Hilfe für eine Hundeseele

  • Kann der Enkel den Hund nicht quasi auf "dem Papier" zu sich nehmen, er wird als Halter eingetragen, der Hund aber bleibt trotzdem bei euch? Er meldet den Hund auf seinen Namen an, der Hund bleibt aber bei euch. Muss ja keiner wissen und wenn es eh die Lösung ist, die ihr eh anstrebt... wer will das schon kontrollieren? :???:

  • Zitat

    Normalerweise müsste der Anwalt auf diverse Datenbanken zurückgreifen können (Beck-online und Co.) und dort sehr schnell fündig werden. ;)


    Es dürfte wirklich reichen, wenn du ihn nochmal auf die Thematik "Tiere werden zwar gerade zivilrechtlich oft wie Sachen behandelt (Der Einfachkeit halber, so kann der Gesetzgeber sich 238123676 Extra-§§ sparen), sind es aber auch von rechtlicher Warte aus gesehen ausdrücklich nicht (---> 90a BGB)" anstupst. Da kann man auch gut mit dem TSchG argumentieren und Urteile werfen die Datenbanken aus. ;)


    Ganz Ganz herzlichen dank das hilft mir ungemein weiter

  • Zitat

    Da sind meine Großeltern, ich weiß aber das es Urteile gibt die den Hund aus dem Stand einer Sache heben und ihm den Status Lebewesen und damit Rechte geben.


    Oh man, das tut mir leid, das muss ja für Deine Großeltern total bescheiden sein. Ich drücke die Daumen, dass sie es mit der Hilfe des Anwalts gut geregelt kriegen.
    Das zeigt (mir) wieder mal, dass man seine (Erb-)angelegenheiten gut und gerecht regeln muss....gibt so oft Zoff.

  • Leider scheint mit dem Sohn kein reden, zu allem überl hatte mein Opa nicht auf gepasst und ist als Nachlassverwalter eingetragen worden.......damit ist er Feindbild.


    Da es nun mal 2 Söhne sind zu dem einen gehört der Enkel, der somit ja das Erbe verwalten wird bis der Junge alt genug ist. Der andere bekommt es nur wenn er auch den Hund nimmt.......daher würde der eine Sohn dem anderen auf die Finger schauen und wenn der mitbekommt das der Hund nicht dort ist...Tja dann geht das Theater wieder los und am Ende ist es Betrug......


    Die Sorge die ich habe Jana ist 10 Jahre alt hat einen Herzfehler und so einem Hund kann schnell was angedichtet werden was eine Einschläferung rechtfertigen würde...............Dort sind Tiere Nutzvieh, die Tiere werden dem Gesetzmäßigkeiten vorbildlich gehalten, aber sie Dienen dazu Geld ein zubringen..........Jana bedeutet denen nichts........

  • ich würde trotzdem auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.. ich meine, der Hund lebt jetzt schon seit Jahren bei deinen Großeltern, demnach müsste er ihnen doch auch gehören.. mit der Materie kenne ich mich nicht aus, aber es muss doch möglich sein, dass ihr sie behalten könnt.. notfalls zieht ihr die Prozedur auch noch hin, solange sie lebt..

  • Für solche Fragen ist ein Forum der schlechteste Weg, um das zu klären.
    Wir sind alle keine Anwälte, die sich damit auskennen.
    Geht zu nem guten Fachanwalt, alles andere bringt nichts.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!