Vorbesitzerin will Hund zurück!
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Wie bereits angemerkt, sag ihr, dass du den Hund angemeldet hast (was du ja hoffentlich auch tust ;-) ) und schau mal ob sie ihn dann noch zurück will.
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Was mir hier wirklich stört sind solchen Aussagen wie „Ich würde den Hund einfach behalten“. Ich denke wenn der Hund nicht geschlagen oder gequält wurde hat die Vorbesitzerin durchaus das moralische Recht nach 24 Stunden auch zu erkennen dass sie einen Fehler begangen hat und ihr Tier zurück will. Mit welchem Recht will man ihr das denn abschlagen? Ich jedenfalls würde bei dir vor der Türe stehen und mein Tier zurückfordern.
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Ich versteh die ganze Diskussion nicht. Ich hätte den Hund auch zurückgegeben, wenn ich einen Vertrag gehabt hätte.
Wenn der Hund von privat kommt und dieser jemand unter Druck stand, weil er der Meinung war er kommt mit dem Problem nicht mehr klar (alleinelassen) und dann aber feststellt, dass sein Ersthund nicht mehr klarkommt ohne seinen Kumpel, dann kann ich das voll verstehen. Ich kann es auch verstehen, dass man selber seinen Fehler einsieht.
Vertrag oder nicht, hier geht es auch um moralische Verantwortung um Verständnis für die Situation anderer. Sie hat es ja nahezu umgehend gemerkt, außer das durch das hin und her jetzt noch ein weiterer Tag vergangen ist. Aber du hast ihn geholt und gleich am nächsten Tag hat sie dir gesagt, dass es eine Fehlentscheidung war. Du bist vielleicht verliebt in den Hund und findest ihn süß aber es besteht noch keine Bindung, weder von dir zum Hund, noch vom Hund zu dir. Der Hund wird also eher keinen Schaden nehmen, sondern sich freuen, wenn er seinen Kumpel wiederhat.
Warum muss immer alles nen Ding sein von Vertrag oder nicht? Haben wir nicht alle ein Herz? Es geht hier schließlich nicht um einen mißhandelten Hund dem es so dreckig ging (den würd ich auch nicht zurückgeben), sondern um eine menschliche Fehlentscheidung und wer noch nie nen Fehler gemacht hat der werfe den ersten Stein.
Zurückgeben, einen Hund aus dem Tierschutz wählen, Schutzvertrag machen .... richtiger Ablauf und später keine Probleme. Auch von Privat ist so ein Problem eher selten, denn leider sind viele Leute eher froh, wenn sie ihren Hund los sind.
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Ich glaube, dass es eher schwer wird, die Schenkung zu beweisen.
Da könnte ja jeder Hundesitter den Hund behalten; er hat ja auch seine Näpfe, Leinen, Körbchen, etc...und auch die SMS, in denen steht, dass der Hund bald vorbei gebracht wird, sind kein Beweis für eine Schenkung, sondern könnten auch eine Urlaubsbetreuung darstellen.Ich finde es sinnvoll, dass es Kaufverträge gibt; ansonsten könnte wirklich jeder Sitter den Hund einfach behalten und ggf auf seinen Namen anmelden; so weit kommt es noch!
Ich würde ihn auch zurück geben; alleine schon, um mir den Stress zu ersparen, der darauf folgen kann.
Was sind schon 24 Stunden?? -
Fantasmita: Sehr guter Beitrag!
Was mir noch so durch den Kopf geht: Worum geht es hier im Endeffekt noch? Geht es wirklich um den Hund oder geht es um dieses Gefühl "zwanghaft Recht haben zu wollen" im Sinne von "meins, meins, meins"? Es klingt so ein wenig wie: "Ist jetzt mein Spielzeug, hast du mir geschenkt, bekommst du nicht zurück."
Eine vernünftige Unterhaltung wäre doch erstmal wichtig! Setz dich mit der Vorbesitzerin an einen Tisch und hör dir nochmal genau an was Sache ist. Dann legst du ihr deinen Standpunkt dar und ihr schaut was passiert.
Ich muss aber im Großen und Ganzen sagen: Die Geschichte ist mir nicht ganz geheuer....
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Zitat
Vertrag oder nicht, hier geht es auch um moralische Verantwortung um Verständnis für die Situation anderer. Sie hat es ja nahezu umgehend gemerkt, außer das durch das hin und her jetzt noch ein weiterer Tag vergangen ist. Aber du hast ihn geholt und gleich am nächsten Tag hat sie dir gesagt, dass es eine Fehlentscheidung war. Du bist vielleicht verliebt in den Hund und findest ihn süß aber es besteht noch keine Bindung, weder von dir zum Hund, noch vom Hund zu dir. Der Hund wird also eher keinen Schaden nehmen, sondern sich freuen, wenn er seinen Kumpel wiederhat.
Warum muss immer alles nen Ding sein von Vertrag oder nicht? Haben wir nicht alle ein Herz? Es geht hier schließlich nicht um einen mißhandelten Hund dem es so dreckig ging (den würd ich auch nicht zurückgeben), sondern um eine menschliche Fehlentscheidung und wer noch nie nen Fehler gemacht hat der werfe den ersten Stein.
Zurückgeben, einen Hund aus dem Tierschutz wählen, Schutzvertrag machen .... richtiger Ablauf und später keine Probleme. Auch von Privat ist so ein Problem eher selten, denn leider sind viele Leute eher froh, wenn sie ihren Hund los sind.
Genau so sehe ich es auch ! Mir tut die Frau wirklich leid ! Klar sie hat einen etwas groben Fehler gemacht, aber ihr deswegen den Hund nicht wiedergeben... Der Hund ist bei den Leuten groß geworden, Sie haben eine echte Bindung zu Ihm. Versetz Dich doch mal in ihre Lage, wie Sie sich gerade fühlt.
In 24h bindet sich NIEMAND an ein Tier ( ich würd die Sache etwas anders sehen, wenn du ihn schon Monate hättest) oder ist es Dir so wichtig das du kostenlos an einen netten Hund gekommen bist und ein Tierschutzhund ein paar hundert Euro kosten würde ?
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Sorry, jemand der reif genug ist zwei Hunde zu halten, der ist auch reif genug sich ueber die Konsequenzen einer Abgabe im Klaren zu sein.
Selbst wenn ich meine Huendin zeitlich nah abgeben muesste- dann sicher nicht salopp uebers Internet verschenkt. Sorry, wer macht sowas denn!?
Wir sind doch hier nicht aufm Jahrmarkt! -
So wie ich das sehe, kann man hier stundenlang auf beiden Seiten Anschuldigungen machen. Je nachdem, auf welcher Seite man den Schuldigen sehen will.
Sachlich gesehen: Wenn sie 'nen guten Anwalt hat, kann sie ihren Hund wieder einklagen. Ob sie das tun würde, kann hier allerdings keiner wissen.
Ihr habt keinen Kaufvertrag gemacht und die beiden "Zeugen", die du vorbringen könntest, sind definitiv parteiisch und nicht neutral.
Ob die SMS vor Gericht als Beweismittel anerkannt werden würden... Fraglich.Aber mal im Ernst: Willst du den Hund denn behalten, weil du innerhalb von 24 Stunden eine so enorme Bindung zu ihm aufgebaut hast, oder weil du dich einfach im Recht siehst und ihn aus Prinzip nicht mehr her geben willst?
Sollte die Vorbesitzerin tatsächlich vor Gericht gehen und ihren Hund wieder einklagen, verlängerst du damit nur die Zeit, die du hast, um dich an den Hund zu binden. Mehr nicht.
Ich denke nicht, dass du eine Chance hättest, das Tier zu behalten.
Wie das allerdings aussieht, wenn der Hund bei der Vorbesitzerin gar nicht angemeldet war... Gute Frage.Ich persönlich würde ihr den Hund zurück geben. Von dem Ärger hat keiner von euch was, am wenigsten ihr. Natürlich hat sie mit der Abgabe des Hundes viel zu leichtsinnig gehandelt. Aber woher willst du wissen, dass sie es nicht wirklich bereut?
Ihre Hündin wird nicht eingehen, nur weil Chicco nicht mehr da ist. Und wer Hundeverstand hat, weiß das auch. Meinst du nicht sie nimmt das eventuell nur als Ausrede, weil sie sich ihren Fehler nicht eingestehen will?
Sie hat eine Woche gebraucht, um sich von dem Hund zu verabschieden und ihn euch dann auch noch gebracht, sich vorher eure Wohnung angesehen und und und. Das alles zeugt doch bereits davon, dass sie das Tier nur abgegeben hat, weil sie mit der Situation überfordert war.Ich würde dir jedenfalls an's Herz legen, das offene Gespräch mit ihr zu suchen (nicht über SMS). Ich würde ohne den Hund zu ihr fahren und mich ausgiebig mit ihr Unterhalten, in Ruhe.
Frage sie, warum sie den Hund abgegeben hat, warum sie ihn jetzt zurück will und wie sie mit Chiccos Problem beim Alleinsein weiter verfahren möchte.
Und wenn du das Gefühl hast, sie will den Hund wirklich nur zurück, weil ihre Hündin angeblich so sehr darunter leidet, dann red' mit ihr darüber und behalt ihn, nachdem ihr einen Schutzvertrag abgeschlossen habt.
Frag sie vielleicht auch, ob man nicht einfach 1-2 Wochen abwarten kann, wie sich die Hündin weiter verhällt und sich dann erneut bespricht. (Wobei du dich dann natürlich immer mehr an den Hund binden kannst und wenn sie ihn dann doch zurück will, berechtigt Angst hast, ihn zu verlieren)
Handel im Sinne des Hundes. Damit ist allen am meisten geholfen. -
Zitat
Sorry, jemand der reif genug ist zwei Hunde zu halten, der ist auch reif genug sich ueber die Konsequenzen einer Abgabe im Klaren zu sein.
Selbst wenn ich meine Huendin zeitlich nah abgeben muesste- dann sicher nicht salopp uebers Internet verschenkt. Sorry, wer macht sowas denn!?
Wir sind doch hier nicht aufm Jahrmarkt!Wisst ihr was mich an solchen Aussagen stört?
Ihr geht immer von euch selber aus..
Ihr würdet dies nicht, ihr würdet das nicht.
Ihr bemüht euch aber nicht, die Dinge aus der Sicht einer anderen Person zu sehen.
Ihr kennt nur die eine Seite der Geschichte und wir wissen noch nicht mal, ob das alles so stimmt wie es hier niedergeschrieben wird....
Die Entscheidung muss die TS, sofern denn alles wahr ist, natürlich selber treffen. Und das schöne an euren ganzen Aussagen (und natürlich auch an meiner) ist: Wir müssen keinerlei Konsequenzen tragen.
Deswegen frage ich nochmal: Was wäre das beste für das Tier???????? (direkt an die TS)
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Jetzt mal fern davon ab, was ich machen würde (und ja, ich hätte Lucky damals nicht zurückgegeben, wenn die Leute einen Tag später angerufen hätten, aber das war auch ne anderen Situation...) oder ob es hier in dem speziellen Fall nicht sinnvoller wäre, auf den Ärger zu verzichten, indem man den Hund zurückgibt, wollte die TS wissen, was sie eben tun soll.
Und da muss man ihr einfach auch das nennen, was so ist, nämlich dass es eine Schenkung ist und diese keiner Schriftform bedarf um gültig zu sein.
Alles darüber hinaus kann nur ein Anwalt klären, was im Gegenzug aber auch bedeutet, dass die Gegenpartei dasselbe tun muss, nämlich den Rechtsweg gehen. Und somit kann die TS eben außer den Hund wieder abzugeben auch der Dinge harren die da kommen, wenn sie den Hund behalten will.
Hier jetzt den Moralapostel zu spielen und ihr einzureden, sie hätte den Hund abzugeben, weil man das ja so macht, wo wir die Situation überhaupt nicht kennen (und nochmal, wer würde sich nicht zu Tode ärgern, wenn man den Hund zwei Wochen später wieder in den Kleinanzeigen entdeckt?) finde ich daneben.
Wie soll sie, die TS, sich denn versichern können, dass der Hund wirklich dableibt? Was schriftliches aufsetzen, was genausowenig Bestand wie diese Schutzverträge hat (war ja auch ein Tipp, Verträge die rechtlich null haltbar sind, würden hier auch nicht weiterhelfen...) und dann trotzdem auf die Nase fallen?
Ja, sicher man kennt den Hund noch nicht, aber ich glaube dass hier keiner seinen Hund, den er von Privat übernommen hat, nach 2 Tagen wieder zurückgegeben hätte.Achja: Wenn der Hund nicht angemeldet war und in seinem ehemaligen Bundesland Anmeldungspflicht besteht, hat die Vorbesitzerin nichts anderes als Steuerhinterziehung begangen, das käme dann auch auf den Tisch...
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