Logistische Frage zu neuem Gesetz in NDS

  • Der Hundeführerschein ist übrigens nicht Pflicht in Niedersachsen. Man ist sich im Gegenteil noch nicht ganz einig (und sicher), was jetzt las Sachkunde zählt. Kann sein, dass der Hundeführerschein oder die Begleithundeprüfung als Sachkunde zugelassen wird, aber Pflicht ist keines von beiden. Wäre ja auch unfair, denn damit würde ja nur der Gehorsam des Hundes abgeprüft, weniger die Fähigkeit des Halters, seinen Hund in der Öffentlichkeit so zu führen, dass niemand gefährdet oder belästigt wird. Dies gewährleistet z.B. der DOQ-Test. Dieser soll meines Wissens nach auch als Sachkundeprüfung zugelassen sein. Aber wie schon geschrieben, noch steht nichts fest.

  • Die sollten sich wirklich mal einig werden, wo denn nun die Sachkunde gemacht werden kann.
    Beim IRJGV geht das nämlich auch - hab ich letztes Jahr erst gemacht. Brauchte ich zwar nicht -
    aber hat sich so ergeben.


    LG Anke

  • Zitat

    hoerntand: Wo war denn dein Test? Bin auch im LK.


    Im SV in Osterode. Nicht abschrecken lassen, da gibts viele nette Trainer ;) ich bin da immernoch. Wo bist du denn genau her?[/quote]


    Wo genau, möchte ich nicht schreiben. Etwa eine halbe Stunde Fahrzeit von Osterode.




    Ja, das ist schon ein Ding. Da wird was beschlossen und keiner weiß, wie das ablaufen soll.

  • Zitat


    Ja, das ist schon ein Ding. Da wird was beschlossen und keiner weiß, wie das ablaufen soll.


    Wenn ich wirklich in Zugzwang waere, wuerde ich zu meiner Gemeinde gehen und nachfragen, was, wann von mir erwartet wird. Wenn sie das noch nicht wissen, wuerde ich erfragen, was sie tun, wenn sie es wissen. Bekomme ich Nachricht, muss ich mich kuemmern, gelten die Fristen ab dann... Alles andere nuetzt ja kaum, denn einheitlich scheint es nicht zu laufen.

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