Agila zahlt "Halskrause" nicht

  • Bei unserem Hund hat sich nach einer Impfung ein Abzess gebildet.
    Über den hat er sich dann hergemacht, geleckt und aufgebissen.
    Der TA hat die offene Wunde versorgt, Medikamente und eine Halskrause verordnet, damit er nicht mehr ran kommt, da andernfalls üble Entzündungen drohen und keine Wundheilung stattfinden kann.
    Nun weigert sich die Agila die Halskrause (ca 30€) zu bezahlen, da sie unter "Pflegezubehör" falle. Der Rest wurde bezahlt.
    Laut TA ist es aber eine notwendige medizinische Maßnahme.
    Wir haben eine komplette Krankenversicherung (nicht nur OP) abgeschlossen.
    War einer von euch schon mal in einer ähnlichen Situation? Wurde es von der Versicherung übernommen?

  • Versicherungstechnisch gesehen ist all das medizinisch notwendig, was direkt der Behandlung der Verletzung an sich zuzuschreiben ist - aber kein "Drumherum". Vergleichbar ist das im menschlichen Bereich wohl ungefähr damit: Kind hat Neurodermitis, kratzt sich, Arzt verordnet Handschuhe, damit die Verletzungen heilen können und nicht dauernd wieder aufgekratzt werden. Das müssen die Versicherungen auch nicht tragen, da die Handschuhe an sich nicht zur Heilung / Behandlung eingesetzt werden, sondern "nur" eine (sinnvolle) Ergänzung darstellen. Der Ersatz erfolgt dann ggf. aus Kulanz.


    Ich würde bei der Agila mal anrufen und das Problem schildern - dass die Wunde anders nicht abdeckbar / zu sichern ist etc.pp. Vielleicht ist darüber aus Kulanz ggf. noch was zu machen. Ansonsten dürfte das aber ganz klar in den Versicherungsbedingungen geregelt sein...(und das vermutlich leider nicht zu Deinen Gunsten).

  • Was ist denn das für eine Halskrause?
    30 Euro finde ich extrem teuer wenns nur so ein Platikding ist.

  • Ist kein Plastikding, sondern eins aus Stoff mit Schaumstofffüllung, da der Plastiktrichter aus mehreren Gründen nicht geeignet war.
    Genau geregelt ist den den Vertragsbedingungen leider nicht was unter Pflegezubehör zu verstehen ist.

  • Zitat


    Genau geregelt ist den den Vertragsbedingungen leider nicht was unter Pflegezubehör zu verstehen ist.


    Ich kann mir vorstellen, dass die eine normale Krause für 5-7€ sicherlich übernommen hätten.
    Das Stoffding würd ich schon unter "Luxusgut" verbuchen und daher als Versicherung auch net zahlen.


    Da hilft wohl nur genauer nachhaken das des im Vertrag net ersichtlich war oder sich einfach freuen das der teurere Teil anstandslos übernommen wurde.

  • Zitat

    Ist kein Plastikding, sondern eins aus Stoff mit Schaumstofffüllung, da der Plastiktrichter aus mehreren Gründen nicht geeignet war.


    Teile diese Gründe der Versicherung mit!


    VG Bianca

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