nur einen Cent bezahlst, ist es schon ein Schuldeingeständnis, da wirst du gleich für Folgekosten rangezogen.


    Ich glaube, die haben schon lange keinen Frieden mehr im Sinn...

  • >>Zitat<<
    Verbissene Hunde: Hilfe zahlt sich nicht aus


    Ein Hundehalter führte seine beiden Schäferhunde an kurz gehaltener Leine aus, als ihm zwei kleine
    unangeleinte Hunde entgegenkamen. Der Hundehalter dieser frei laufenden Tiere rief seine Hunde
    nicht zurück, sodass einer der beiden Hunde auf die Schäferhunde zulief, worauf es zu einem Kampf
    kam. Als der Halter der Schäferhunde versuchte, die kämpfenden Tiere zu trennen, wurde er sehr
    schmerzhaft von dem fremden Hund in die Hand gebissen. Er verklagte den Hundebesitzer auf
    Schmerzensgeld, das ihm aber verwehrt wurde. Zwar ist grundsätzlich eine Haftung des Halters der
    frei laufenden Hunde gegeben, doch wertete das Gericht das Eingreifen des Schäferhundehalters als
    Mitverschulden. Nach Auffassung des Richters hätte der verletzte Hundehalter seinen Hund von der
    Leine lösen müssen,um eine Selbstgefährdung auszuschalten. Wer in einer solchen Situation eingreift, geht ein so hohes Risiko ein, dass die Gefährdungshaftung des anderen Hundehalters zurücktritt.
    Amtsgericht Lampertsheim


    >>Zitat ende<<


    (Quelle .... http://www.emsbachdalmis.de/ht…_.html#BeissereimitMensch)

  • Zitat

    jedenfalls meinte er, dass die 100€ ja noch wenig seien und wir das über den anwalt regeln können. dann würden aber mehr kosten auf uns zukommen, da er schadensersatz anfordern könnte. und ich glaube auch anwaltskosten (bin mir dabei aber nicht sicher) kann er das?


    Klar kann er das, er kann viel wenn der Tag lang ist. Aber so wie du das schilderst, würde ich es drauf ankommen lassen. Da du einen Zeugen hast und sie nicht und man nicht sagen kann wessen Hund es war und man auch nicht dazwischen gehen sollte musst du dir da keine Gedanken machen.


    Geh doch einfach mal zum Anwalt und lass dich beraten.
    Wenn es mit dem Geld eng ist kannst du ihn auch gleich zu Beginn fragen, wie es mit einem Beratungsschein aussieht. Vielleicht hast du Anrecht drauf. Den kannst du beim Amtsgericht beantragen, meist macht das aber auch sogar der Anwalt. :smile:

  • Dazu vielleicht mal ein Beispiel aus dem Autofahrerbereich: Wenn Du einen kleinen Schaden verursachst und der Unfallgegner direkt Bargeld annimmt (hab' ich auch mal gemacht - nen Zwanni für eine minimale und kaum sichtbare Berührung am Außenspiegel ...), dann sind alle weiteren Ansprüche des Unfallgegners damit verwirkt.

  • Ich würde keinen einzigen Schritt mehr ausführen, ohne dies mit einem Anwalt besprochen zu haben. Aber das sollte zügig geschehen. :smile:

  • Zitat


    Das gilt dann als Schuldanerkennung, und dann kann der fröhlich weiter machen mit Geldforderungen. :D weil du ja deine " Schuld " zugegeben hast.
    Ich würde deinen Anwalt fragen, was das beste ist.


    Genau das ist mir eingefallen!

  • Zitat

    gut dass ich heute von anderen hundebesitzerin im park gehört hab das deren hund sich schon mit anderen rüden angelegt hat. in meinen augen ist das auch nicht tragisch, ich werf denen nichts vor. die haben nunmal einen jungen unkastrierten rüden. rangeleien kommen nunmal vor..



    und dazu möcht ich noch sagen
    das ist ja schön und gut..klaro kommen rangeleien vor..aber wenn dem so ist,wie oben angegeben,die besitzer das wissen und sich dann noch rauswinden wollen ( und ich kenn genug die ihren hund nicht lesen können und dann meinen ihrer hätt sich ja nur gewehrt,dabei aber glasklar angefangen hat),echt zum speien!


    edith --> huch da ist meine aussage zu dem obigen leider mit ins zitat gerutscht :ops:

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