Was darf ich meinen Nachbarn zumuten?
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Hallo
nächstes Problemchen *g*Wir haben Monty ja nun schon eine Weile und die Nachbarn haben es nun auch schon offiziell gehört das er bleibt.
Ich mag meine Nachbarn echt gerne, deswegen mag ich es mir mit ihnen auch nicht verscherzen
Ich zähle mal auf:
1. Monty schlägt an wenn der Hund gegenüber im Garten bellt (Tageszeitunabhängig) und wenn er komische Geräusche im Flur hört. Ich finde zumindest letzteres super. Er hört auch auf wenn ich mich bei ihm bedanke.
2. Unsere Wohnung scheint super hellhörig zu sein denn unsere Nachbarin unter uns (ca. 85 Jahre) hört einen "rums" wenn der Hund sich auf die Fliesen legt...Klar hat er sein Körbchen aber er legt sich eben auch auf die Fliesen und das will ich ihm nicht verbieten. Im Sommer wird das sicher noch öfter passieren.
3. Da wir studieren kommt es so oder so mal vor das wir Nachts nach Hause gehen. Da sind wir jetzt schon immer sehr leise reingeschlichen. Nun gehen wir dann aber eben noch mit dem Hund raus damit er sich lösen kann und fluchs wieder rein. Es ist jetzt nicht extrem laut er bellt nicht oder so aber ich denke das man uns eben hört. Ebenso wenn wir die letzte Runde um 0 uhr oder 1 Uhr gehen am Wochenende.
Für mich ist das ganze vollkommen normal aber mich interessiert ob die Nachbarn das auch so dulden müssen oder ob wir gegen irgendwelche Regeln verstoßen.
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deine Nachbarn müssen das mMn dulden,weil es kein Extrem darstellt,macht euch keine Sorgen.
Ansonsten schreiben hier bestimmt noch mehr Leute die Ahnung von Gesetzen haben. -
tja - dulden müssen und regeln...ist so ein ding.
zum anschlagen/bellen: wenn du deinen nachbarn einen freude machen willst, dann sollte man so wenig wie möglich gebelle hören. was sie dulden müssen, da scheiden sich die (gerichtlichen) geister ein wenig, aber es gibt ein paar urteile, die sinngemäß in etwa sagen:
am stück nicht länger als 10 minuten und über den tag verteilt nicht länger als insgesamt 30 minuten und nicht in der zeit zwischen 22 und 6 uhr und mittags zwischen 13 und 15 uhr (OLG köln Az. 12 U 40/93 ) - das wird als zumutbar angesehen - aber wie gesagt, das ist ein urteil an dem sich gerichte ab und an orientieren - im prinzip wärs immer eine einzelfallentscheidung!
wenn man das hinlegen des hundes auf den fliesen in der unteren wohnung hört, dann ist der boden aber schlecht schallgedämmt. die frage ist, wie sehr stört das deine nachbarin? und was hört sie sonst noch so ? eure tritte? stühlerücken? und nimmt sies hin oder ist sie eher hellhörig? eine gewisse schalldämmung sollte schon vorhanden sein - wobei das eher ein mietrechliches problem sein dürfte.
das betreten oder verlassen des hauses sollte natürlich auch so leise wie möglich stattfinden - vorallem in den nachtzeiten. allerdings kann, wenn du die gebotene rücksicht auf den lärmpegel nimmst, dir nicht verboten werden, das haus nach deinem gusto zu betreten/zu verlassen. das ist immer hinzunehmen. ausser, du knallst übermäßig mit den türen oder fängst im treppenhaus an arien zu singen oder dein hund rennt bellend durchs treppenhaus....
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