Hund für die Arbeit benötigt, Vermieter verweigert Haltung
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Verdammt blöd gelaufen. Und leider halten viele Leute Schäfis und sowieso Schutzhunde für extrem gefährlich.
Rosa Halsband dran und Vermieterin zum Kaffee einladen. Vielleicht kannst Du ihr dann ein wenig mehr zur Ausbildung des Hundes erzählen und ihr auch suggerieren, dass diese eine gewisse Sicherheit für das Mietobjekt gibt?
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Hi
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Es ist ein Unterschied, ob jemand auf einen Blindenhund angewiesen ist, oder ob derjenige sich einen Schäferhund halten will!
Ich gehe mal nicht davon aus, daß Dein Arbeitgeber hoheitliche Aufgaben erfüllt? Und da kann ich die Vermieterin schon verstehen, daß sie diese Angelegenheit nicht ganz so positiv sieht. -
Editieren ging nicht mehr:
Zitat. wie Bereits gesagt ich meine mal gelesen zu haben das bestimmte Hunde "typen" wie nunmal Blinden und Therapie hunde ein gesondertes recht haben und ich mir jetzt nicht zu 100% sicher bin/war ob dies auch für Wach/schutzhunde gilt
Klag es ein! Viel Erfolg! (AG ist zuständig) -
Zitat
Rosa Halsband dran und Vermieterin zum Kaffee einladen. Vielleicht kannst Du ihr dann ein wenig mehr zur Ausbildung des Hundes erzählen und ihr auch suggerieren, dass diese eine gewisse Sicherheit für das Mietobjekt gibt?.
soetwas hatte ich mir auch schon überlegt, leider konnte ich nicht in erfahrung bringen was sie gegen größere hunde hat, da sie Kleine hunde problemlos erlaubt, wenn ich das wenigstens wüsste hätte ich vielleicht ein hinweis in welche richtung ich arbeiten müsste um mit ihr auf ein nenner zu kommen, aber sobald man mit ihr darüber reden will blockt sie ab, habe sie gerade nochmals angerufen und um ein termin gebeten, einzigste antwort war: melden sie sich erst wenn der hund weg und sofort wieder aufgelegt
ich mein okay bei aller liebe, ich kann verstehen das sie sauer ist, ich kann verstehen das sie weil es mißverständnisse gab sich etwas veralbert vorkommt, ich kann es auch noch nachvollziehen das große hunde nicht grade vermieters liebling sind
Aber eigentlich sollte man als "Vermieter" bzw hausverwalter doch Erwachsen genug sein das problem mit dem Mieter anzugehen, aber ich glaube das ist wieder wunschdenken von mir
Hier mal ein Foto von der kleinen:http://i50.tinypic.com/2ijlxlt.jpgbis jetzt hat sie eigentlich jedes herz weich bekommen
ZitatEs ist ein Unterschied, ob jemand auf einen Blindenhund angewiesen ist, oder ob derjenige sich einen Schäferhund halten will!
Ich gehe mal nicht davon aus, daß Dein Arbeitgeber hoheitliche Aufgaben erfüllt? Und da kann ich die Vermieterin schon verstehen, daß sie diese Angelegenheit nicht ganz so positiv sieht.Natürlich hat ein Blinden Hund eine Andere Aufgabe als die eines Wachhundes, ich sage es gerne nochmal ich war mir nicht 100% sicher ib dies auch für wach/schutzhunde gilt, und es geht im endeffekt auch nicht darum was es für ein hund ist, da man im Endeffekt jeden X-beliebigen hund in die Ausbildung nehmen kann die eine Gewisse größe und Gewicht vorweisen
Aber das ist auch eigentlich garnicht das thema, und ich habe irgendwie das Gefühl das einige ANTI auf das wort Wach/schutzhund reagieren was ich auch vollkommen okay finde da jeder seine Meinung hat
Natürlich bedanke ich mich auch bei den andern für die Tipps, hoffe das der Alte Drache meine natürlich die Nette vermieterin sich nochmals beruihgt und sich auf ein Persönliches gespräch einlässt
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Wenn deine Vermieterin selber keinen Hund hat und von daher vielleicht weniger Ahnung von Hunden an sich, dann kann ich schon sehr gut nachvollziehen, dass sie bei der Größe des Hundes und dann noch der Schilderung, dass der Hund zum Wach- und Schutzhund ausgebildet werden soll, leicht die Krise bekommt.
Für solche Leute hört es sich halt danach an, dass du einen Hund scharf machen willst und da ist halt kein Vermieter von angetan in einem Mehrfamilienhaus.
Rechtlich kannst du einen Wachhund den du für deinen Job brauchst in keinster Weise mit einem Blinden oder Assistenzhund vergleichen.
Da wird euch nur bleiben, dass ihr eine neue Wohnung suchen müßt
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ich weiß das sie Hunde hat aber nunmal eben "kleine" und wie bereits im ersten post erklärt, habe ich sie bei der wohnungsbesichtigung expliziet darüber infortmiert wieso weshalb und warum, und damals war es ja auch noch völlig okay für sie, von daher kann ich ihre jetzige ablehnung auch nicht wirklich nachvollziehen
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Ich würde wenn die Vermieterin sich auf kein gespräch einlässt, vielleicht ein netten Brief schreiben und nach ihren Bedenken fragen und erläutern was ein schutzhund für aufgaben hat und erwähnen, falls dein hund schäden verursacht es versichert ist oder es selber bezahlen würdet!
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diese ausnahme, die du zu kennen glaubst, bezieht sich tatsächlich nur auf blindenhunde - eventuell noch auf sog. "servicedogs" (also hunde, die so ausgebildet sind, dass sie dir bei eine körperlichen behinderung helfen bzw dich unterstützen). diese ausbildung sollte aber abgeschlossen sein und der grad deiner behinderung muss dann auch nachgewiesen sein.
wachhunde, schutzhunde, therapiehunde, hütehunde oder jagdhunde - also die ganze übliche palette der "arbeitshunde" (quasi alle fellnasen, die dir bei der ausübung deines berufes helfen) zählen zu dieser ausnahme leider nicht.
wie schon oben geschrieben: ohne eine schriftliche vereinbarung zur erlaubnis der hundehaltung schauts schlecht aus.
im prinzip kann man zwar sagen, dass auch eine mündliche vereinbarung durchaus rechtsgültig ist - die probelmatik liegt hier allerdings in der beweisführung - wenn der eine so sagt und der andere was anderes.
einen kleinen hauch von chance ergäbe sich aus dem wortlaut im mietvertrag "hundehaltung nach absprache mit dem vermieter erlaubt" - da gibts ein paar urteile, die aussagen, dass das sozusagen schon darauf hindeutet, dass der vermieter geneigt wäre, die haltung von hunden zu erlauben. allerdings gibts genauso viele urteile, die das gegenteil sagen bzw die feststellen, dass der vermieter dennoch ein vetorecht hat - eben bei bestimmten rassen oder ab einer bestimmten grösse usw.
auch wenn der vermieter jemandem anderen im haus die hundehaltung erlaubt bleibt die sache knifflig - ist ebenfalls immer eine einzelfallentscheidung und wird je nach richter sehr unterschiedlich beurteilt.
sowas ist immer schwierig - klar, man kanns versuchen einzuklagen - aber die chancen stehen eher schlecht, dass du auf diesem weg weiterkommst.
hilft alles nix: gespräch suchen, gute argumente vorbringen - und wenns nix hilft, neue wohnung suchen - und da wirklich den passus reinschreiben "hundehaltung erlaubt" .
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Wenn die Dich so am Telefon abbügelt, ist's natürlich schwer. Ich würde auch einen Brief schreiben. Und parallel schonmal auf Wohnungssuche gehen...
Vielleicht hat sie ja negative Erfahrungen mit großen Hunden gemacht. Sei ja jedem zugestanden. Aber wenigstens ein persönliches Gespräch sollte eigentlich möglich sein. Ich fürchte, da beißt Ihr auf Granit.Ich würde das auch nicht auf dem Rechtsweg versuchen. Man fühlt sich ja dann trotzdem nicht wohl, auch wenn man vielleicht gewinnt.
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Natürlich sollte der Rechtsweg wenn überhaupt der letzte weg sein, und im Endeffekt enstehen dadurch nur ksoten für Beide seiten die im grunde und ganzen völlig Unnötig sind
Was die beweisführung der Mündlichen zusage betrifft, hätte ich ca 8 weitere personen die an diesem gespräch teilgenommen haben
ich möchte es aber auch nicht dadrauf jetzt ankommen lassen, mal schauen ich lass ihr jetzt das wochenende und versuche es am Montag nochmal, vielleicht hat sie sich bis dahin etwas abgekühlt und lässt nochmal mit sich reden
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