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Hey zusammen,
seit Dezember bin ich nun das erste mal Mieter (vorher Eigenheim).
Nun ist es so, das ich mich Frage, in wie fern ein Vermieter zu bestimmten Mändeln verpflichtet ist, diese zu beseitigen und in welchem Zeitraum.z.B. war bereits bei der Besichtigung der Wohnung im Schlafzimmer der Rolladengurt defekt.
Da wurde mir vom Makler versichert, das pünktlich zum Einzug der Gurt repariert sein würde.
Ich entschied mich für die Wohnung und bei Schlüsselübergabe am 1.12. war es natürlich noch immer nicht erledigt und der Vermieter sicherte mir zu, das es in den nächsten 2 Wochen gemacht würde, das würden die Handwerker gleich mitmachen.
Ende des Monats war es natürlich noch immer nicht erledigt und als ich ihn drauf ansprach: Anfang Januar wird es gemacht…
So, nun habe ich die Wohnung seit dem 1.12. angemietet und im Schlafzimmer lässt sich der Rolladen nicht runterlassen… wäre er ja wenigstens unten, könnte ich damit halbwegs leben, aber nein er ist offen, so dass mir jeder der in unserem Hof rum rennt (Mehrparteienhaus) ins Schlafzimmer gaffen kannNächster Punkt ist, das mir bereits bei der Besichtigung und auch beim Einzug gesagt wurde: TV gibt es über SAT und ich brauche einen entsprechenden Reciever.
Gut nach 2 Wochen die ich dann dort schon gewohnt habe und ich langsam angefangen habe das Fernsehen zu vermissen, bin ich in den nächsten Laden und habe mir einen Digital Reciever geholt. Angeschlossen und stelle fest: kein Signal
Weil ich den Vermieter selten sehe und es mir noch recht unagenehm ist ihn wegen jedem Mist anzurufen, hab ich die Nachbarn mal angesprochen und bei dennen funktioniert es auch noch nicht, aber die waren wohl schon mal auf dem Dach…
So, als dann nach über 3 Wochen (kurz vor Silvester) noch immer nichts funktionierte und es mir doch auf den Keks geht, nur noch Filme über den Laptop zu sehen, hab ich den Vermieter angerufen, der sagte das da ein Techniker kommen muss und der aber erst Anfang des jahres kommen wird, wegen des Jahreswechsels…
So, nun haben wir heute schon den 7. Und natürlich ist immer noch nichts gemacht…
Und ich überlege nun, ob ich einfach „über“ reagiere und diese Zeiträume einfach noch normal sind….Bitte klärt mich mal auf – Danke
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Nee du reagierst nicht über. Die Zeiträume sind mehr als reichlich. Was man allerdings machen kann weiß ich auch nicht. Gibt glaube ich sowas wie Mieterschutzbund - vielleicht haben die dazu mehr.
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Ich versuche dir mal ein bisschen zu helfen.
Du hast einen Mangel der bei der Wohnungsbesichtigung schon existierte. Wurde der defekte Gurt im Übergabeprotokoll aufgenommen?
Wenn ja, dann steht dir rückwirkend das Recht zu die Miete zu mindern. Wenn nein, dann ab dem Zeitpunkt wo du den Mangel gemeldet hast.
Setze deinem Vermieter einen Termin bis wann der Gurt repariert sein soll. Kommt er diesem Termin nicht nach darfst du weiter fleissig die Miete kürzen.Um wie viel du die Miete kürzen kannst, kann ich dir leider nicht sagen, aber das kannst du nachfragen beim Mieterschutzbund. Ich empfehle dir auch dringend, dort Mitglied zu werden. Glaub mir du wirst sie brauchen.
Wegen dem Fernsehen. Schau mal in deinen Mietvertrag ob dort in den Nebenkosten der Fernsehempfang aufgelistet ist. Sollte dies der Fall sein, darfst du auch dort rückwirkend die Miete kürzen. Der Betrag ( Fernsehgebühr) sollte dort aufgelistet sein. Obwohl.... ich kenne das nur von Wohnungen mit Kabelanschluss. Bei Satelitenanschluss solltest du eigentlich keine monatliche Gebühr zahlen.
Ich frag mich gerade, ob dein Vermieter vergessen hat, die Schüssel auf Digital umzustellen. Wenn es nämlich noch eine analoge ist, ist es erklärbar das nichts funktioniert. Sollte das der Fall sein, wäre es echt peinlich, denn der Adapter ist billig und den kann jeder anklemmen.
Wenn die Schüssel kaputt ist.... naja...Ansonsten empfehle ich dir Fernsehen via Internet. Ich glaube die Telekom macht das in D. Kannst auf dem normalen Fernseher gucken, bekommst eine Box zum anschliessen und du hast keine Scherereien. Vor allem ist der Empfang immer gleich und nicht wetterabhängig.
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Also der Vermieter selbst sagte mir, ich brauche einen digitalen Reciever, also denke ich mal, das ich auch einen solchen benötige.... *schultern zuck*
Der Rolladengurt ist auch im Übergabeprotokoll vermerkt worden....
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Ich bin mir da nicht genau sicher, aber ich glaube, das man nach einer gewissen Zeit auch das Recht hat selbst jemanden mit der Reperatur zu beauftragen und die Rechnung einzureichen...
Fraglich ob du dann nur wirklich fix dein Geld zurück erhältst. ;-)Ich würde in deinem Fall über Mietminderung nachdenken, so habe ich meinen Vermieter ganz flott dazu bekommen, mal jemanden vorbeizuschicken, der bei uns die Mängel beseitigt... denn wenn er eins ist, dann scharf auf sein Geld.
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ok danke für eure Antworten...
Dann werde ich meinen vermieter mal anrufen und ihm eine Mietminderung ankündigen, wenn er es nicht schafft mir einen Termin zu nennen, wo die beiden Punkte nicht bald behoben werden... -
Zitat
Also der Vermieter selbst sagte mir, ich brauche einen digitalen Reciever, also denke ich mal, das ich auch einen solchen benötige.... *schultern zuck*
Der Rolladengurt ist auch im Übergabeprotokoll vermerkt worden....
Der Reciever zeigt die ja nur die Programme an.
Es gab analoge Satelitenschüsseln.
Als letztes Jahr die Übertragung von analog auf digital umgestellt wurde, mussten für die analogen Schüsseln ein Adapter geholt werden, der vorne bei der Antenne angebracht wird.Macht ja nichts zur Sache.
Hast du nachgeschaut ob du für den Fernsehempfang zahlst?
Wenn ja, kannst du diese Summe von den Betriebskosten abziehen, bis der Vermieter das Problem gelöst hat. Wenn nein, musst du Alternativen finden um fernsehen zu können. Denn dann ist der Vermieter, glaube ich, nicht verpflichtet dafür zu sorgen dass du fernsehen kannst. Ist zumindest hier in der Schweiz so.Da der defekte Gurt schon im Übergabeprotokoll steht, kannst du die Miete rückwirkend ab Einzugstag kürzen. Aber wie gesagt, die Summe weiss ich nicht.
Wende dich unbedingt an den Mieterschutzbund. Wenn es so ist wie hier in der Schweiz, ist die erste Beratung gratis. -
Ob ich für den Fernsehempfang zahle konnte ich noch nicht nachschauen, bin im Büro
Wenn ich daheim bin, werde ich da mal genau nach schauen
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Wenn es schon so anfängt, kann es ja heiter beim Auszug werden. Ich würde gleich Mitglied im Miterbund werden. Das hat uns damals beim Auszug super geholfen.
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Ganz, ganz wichtig!
Niemals einfach so die Miete Kürzen. Wenn sie ungerrechtfertigt gekürzt wurde bzw. zu viel, wird das als unvollständig gezahlte Miete gewertet. Wenn zwei Mieten unvollständig gezahlt wurden, kann das zur Kündigung führen!
Immer erst den Mangel schriftlich (evtl. per Einschreiben) anzeigen und eine angemessene Frist setzen.
Wenn nichts passiert weiteren Brief (spätestens den als Einschreiben) mit erneuter Fristsetzung und Ankündigung einer angemessenen Mietkürzung. Je nach Fall ist auch, bei Untätigkeit des Vermieters, eine Schadensbeseitigung durch den Mieter möglich die dann der Vermieter zahlen muss. Meiner Meinung nach zählt eine nicht funktionierende Rollade im EG dazu, aber auch erst nach Fristsetzung. -
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