Einfuhr von Rottweiler nach England - Risiko?

  • Hallo Ihr alle,


    wir gehen für einige Jahre nach England und wollen unseren Rottweiler natürlich mitnehmen. Er ist 4 Jahre alt, unkupiert und hat Papiere vom VDH/FCI vom Allgemeinen Deutschen Rottweiler Klub (ADRK). Er hat Begleithundeprüfung, Wesenstest, alles was nötig ist.


    Die Einfuhrbestimmungen sind uns im Prinzip klar - keine Quarantäne mehr, keine Zeckenbehandlung oder Blutuntersuchung mehr, Chip, Impfpass mit mind. 21 Tage alte Tollwutimpfung und Bandwurmbehandlung.


    Was allerdings etwas unklar ist, und was mir auch ziemliche Sorgen bereitet, sind die Bestimmungen über die Einfuhr von Hunden "eines bestimmten Typs".


    Ich kopiere einfach mal den Text:


    "KAPITEL 5: GEFÄHRLICHE TIERE

    Es ist illegal, bestimmte Hundetypen im Vereinigten Königreich zu halten. Eine Liste der nicht zugelassene Hundetypen sowie andere Informationen finden Sie auf der Website von DEFRA unter
    http://www.defra.gov.uk/wildli…ocuments/ddogsleaflet.pdf .

    Bitte beachten Sie, dass hier von "Typen" - und nicht von Rassen - gesprochen wird, da alle diese nicht zugelassenen Hundetypen keine in Großbritannien anerkannten Rassen sind. Aus den Bestimmungen des Paragraphen 1 des Gesetzes über gefährliche Hunde (Dangerous Dogs Act) geht klar hervor, dass der Paragraph nicht nur für "reinrassige" Pitbull Terrier, sondern für alle als Pitbull Terrier bekannten Hundetypen gilt.

    Ob Paragraph 1 dieses Gesetzes auf bestimmte Kreuzungen zutrifft, hängt davon ab, ob der aus einer Kreuzung entstandene Hund dem verbotenen Hundetyp entspricht, d.h. ob er die körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale des nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Denken Sie bitte daran, dass diese Eigenschaften und Merkmale für die Entscheidung, ob dieser Hund in Großbritannien zugelassen ist oder nicht, wichtig sind. Nicht alle Pitbull Terrier werden von ihren Besitzern auch als Pitbull Terrier bezeichnet. Mancher Hundebesitzer wird absichtlich die Rasse seines Hundes falsch angeben und Bezeichnungen wie American Staffordshire Terrier (Am Staff oder AST) American Bulldog und Presa Canaria verwenden.


    Andere für den Pitbull Terrier benutzte Namen können sein: Irish Staffordshire Bull Terrier (nicht zu verwechseln mit einem in Irland gezüchteten Staffordshire Bull Terrier), Old Fashioned Stafford oder Traditional Stafford. Wahrscheinlich benutzen Züchter von Kampfhunden auch noch andere Namen. Wenn ein Hundebesitzer bei der Einreise nach Großbritannien Papiere vorlegt, die angeblich belegen, dass der mitgeführte Hund nicht einem verbotenen Hundetyp angehört, ist für die Behörden Vorsicht geboten. Die Papiere müssen ausführliche und umfassende Informationen über den Hund enthalten.

    Hundebesitzer sollten sich dessen bewusst sein, dass ihr Tier in einem solchen Fall, ungeachtet der mitgeführten Papiere, beschlagnahmt werden kann, falls das Tier die charakteristischen Merkmale eines nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Wird ein solcher Hund beschlagnahmt, entscheidet ein Gericht über sein weiteres Schicksal. Daher muss man sehr vorsichtig sein, wenn man einen Hund kauft, der nicht von einem eingetragenen Züchter stammt, besonders wenn man mit dem Tier nach Großbritannien einreisen will.

    Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Großbritannien mitzunehmen.
    "

    Ist jemand schon mal mit einem Rottweiler nach England eingereist?


    Kann es mit einem Rottweiler Probleme bei der Einfuhr geben?


    Es wird ausdrücklich betont, dass Ahnentafel / Papiere nicht ausreichen, wenn der Hund doch einem bestimmten verbotenen Typ zugeordnet wird bzw vermutet wird, dass er ein Mischling aus den verbotenen Rassen ist. Was, wenn die Beamten plötzlich feststellen, sieht zwar wie ein Rottweiler aus aber kann auch ein Pitbull mitgemischt haben?


    Wer hat schon mal mit einem Rottweiler in England gelebt, wie sind dort die gesetzlichen Bestimmungen? Gibt es Auflagen & Wesenstest so wie hier?


    Welche Erfahrungen habt Ihr bisher gemacht?

  • Du solltest mit einem Rotti mit VDH Papieren keine Probleme haben.


    Die Klausel mit den Papieren gilt in erster Linie fuer "Pitbull Types", die mit irgendwelchen selbstgemalten Papieren ausgestattet und als seltene Rasse deklariert werden. Ich kenne jemanden, der versucht hat, eine schwarze American Bulldog Huendin nach England einzufuehren (mit amerikanischen NKC Papieren). Der Hund wurde am Zoll abgelehnt und zurueckgeschickt.


    Die Englaender spinnen zwar mit ihren Rassegesetzen, aber der Rotti steht ja bei denen nicht auf der Liste, sieht in keiner Weise aus ie ein Pitbull (oder Tosa, Fila, Dogo), und der VDH ist ein international anerkanner Verein.
    Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann lass Dir von der DEFRA schriftlich geben, dass die Einfuhr von Eurem Hund unproblematisch ist.

  • Egal was jetzt hier im Forum einer schreibt, letzten Endes musst du von "offizieller" Stelle Bescheid wissen. Frag doch beim Auswärtigen Amt.


    In England gibt es doch auch Rottweiler Züchter.


    Was passiert dann mit deinem Hund, wenn du erfährst, dass du ihn nicht mitnehmen kannst nach England?


    http://www.akima-rottweiler.com/ Die beiden waren mal in England, vielleicht kannst da mal nachfragen.

  • Danke für die schnellen Antworten!


    DEFRA, das ist eine gute Idee.... sprechen die denn dort Deutsch?! Mein Englisch ist nicht der Hit, gerade wenn es um solche wichtigen Dinge geht.


    Was mit dem Hund passiert, wenn wir ihn nicht mitnehmen können? Na, ich binde ihn nachts vor dem Tierheim an....


    ... nein, das war natürlich ein blöder Scherz. Er ist wie ein Kind für uns. Wenn es keine Möglichkeit gibt, ihn mitzunehmen, muss mein Mann alleine rübergehen. Dann bleibe ich solange hier und wir werden hin und her pendeln. Unser Haus in Deutschland behalten wir sowieso, auch wenn wir rübergehen. Ich kann den Hund hin und wieder bei lieben Freunden unterbringen, die ihn seit der Geburt kennen. Das geht aber auch nur, wenn die frei haben.


    Alles in allem wäre das eine Sch... Lösung. Fernbeziehung ist nunmal gar nicht mein Ding! :( Aber abgeben tu ich den Hund auf keinen Fall.


    Wenn der Hund an der Grenze "abgelehnt" wird, ist das nicht tragisch. Aber wenn er eingezogen wird dann schon! Ich trau den ganzen Behörden einfach nicht.

  • PS - seit ich damals von der RAD in Holland erfahren habe (jetzt zum Glück abgeschafft), und dann auch noch, dass es in der Schweiz erlaubt ist, seinen eigenen Hund zu schlachten und zu essen, habe ich den Glauben an vermeintlich "zivilisierte Länder" verloren.

  • Ich komme aus der Schweiz...hier schlachtet und isst doch niemand Hunde? :shocked:
    Hab mal von welchen gehört die Katzen essen...aber wo genau weiss ich jetzt auch nicht^^ Also bitte..

  • Zitat

    Ich komme aus der Schweiz...hier schlachtet und isst doch niemand Hunde? :shocked:
    Hab mal von welchen gehört die Katzen essen...aber wo genau weiss ich jetzt auch nicht^^ Also bitte..


    Na dann.... :hust:

  • Zitat

    Selbstverständlich niiicht in der Schweiz :roll:


    :D


    Was die Einfuhr angeht, ich wuerde mir das auch schriftlich geben lassen.
    Dass dein Englisch nicht gut ist wuerde ich noch vor dem Umzug aendern. ;)

  • Doch, leider ist es erlaubt, in der Schweiz den eigenen Hund zu verspeisen.Es ist lediglich nicht gestattet, mit Hundefleisch zu handeln.


    Hier ein Link zum Artikel, ist zwar von der Bild, die nicht wirklich seriös ist, aber es war der aktuellste, es stimmt aber wirklich so wie es da steht.


    http://www.bild.de/news/auslan…verbot-27926208.bild.html


    Was England angeht, danke Euch für Eure Tips.


    Habe die Züchter, die in England waren, auch angeschrieben, danke!


    Und mit der DEFRA wird ein guter Freund heute telefonieren, der perfekt Englisch spricht. Meins reicht zwar aus um mich normal zu verständigen. Aber wenns um heikle Themen und Behörden geht und meinen Hund betrifft, bin ich lieber auf der sicheren Seite.

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