Hund für die Arbeit benötigt, Vermieter verweigert Haltung
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Mich interessiert noch ein anderer Punkt, ein wenig abseits vom Thema:
Dein Arbeitgeber stellt die Anforderung, dass du einen Wach-/Schutzhund führst, stellt dich nur auf dieser Grundlage ein, aber du hast jetzt erst einen Welpen gekauft, nachdem du schon eingestellt wurdest... Wann soll der Hund denn einsatzbereit sein - das dauert doch mind. ein Jahr, oder?
Und wie sieht die Wachhund-Ausbildung aus? Denn Schutzhunde-Sport ist ja was ganz anderes, wie ich hier lernen durfte. -
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Hi
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Also das mit einem Welpen macht mich auch nachdenklich. Das paßt irgend etwas nicht.
Davon abgesehen würde ich das persönliche Gespräch mit der Vermieterin suchen und fragen warum sie speziell etwas gegen eine bestimmte Rasse hat. Eine Erhöhung der Kaution wäre ev. mein Vorschlag.
Meine Vermutung liegt nahe das sie schlechte Erfahrungen gemacht hat und dann kann ich sie auch verstehen. Warum diese Rasse sie nun so auf die Palme bringt wenn sie grundsätzlich Hundehaltung erlaubt muß man eben klären.
Ich habe durch meine Tierschutzarbeit viele Wohnungen gesehen und war viele Male geschockt wie die nach kurzer Zeit aussehen. Vielen ist nämlich der Zustand wirklich egel. Ist ja nur eine Mietwohnung.
Wir haben auch eine vermietete Wohnung und ja, ich erlaube keine Hundehaltung.
Wenn man einmal eine Wohnung nach 2 Jahren komplett neu renovieren mußte weil es dem Mieter völlig egal war das ein Großteil der Einrichtung nicht mehr zu gebrauchen war, wird man vorsichtig. Das Austauschen von angefressenen Türen und das Ersetzen von vollgepinkeltem Laminat ist eine kostspielige Angelegenheit. Eine kleine Kaution kann das leider nicht auffangen. Als Vermieter bleibt man leider im Normalfall auf den Kosten sitzen.
Gruß Terrortöle -
Wenn Du aus dem Hund einen Wachhund / Schutzhund machen willst, gehört der Hund definitiv nicht in ein
Mehrfamilienhaus! Wenn der erstmal ausgebildet bzw in der Ausbildung ist, werden dem gewisse Bilder vermittelt,
denn er soll ja aufpassen.Jetzt mag er vielleicht noch süß sein, er wird sich jedoch ändern, wenn er vorbereitet wird. Und dann geht es vielleicht nicht mehr im Fahrstuhl zu fahren oder Leuten im Treppenhaus zu begegnen!
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Das finde ich absoluten Quatsch - Diensthundefreund. Wenn man nicht gelernt hat seinen Diensthund ein- und auszuschalten, ist für mich die ganze Ausbildung fragwürdig. Kein "Diensthund" soll im zivilen Leben "scharf" sein, deshalb finde ich es auch völlig Wurscht wo er lebt.
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Bzgl. Diensthundesache:
Das hier soll doch ein Hund werden, der Herrchen zu seiner Arbeit bei einem Wachunternehmen begleitet - oder? Ich glaub, da braucht man nicht an die Diensthunde der Polizei zu denken, das ist doch ne andere Nummer. Ob die Ausbildung in so einem Unternehmen jetz gut oder schlecht ist, wie sie überhaupt aussieht, keine Ahnung. Wär interessant. -
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Zitat
Wenn Du aus dem Hund einen Wachhund / Schutzhund machen willst, gehört der Hund definitiv nicht in ein
Mehrfamilienhaus! Wenn der erstmal ausgebildet bzw in der Ausbildung ist, werden dem gewisse Bilder vermittelt,
denn er soll ja aufpassen.Jetzt mag er vielleicht noch süß sein, er wird sich jedoch ändern, wenn er vorbereitet wird. Und dann geht es vielleicht nicht mehr im Fahrstuhl zu fahren oder Leuten im Treppenhaus zu begegnen!
Aus diesen Gründen bekam *unser* Mieter damals die Kündigung der Whg..
Der Vermieter wollte *so einen Hund* nicht in seinem Haus haben. -
Zitat
Aus diesen Gründen bekam *unser* Mieter damals die Kündigung der Whg..
Der Vermieter wollte *so einen Hund* nicht in seinem Haus haben.
Kann nich mehr editieren .Kann ich absolut nich nachvollziehen, denn gerade DIESEN Hund hat man nie gehört.
Begegnete man sich im Flur, wurde man vorbeigelassen ... der Hund wurde zur Seite genommen ... das Tier kam nie auf irgendwelche *blöden* Ideen etc etc.
Er war top erzogen und der Halter hat immer Rücksicht genommen. -
vielleicht hab ich mich etwas falsch ausgedrückt, mein Arbeitgeber möchte einige Mitarbeiter im Bereich
Wach/schutzhund ausbilden lassen und trägt dafür die kosten, sollte jedoch ein vertragsbruch entstehen (ausbildung abrechen/ vorzeitige kündigung/hund abgeben) müsste ich für die Bisherigen kosten bzw schon geleisteten kosten aufkommen (welpen/hunde schule Teilzahlung zur anschaffung des Hundes, Teilzahlung von bestimmten Kosten des Tieres)
und das der Hund am ende nicht mehr süß und knuffelig ist, ist mir mehr als bewußt. leider bietet es sich momentan nicht an Ortsnahe ein "ruhiges" plätzchen für uns un den Hund zu finden, Was auch bis zur beginn der Ausbildung denke ich mal kein problem darstellt
Jedoch Lernt jeder vernünftige Ausgebildete Hund das es "arbeit" und "Freizeit" gibt, Es ist alles nur eine Frage der Erziehung/Ausbildung und zeit die man ind en hund investiert, zumal der Hund schlußendlich mit und für andere Menschen Arbeiten muss ist es denke ich mal unabdinglich das dieser auch mit Leuten im treppenhaus zurecht kommt :)
Aber ich glaube einige bekommen unter dem Wort Wach/Schutzhund ein etwas Falsches Bild, Der Hund verwandelt sich nicht in einer Fleischfressende Killer-Maschine die nur noch mit Maulkorb und Kettenhalsband rumlaufen muss um die Menschheit davor zu schützen
Aber wie gesagt das ist ein Anderes Thema, was ich auch vielleicht mal in einen Extra Thread ansprechen bzw genauer ausführen werde
mfg
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Zitat
vielleicht hab ich mich etwas falsch ausgedrückt, mein Arbeitgeber möchte einige Mitarbeiter im Bereich
Wach/schutzhund ausbilden lassen und trägt dafür die kosten, sollte jedoch ein vertragsbruch entstehen (ausbildung abrechen/ vorzeitige kündigung/hund abgeben) müsste ich für die Bisherigen kosten bzw schon geleisteten kosten aufkommen (welpen/hunde schule Teilzahlung zur anschaffung des Hundes, Teilzahlung von bestimmten Kosten des Tieres)
Versteh ich das jetzt richtig:
Sowohl du als auch dein Hund, ihr sollt ausgebildet werden. Allerdings nicht direkt von deinem Arbeitgeber, sondern...von einer Hundeschule?
Auch, wenns nix mitm ursprünglichen Thema mehr zu tun hat, würde mich sehr interessieren, wie das aussieht und was die Ausbildung beinhaltet. Ich dachte bisher, nur die Polizei dürfte das!?Aber, zum Thema:
Vielleicht würde deine Vermieterin ja eine Bestätigung deines Arbeitgeber beruhigen, dass du und dein Hund gut ausgebildet werdet? -
Wachhund oder Schutzhund ist genauso wenig ein geschützter Begriff wie Therapiehund. Jeder kann seinen Hund so nennen, egal ob er eine Ausbildung hat oder nicht. Daher gibt es für diese Hunde auch nicht automatisch Sonderrechte.
Wie gut oder schlecht die Ausbildung ist, hängt vom Ausbilder ab. Es gibt keinerlei allgemeine Regelungen.
Diensthunde bei der Polizei sind etwas ganz anderes als beim privaten Sicherheitsdienst.
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