Vorbesitzerin will Hund zurück!
-
-
Wenn du ihn wirklich behalten willst, meld ihn auf deinen Namen bei der Stadt an und bei Tasso und harre der Dinge, die da kommen. Impfausweis kannst du selber fordern, stellt dir jeder TA neu aus.
Wenn sie ihn dann wirklich zurückwill müsste sie sich schon verklagen...@DackelFrodo: Wenns danach geht, hab ich auch nix schriftlich für meinen Hund, trotzdem gehört er uns.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Bitte gib ihn zurück, es gibt Menschen die merken auch unter Ihresgleichen erst was sie gehabt haben, wenn sie es verloren haben. Sicher blöd von der Frau......aber eigentlich hast du doch gar keine Wahl,oder?
-
Zitat
Wenn du ihn wirklich behalten willst, meld ihn auf deinen Namen bei der Stadt an und bei Tasso und harre der Dinge, die da kommen. Impfausweis kannst du selber fordern, stellt dir jeder TA neu aus.
Wenn sie ihn dann wirklich zurückwill müsste sie sich schon verklagen...@DackelFrodo: Wenns danach geht, hab ich auch nix schriftlich für meinen Hund, trotzdem gehört er uns.
Das werde ich auf jeden Fall machen.
-
@ Nightstalcer
Ich nehme aber nicht an, dass bei euch jemand den Hund zurück fordert, oder?Oder soll mir dein Post nun sagen, dass man grundsätzlich einfach den Hund nehmen soll und wenn es dann Ärger gibt, Pech gehabt? Ist es wirklich zu viel verlangt darauf zu achten, dass ein Kauf-/Übernahmevertrag unterschrieben wird?
Die TS hat den Hund nun seit 24 Stunden, ich würde ihn einfach zurück geben um mir weiteren Ärger zu ersparen. -
@ nightstalcer:Glaube nicht dass das so einfach ist wenn die Vorbesitzerin den Hund nicht abgemeldet hat. Kann ich also deinen Hund nehmen,bei mir und Tasso anmelden und behaupten du hättest ihn mir geschenkt, ZEUGEN: meine Familie und n paar sms. Das wäre ja schrecklich.
-
-
So kann es gehen, wenn man Hund verschenkt oder sich schenken lässt! Ohne Übernahmevertrag hast du nichts in der Hand. Gib den Hund zurück und ewirb einen auf seriöse Weise!
-
Zitat
Das werde ich auf jeden Fall machen.
Das würde ich lassen.
Solange Du nicht beweisen kannst, daß der Hund dir geschenkt wurde, begehst Du eine Unterschlagung. Unterschlagung ist strafbar.
Gaby und ihre schweren Jungs
-
Eine Schenkung ist ein Kaufvertrag und unter Privatleuten bedarf das keiner Schriftform. Wenn die Erstbesitzerin den Hund zurückhaben will muss sie beweisen, dass sie den Hund nicht verschenkt hat. Und wenn Zeugen da sind wird das wohl reichlich schwer, außerdem müsste sie dazu vor Gericht gehen.
-
Zitat
Das würde ich lassen.
Solange Du nicht beweisen kannst, daß der Hund dir geschenkt wurde, begehst Du eine Unterschlagung. Unterschlagung ist strafbar.
Gaby und ihre schweren Jungs
Warum die TE in der Beweispflicht ist, verstehe ich jetzt nicht so ganz?!
Von den Umständen und der Moral mal abgesehen, herrscht bei Schenkung Formfreiheit, aber ich denke, dass der Vertrag durchaus anfechtbar ist. -
Geschenkt ist geschenkt.
Aber das ohne was schriftlichem zu beweisen, ist schwierig.
Da die Zeugen die eigene Familie ist, fallen die weg. -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!