Vorbesitzerin will Hund zurück!
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Zitat
Hallo!
Ich habe keine Ahnung wie es rechtlich aussieht.
Ein Hund ist vor dem Gesetz eine Sache, oder? Genauso wird hier auch argumentiert. Das kann ich nachvollziehen...aber Leute, wir reden hier von einem Lebewesen.Ich möchte das Ganze von daher mal von einer anderen Seite beleuchten:
Eine Frau verschenkt einen ihrer Hunde (warum auch immer), der zweite Hund hört auf zu fressen und vermisst seinen Partner, nun kommt die Frau wieder und sagt, sie möchte ihren Hund zurückhaben, weil.....
(nichts davon können wir hier im DF jemals nachvollziehen, alles Hören sagen)Liebe TS: Gib der Frau ihren Hund zurück, bitte. In solchen Streitereien gibt es nur Verlierer.
Gib den Hund zurück und schau weiter. Es gibt Millionen anderer Hunde. Du hast den Hund jetzt 24 Stunden, das reicht nicht, um eine Bindung aufzubauen.
Stell dir mal vor, du behälst den Hund und dann wird er dir nach 3 Wochen wegen eines Rechtsstreites wieder abgenommen...was meinst du, was das für das Tier bedeutet so herumgereicht zu werden?So lange das Tier nicht misshandelt wurde etc pp, gib der Frau ihren Hund wieder.
Er wurde aber misshandelt! Sie hat ja erzählt das er jedes mal wenn er alleine ist die Wohnung verwüstet und die Couch zerbeist etc. und dann hätte er auch schon mal schläge bekommen ''weil er es anders nicht versteht'' hieß es. Und ihm wurde dann auch Zuhause der Maulkorb angezogen. Ich finde das geht gar nicht und allein deswegen will ich ihn nicht mehr her geben. Weil in meinen Augen ist er ein super liebenswerter Hund der es nicht verdient geschlagen zu werden weil sie ihn falsche Erzieht!
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Ich kann dich ja verstehen.
Aber, wenn die Dame behauptet, sie hätte dir den Hund nur zur Aufbewahrung gegeben und möchte ihn jetzt wieder abholen, sieht es nicht gut für dich aus. Selbst, wenn sie mal geschrieben hat, sie möchte den Hund verschenken.
Ich weiß nicht, wie weit diese Frau bereit ist zu gehen, zieht sie vor Gericht, kannst Du nicht beweisen, daß sie dir den Hund geschenkt hat.
Gaby und ihre schweren Jungs
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Mh.. Ich bin da unschlüssig.
Würde hier jemand schreiben:
"Habe gestern meinen Hund verschenkt, will ihn aber jetzt wieder zurück!" - würdet ihr da genauso reagieren? Ich finde,es zeugt nicht gerade von Verantwortungsbewusstsein, das man seinen Hund einfach so verschenkt und dann auf einmal "nee, doch nicht!". Die Entscheidung seinen Hund abzugeben sollte klar überlegt sein, und das hat die ehem. Besitzerin nicht getan. Den Hund vermissen, kann sie. Aber sie hat den Hund doch bestimmt wegen guter Gründe abgegeben, sind die Gründe (alleine bleiben) jetzt auf einmal in Luft aufgelöst? Oder wird der Hund dann in vier Wochen, wenn die Sehnsucht verflogen ist, wieder verschenkt?
Ich weiß nicht was ich machen würde... -
Ohne Vertrag kann sie den Hund nicht so einfach zurückholen. Sie müsste zumindest die Papiere des Hundes haben um Ansprüche geltend zu machen.
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Kannst Du sie nicht mal anrufen und mir ihr darüber reden? Kannst ihr ja nochmal sagen, dass das zwar sehr traurig für die andere Hündin ist, aber dass sie ja wohl anscheinend nicht mit ihm klarkommt (kann man ja netter formulieren ) und dass sich die Probleme ja nicht in Luft auflösen würden.
Sag ihr, sie soll sich das nochmal einen Tag überlege, ob ihr denn Lösungen einfallen.
Und wenn sie echt wahnsinnig darauf beharrt oder Dir sogar blöd kommt dann bring ihn zurück. Ganz ehrlich. Aber oft hilft so ein Gespräch ja schon weiter, sms sind immer blöd, finde ich.
Viel Glück!!!! -
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Hmm... für mich klingt das Alles etwas seltsam.
Und nun, nach 4 Seiten wird der Hund plötzlich auch noch misshandelt.
Für mich klingt das etwas... erfunden...? -
schlies mich Laika an, sehr Mysteriös ^^
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Nun, die Rechtslage sieht so aus:
Dass Verträge einzuhalten sind, gilt auch für die Schenkung und so ist auch die Zuwendung, wenngleich sie unentgeltlich ist, dauerhaft wirksam. Nur in wenigen gesetzlich normierten Fällen, kann sich der Schenker von seinem Versprechen lösen. Ist die Schenkung noch nicht vollzogen aber aufgrund der notariellen Beurkundung wirksam, so kann er die Erfüllung seines Versprechens verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist. Es zu erfüllen, ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung seiner Unterhaltspflichten gefährdet wären (sogenannten „Einrede des Notbedarfs“ § 519 BGB).Ebenso kann der Schenker die Vollziehung verweigern, wenn der Beschenkte sich weigert, die gemachten Auflagen zu erfüllen.
Ist die Schenkung bereits vollzogen muss der Beschenkte die Sache nach Aufforderung des Schenkers wieder an ihn herausgeben, wenn er die gemachten Auflagen nicht vollzieht. Trifft es den Schenker besonders hart und ist er außerstande seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder seine unmittelbaren Unterhaltspflichten zu erfüllen, so kann er die Herausgabe des Geschenkes verlangen. Der Beschenkte darf das Geschenk behalten, soweit er den zum Unterhalt erforderlichen Betrag zahlt. Der Rückforderungsanspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schenker vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Bedürftigkeit herbeigeführt hat oder seit Vollzug der Schenkung zehn Jahre verstrichen sind.
Unabhängig vom Zeitablauf darf der Schenker sein Versprechen widerrufen, wenn sich der Beschenkte durch schwere Verfehlungen gegen ihn oder nahe Angehörige als grob undankbar erweist. Beispielhaft seien hier körperliche Misshandlungen, schwere Beleidigungen (OLG Köln, Beschluss vom 19. 3. 2002, Az.: 11 W 19/02), sofortiges Räumungsverlangen aus geschenktem Haus oder ein grundloser Betreuungsantrag für den Schenker (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. 1. 1998, Az.:- 22 U 56-97
ABER: Gerade wenn es um Dinge mit einem hohen emotionalen Wert (Haustiere), und einem kurzen Zeitablauf geht, wir ein Gericht vermutlich für sie entscheiden. Und der Faktor dass ihr verbliebender Hund gesundheitliche Probleme bekommen hat, ist auch noch erschwerend.
Einfach aussitzen ist der falsche Weg. -
Für die rechtliche Seite kann man dir nur einen sinnvollen Rat geben:
Lasse dich von einem Anwalt beraten.Und vor allem verlasse dich nicht darauf, was hier in so einem Forum so als rechtliche Wahrheit dargestellt wird
Ich frage mich z.B. wo im Gesetz bitte sehr steht, dass Verwandte grundsätzlich keine Zeugen sein können?
Oder wieso liegt hier die Beweislast angeblich bei der TS?
Zwischen Unternehmer und Verbraucher gilt für Verbraucherverträge gem. § 476 BGB die Beweislastumkehr, aber hier will die "Gegenpartei" etwas von der TS, also muss auch die Gegenpartei erstmal beweisen, dass sie einen Anspruch auf den Hund hat. -
Oh Gott, das ist ja ganz furchtbar, der arme Kerl.
Boah, also ich will nicht in deiner Haut stecken. Moralisch ist das aus meiner Sicht ein klassisches Dilemma. Zuerst dacht ich, du solltest den Hund zurück geben, zumal du ihn noch nicht lange hast und er da relativ ohne Schaden aus der Sache kommt.
Wenn der Hund wirklich geschlagen wird/wurde, würde ich allerdings auch alles daran setzen, den Hund behalten zu können.Und dass sie den Hund mal anschieben, mal wiederhaben will, zeugt ja nicht gerade davon, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist.
Steht denn in der SMS wenigsten eindeutig drin, dass sie dir den Hund schenkt? War beim Überreichen des Hundes vll noch jemand dabei? Ist der Ort, wo du den Hund her hast, weit weg von deiner Stadt?
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