Jäger-dürfen sie derzeit schießen?

  • die schonzeiten sind von bundesland zu bundesland verschieden. http://www.schonzeiten.de/index1.php
    hat aber auch nicht alles überall schonzeit. hier in berlin beispielsweise dürfen beim schwarzwild frischlinge und überläufer ganzjährig geschossen werden.
    bei wild im gehege ist es soweit ich weiß anders, für die gilt das nicht.


    ein naturschutzgebiet muss als solches ausgewiesen sein. ist es das nicht, darf dort gejagt werden von entsprechenden personen (von den pächtern selber, bzw von "gastjägern" mit entsprechenden scheinen)

  • Ich danke euch, bin fündig geworden in der Liste für NRW, also der Hase hätte nicht geschossen werden dürfen.


    Also im naturschutzgebiet dürfen sie es nicht? Denn es kam der Satz vom Jäger: "Hunde an die Leine, hier ist Naturschutzgebiet".


    Aber wenn er dann nicht schießen darf?


    Noch eine Frage, ca 100 Meter neben Menschen, ohne irgendwas abzusperren oder schilder aufzuhängen, schießen, ist das erlaubt?
    Kein Privatgrund.

  • Zitat

    ......Denn es kam der Satz vom Jäger: "Hunde an die Leine, hier ist Naturschutzgebiet".....


    Versteh grad net, was die Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten (ganzjährig!) mit dem Jagen eines Jägers zu tun hat. Ein Hund, der nicht jagdlich ausgebildet ist, hat ganzjährig nicht zu jagen, das hat aber mit den Schonzeiten für´s Wild nix zu tun (abgesehen davon, daß man während der Schonzeit den Hund natürlich erst recht nicht ins Gestrüpp laufen läßt o.ä. und noch aufmerksamer ist, daß der Hund nicht jagen geht.). An die Schonzeiten haben sich die Jäger zu halten, da dürfen sie kein Wild schießen, das eben gerade Schonzeit hat (wie vorher beschrieben, ist das ja unterschiedlich in den Bundesländern, was wann Schonzeit hat).

  • Zitat

    Versteh grad net, was die Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten (ganzjährig!) mit dem Jagen eines Jägers zu tun hat. Ein Hund, der nicht jagdlich ausgebildet ist, hat ganzjährig nicht zu jagen, das hat aber mit den Schonzeiten für´s Wild nix zu tun (abgesehen davon, daß man während der Schonzeit den Hund natürlich erst recht nicht ins Gestrüpp laufen läßt o.ä. und noch aufmerksamer ist, daß der Hund nicht jagen geht.). An die Schonzeiten haben sich die Jäger zu halten, da dürfen sie kein Wild schießen, das eben gerade Schonzeit hat (wie vorher beschrieben, ist das ja unterschiedlich in den Bundesländern, was wann Schonzeit hat).


    Das Gebiet ist von unserer Stadt als Freilauffläche für Hunde ausgewiesen, also gehe ich da spazieren, natürlich ohne das die Hunde jagen!
    Der Jäger sagt es sei Naturschutz, schießt dort aber, wiederspricht sich ja dann? Er sagt Hunde müssen angeleint sein, was er nicht begründen kann ausser das angebliche Naturschutzgebiet, bis heute kam ich auch gut mit ihm klar.


    Sein nicht ausgebilderter Jaghund hetzt da regelmässig, davon mal ab.


    Ich hab auf jeden Fall die Fragen beantworte und werde den genauen Vorfall nicht herholen, da es dann ja nun eh eine Anzeige gibt.


    Ich danke euch

  • Ich lebe in einem großen, grenzübergreifenden Naturschutzgebiet.
    Hier wird auch gejagt. Nicht nur kleine Ansitzjagten, sondern z.B. auch große Drückjagten.
    Ich weiss da nichts genaues aber das scheint kein Wiederspruch zu sein.


    Zum Glück sind die Jäger hier aber sehr vernünftig.
    Hier hat auch keiner ein Problem mit frei laufenden Hunden solange sie auf dem Weg bleiben und abrufbar sind.

  • Sicher, dass es ein Hase und kein Kaninchen war? Die Sache mit dem Schutzgebiet hatte ich vorher schon beschrieben. Schutzgebiet bedeutet nicht gleichzeitig Jagdverbot, da müsste man die genauen örtlichen Gegebenheiten kennen. Und was die Entfernung betrifft, sofern der Jäger nicht fahrlässig gehandelt hat und es in einem Revier war, in dem er Jagdausübungsberechtiger ist, weiß ich nicht was eine Anzeige bringen soll. Aber da Du die näheren Umstände nicht darlegen möchtest, was ich auch akzeptiere, wirst Du keine 100%ige Aussage bekommen können.

  • Moin,


    auch in Wildschutz- und -schongebieten darf gejagt werden. Die so ausgewiesenen Gebiete unterliegen jedoch besonderen Bestimmungen, die hauptsächlich für Spaziergänger und Freizeitsportler von Bedeutung sind. Man darf z.B. die Wege nicht verlassen..... oder muss die Hunde angeleint halten. Und, das Gebiet wird nicht landwirtschaftlich genutzt, bzw. bebaut. Die Einrichtung unterliegt meistens den Gemeinden und wird per Verordnung geregelt.


    Wenn alle gut zusammen arbeiten, die Beauftragen für diese Gebiete z.B. sehen, das die Hunde nahezu auf den Wegen bleiben, werden sie nichts dagegen sagen.... andren falls wird man bei uns schon angesprochen.


    Die Jagdzeiten werden durch das Bundesjagdgesetz geregelt, es schreibt die Zeiten vor, die Länderjagdgesetze können ihre eigenen Zeiten innerhalb der Bundesjagdzeiten regeln. So ist die Jagd auf Hasen im Bundesjagdgesetz vom 1. Oktober bis zum 15. Januar frei gegeben, die Länder brechen das dann runter, in NRW gilt etwa Hasenjagd vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember.


    Grüßle Sundri

  • Naturschutzgebiet bedeutet ja nicht automatsich das alles, was frisst und atmet und sich da drin bewegt, unter dem entsprechenden besonderen Schutz steht. Und grade Rehe, Wildschweine und Hasen sind in vielen Gegenden halt alles andere als schutzbedürftig. Der besondere Schutz gilt meist der Flora, nicht selten auch Vögeln oder Insekten aber sicherlich nicht Hasen.


    Dass wir die irgendwann nochmal schützen müssen, halte ich für eher unwahrscheinlich ;)


    Insofern gibt es da keinerlei Widerspruch zwischen Jagd und Naturschutzgebiet. Im Gegenteil. Manch ein Wild richtet ja gehörigen Schaden in der Natur an, je nach Population.

  • der jagdpächter des gebietes, wo wir spazieren gehen, sagte mal, er kann das ganze jahr schießen, was er will, wenn es nötig ist...


    dann erzäh doch mal, was da bei dir los war... und in welchen bundesland du bist...

  • für die nicht-Jäger - Jagdjahr geht vom 1.4. bis zum 31.3. des kommenden Jahres.
    Hat ein Jäger aus NRW gepostet ;)

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