KEIN Hund ist im Dänemark Urlaub sicher!!
-
-
Ich denke jeden Tag an Cato. Jeden abend hoffe ich, dass ihn jemand rettet. So lange sitzt er jetzt schon ein.
. Jeder Tierarzt der eine Spritze setzt, ist für mich mit Schuld.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Zitat
Hast du meinen eingesetzten Link gelesen, ist hier in D nicht anders!
LG Sabine
Um hier nochmals ein wenig Klarheit zu bringen: in DK steht im Gesetz (Hundelov):
Zitat§ 6
[...]
Stk. 5. Politimesteren, i København politidirektøren, afholder omkostningerne ved at lade en hund aflive, jf. stk. 2, nr. 2, eller stk. 4, men kan kræve beløbet refunderet af besidderen.§ 6
[...]
Abs.5 Der Polizeimeister, in Kopenhagen der Polizeidirektor, bestreitet die Unkosten für die Einschläferung eines Hundes, vgl. Abs. 2, Nr. 2, oder Abs. 4, aber er kann den Betrag vom Besitzer zurückfordern.https://www.retsinformation.dk/FORMS/R0710.ASPX?id=2050
(Hervorhebung durch mich)Es bleibt natürlich die Frage, ob es auf diese Art letztendlich den Wohlhabenden vorbehalten bleibt, eine Revision eines Polizeibeschlusses zu erwirken.
-
Zitat
Hast du meinen eingesetzten Link gelesen, ist hier in D nicht anders!
LG Sabine
Nee, 5 Seiten juristischer Text waren mir dann doch zu viel. In der Zusammenfassung stand was von 'keine einheitliche Regelung'.
Dass man bezahlt wenn man sein verloren gegangenes Tier aus dem Tierheim abholt finde ich logisch. Würde man mein Tier gegen meinen Willen beschlagnahmen, ohne Gerichtsbeschluss töten und mir dafür noch die Rechnung schicken ist das zumindest eine Grauzone, denn theoretisch könnte der Hund ja auch während der UNtersuchung bei mir bleiben. -
Zitat
Na ja, wir reden in diesem Fall von "zwei" getöteten Lebewesen, man sollte das Opfer nicht außen vor lassen! Ob genügend ermittelt wurde, keine Ahnung, doch hohe Kosten sind wohl angefallen.
Dieser Fall betrifft das normale Hundegesetz in DK, was auch in D Anwendung finden kann, wenn ein Hund massiv einen Menschen oder Hund verletzt oder tötet, da sollte man einfach mal differenzieren und nicht jeden Vorfall in einen Topf packen, hauptsache man kann sich aufregen.
LG Sabine
Nein, ganz so einfach läuft es hier nicht. Und das Hundegesetz (welches in D meinst du bitte?) hier kann man auch nicht einfach mal drüberstülpen.
Das Opfer lasse ich nicht außen vor, für dessen Unterbringung in einem Todestrakt muss abe rniemand bezahlen, da der Hund bereits tot ist. Kein Mensch hier weiß warum.
Und es macht es dennoch nicht besser.
Wenn der Fall ja so klar gewesen sein sollte, warum wird da lange rumgefackelt?
-
Zitat
Wenn der Fall ja so klar gewesen sein sollte, warum wird da lange rumgefackelt?
Weil der Halter sein Recht auf Widerspruch geltend gemacht hat, sich von Fair Dog vertreten ließ, eine erneute Vernehmung einberufen wurde, so gibt es zumindest der Zeitungsartikel wieder, da ist ein Originalschreiben mit veröffentlicht.
Kann man auf der Fair Dog deutsch Seite lesen. -
-
Lässt mich annehmen, dass es eben nicht ganz eindeutig war "Hund tötet anderen einfach mal so".
-
Nicht unbedingt. Bleibt Spekulation.
Der Widerspruch hat immer aufschiebende Wirkung.Zitat§ 6 c.
Stk. 2. Rettidig klage har opsættende virkning, medmindre justitsministeren bestemmer andet.§ 6 c
Abs. 2 Fristgerechter Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, außer der Justizminister bestimmt es anders. -
Wie fast alles da Spekulation und Subjektivität bleibt...
-
UPDATE
2 weitere Hunde wurden eingeschläfert:
Kenzo:
http://ekstrabladet.dk/nationen/article2092186.eceund Mallek
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/123lig98p6wjq.jpg
Edit by Mod - Fremdbilder wegen © bitte nur als Link einstellen. Run free, Mallek und Kenzo.
-
Zitat
UPDATE
2 weitere Hunde wurden eingeschläfert:
Da ist mir noch nicht ganz klar, was genau passiert ist.
ZitatKenzo er registret som en amerikansk bulldog blanding - en af de racer, der optræder på hundelovens forbudsliste. Og fordi Kenzo's ejer er blevet syg, og ikke kan have sin hund mere, er der reelt kun en ting at gøre - aflivning.
Kenzo ist als Mischling (American Bulldog) registriert, eine der Rassen, die auf der Verbotsliste des Hundegesetzes auftreten. Und weil Kenzos Besitzer krank ist und seinen Hund nicht länger haben kann, gibt es real nur eines, was man machen kann - Einschläferung.
Das war, nach dem, was aus dem Artikel hervorgeht, wenn es nicht noch andere Quellen gibt, nicht behördlich angeordnet.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!