hund als beschützer

  • hallo ihr lieben...


    gehe mit meinem hund vor allem immer nachts spazieren und habe auch keine angst, weil ich immer denke, daß sie mich beschützen wird...


    nun habe ich aber eine frage...


    nehmen wir mal an, ich würde überfallen werden und meine hündin verteidigt mich, erkennt die gefahr und versucht mir quasi den angreifer vom hals zu halten...
    wobei er ja unter umständen verletzt werden könnte...


    wie sähe das rechtlich aus...???


    wäre ich trotzdem strafbar, weil meine hündin ja zum beispiel zugebissen hätte oder würde das unter notwehr fallen....?


    habt ihr da eine antwort drauf??


    liebe grüße, die bine

    • Neu

    Hi


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    • Guten Morgen biini!!



      Soweit wir das wissen fällt so etwas unter "erweiterten Selbstschutz".
      Das ist das gleiche, als ob jemand ( z.B.ein Fremder ) den Überfall beobachtet und den Angreifer mit Gewalt abwehrt/vertreibt.


      Es ist aber auch wichtig, dass es im angemessen Rahmen bleibt, d.h. wenn es tatsächlich um dein Leben geht, wäre es sogar erlaubt einen Angreifer mit einer verbotenen Waffe zu verletzen. Heißt aber auch, dass wenn dich jemand nur blöde anmacht Du ihn nicht gleich krankenhausreif schlagen darfst!


      Ausserdem könnte es Probleme geben, da Aussage gegen Aussage steht, deswegen sofort in Sicherheit bringen und die Polizei verständigen.


      Schlaf gut
      Sonja & Daniel

    • klar, aussage gegen aussage...


      hoffe ja auch, daß ich niemals in so eine situation kommen werde, aber war heute so ein gedanke...


      lieben dank für deine antwort..


      die bine

    • Hatte dazu mal was in einem anderen Thread geschrieben:


    • @ Rex-Dieter: Das "Führen von Hunden"-Gesetz war ein Auszug aus der Hannoverschen Hundeverordnung. Ist im betreffenden Bundesland keines hinterlegt, würde ein dementsprechendes Gesetz ja wegfallen. Könntest du ja nochmal reinschreiben, inwieweit die regionale Hundeverordnung stärker berücksichtig wird oder nicht...

    • Hallo Zusammen,


      Prinzipiell ist zu sagen,- wenn der Hund angeleint ist und einen sogenannten "Angreifer" verletzt-ist es eine Notsituation.-Gleiches Recht für alle:-Das heißt du, sowie der Angreifer können Anzeige erstatten.-Meist wird solch ein Verfahren eingestellt, da Aussage geggen Aussage.
      Sollte der Hund nicht angeleint sein oder der Angreifer dieses Behaupten-sieht die Sache schon etwas anders aus.
      In diesem Fall gilt zwar auch Aussage gegen Aussage, aber du bist als Hundehalter in der Beweislast, das dein Hund in einer Notsituation gebissen hat.
      Sollte es dir als Hundehalter Nachweisbar sein, das kein Notsituation bestand und dein Hund wahrlos jemanden unangeleint angegriffen und verletzt hat.
      Kann es unter Umständen bei einem Verfahren micht nur Teuer werden, sonder der Hund kann Dir sogar weggenommen werden.


      Ich hoffe ich konnte dir Helfen.


      LG Nadine

    • lieben dank für eure auskünfte...


      kann die gesetzesauszüge sehr gut nachvollziehen...


      uns auch das , was nadine geschrieben hat...


      lg, die bine

    • Leider ist es so das man als Hundehalter in Deutschland immer weniger Rechte dafür aber mehr Pflichten hat. Dank der ganzen Medienhysterie werden alle gleich Hellhörig wenn einer schreit der Hund hat gebissen, in den wenigsten Fällen interessiert sich jemand dafür warum der Hund gebissen hat. Da die meisten Hunde schon Reagieren wenn du von Jemanden bedroht wirst, wird es schwer ohne Verletzung deinerseits Nothilfe nachzuweisen, kenne einen Fall aus dem Bekanntenkreis, da hat der Typ hinterher behauptet meine Bekannte nur nach Feuer für die Zigarette gefragt zu haben, der arme Rotti ist nun im TH Bochum, er wurde sofort Beschlagnahmt.

    • Zitat

      @ Rex-Dieter: Das "Führen von Hunden"-Gesetz war ein Auszug aus der Hannoverschen Hundeverordnung. Ist im betreffenden Bundesland keines hinterlegt, würde ein dementsprechendes Gesetz ja wegfallen. Könntest du ja nochmal reinschreiben, inwieweit die regionale Hundeverordnung stärker berücksichtig wird oder nicht...


      Hallo, ich habe das mit den Landes-und Städteverordnungen nochmal im Rechtsforum gepostet. Auch ob Gerichte Hunde potentiell als Waffe ansehen.
      Bin mal gespannt was alles kommt. :cyclop:

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