Dürfen Jäger überall jagen?


  • Die Villa liegt in einer Wohnsielung!
    Sie grenzt an eine Hauptstrasse und hinterm Wäldchen sind Weiden für die Fleischrinder eines benachbarten Biohofes.
    Hmm...falls der Vermieter die Jagderlaubnis gegeben hat, dürfen die dann so nah am Wohnhaus ohne Ankündigung schiessen?




    Lg Sarah & Lilly

  • Moin,


    also - meiner Meinung und meines Kenntnisstandes nach nicht, gar nicht - das ist dann eindeutig ein Privatgelände, ich würde ihnen das höflich mitteilen und bei Wiederholung dir Polizei benachrichtigen. Geht ja mal gar nicht, das da jemand auf meinen Grund und Boden (und wenn nur gemietet) kommt und Kaninchen schießt.


    Es sei denn, das ist mit dem Vermieter abgesprochen, das würde ich, bevor ich etwas mache oder unternehme, vorher abklären, unbedingt. Ich darf auf meinem eigenen Grund und Boden Wildtiere erlegen oder jemand damit beauftrage..... von daher, abklären und dann handeln.


    Sundri

  • Vielleicht ist es ja, selbst wenn du nichts dagegen machen kannst moeglich, dass sowas in Zukunft angekuendigt wird.
    Wenn ich durch Zufall mitbekomme dass hier Treibjagd ist, bin ich auch nicht zu hause.
    Ich hab im ersten Jahr hier den Fuchs am Wohnzimmerfeenster um sein Leben rennen gesehen (sie haben ihn zum Glueck nicht gekriegt), seitdem bin ich damit auch durch. :verzweifelt:

  • Dazu hab ich auch noch eine frage... Wir sprengen im moment aus versehen eine jagd nach der anderen :ops:
    Wir gehen meistens abgelegene feldwege, schon mehrmals kam uns dann ein jäger entgegen oder stieg von seinem hochsitz und meckerte, dass jetzt kein hase mehr kommt. Mir tut das schon irgendwie leid, aber woher soll ich denn wissen, dass sie gerade da jagen? Ist das einfach jägerpech oder muss ich während der jagdsaison felder meiden? :???: also es steht auch nirgends ein schild oder so...

  • Moin,


    das ist halt so, und, man schießt keine Hasen vom Hochsitz aus.... wer das erzählt, erzählt Nonsens. Die werden mit Schrot bejagt, optimale Entfernung 30 bis 40 mtr. vom Hochsitz jagt man mit Kugel, Rehwild und anderes, größeres Wild.


    Und ansonsten, ist es Jägerpech - mach Dir nichts daraus. :D


    Sundri


    P.S. die Hasen beeindruckt das übrigens gar nicht, wenn Ihr da lang spaziert, möglichst noch auf dem Weg? Das stört die kein bisschen..... Jäger - Männer halt :headbash: (meistens jedenfalls) :lol: Versierte Hasen mit Erfahrung lassen ganze Treiberketten über sich hinweg gehen - und wenn sie hinter einem aufspringen schießt man sie auch nicht mehr.... die sollen lieber im nächsten Jahr für Nachwuchs sorgen. Wieder....

  • Zitat


    Ich hab im ersten Jahr hier den Fuchs am Wohnzimmerfeenster um sein Leben rennen gesehen (sie haben ihn zum Glueck nicht gekriegt), seitdem bin ich damit auch durch. :verzweifelt:


    Warum eigentlich? Die ganze Zeit will Menschheit bloß keine Mast unterstützen, kauft Biofleisch etc., will aber auch nicht auf Fleisch verzichten. Nur warum wettert man dann gegen die einzige noch natürliche Fleischbeschaffung, an der tierschutzrechtlich gar nichts auszusetzen ist?
    Ich bin leider kein Jäger, weil die Zeit und die Möglichkeiten (bis auf den Hund, den hab ich :roll: ) fehlen, aber die meisten Jagden machen schon Sinn. Und mehr Bio geht nun echt nicht...


    sabarta: Ne Freundin von mir hat das auch schon erlebt, ich denke mal dass ist einfach Pech...


  • In einem anderen Fred hier ging es ja um Bleibelastung bei Wild, mit was schiesst man denn Rehe, Wildschweine usw?

  • Bei der Jagd unterscheidet man Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke.
    Ein Eigenjagdbezirk ist mindestens 75 ha groß und im Besitz einer einzelnen Person, Personengemeinschaft oder juristischen Person (in der Regel beim Staatsforst). Hier hat der Eigentümer das Jagdrecht.
    Alles andere sind gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die vielen Eigentümer der Grundstücke sind Zwangsmitglieder in der Jagdgenossenschaft und diese verpachet die Jagd im gemeinschaftlichen Jagdbezirk. D.h. auch der Vermieter der Villa ist Mitglied in der Jagdgenossenschaft. Der Pächter darf in seinem Revier die Jagd ausüben. Nur in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Und befriedete Bezirke sind in Niedersachsen:


    1. Gebäude,
    2. Hofräume und Hausgärten, die an ein Gebäude, das zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dient, anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind,
    3. eingefriedete Campingplätze,
    4. Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes,
    5. Friedhöfe,
    6. alle Grundflächen innerhalb der im Zusammenhang tatsächlich bebauten Ortsteile und
    7. Gehege, in denen nicht herrenlose Tiere von Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, zur Schau gestellt werden (Schaugehege) oder zur Zucht, zur Fleisch- und Pelzgewinnung, zur Überwinterung, zur Absonderung, zur Forschung oder zu ähnlichen Zwecken gehalten werden (Sondergehege).

    Wenn keiner dieser Punkte auf dein Wäldchen zutrifft, dann ist es kein befriedeter Bezirk und dort darf somit die Jagd ausgeübt werden.

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