KEIN Hund ist im Dänemark Urlaub sicher!!

  • Also nicht anders als in Hessen auch. Offizieller Assistenzhund, aber "falsche Rasse", daher MK- und Leinenzwang.


    Bloß würde sie dort nach einem "Verstoß" nicht direkt eingezogen und der Gefahr der Einschläferung ausgesetzt sein....

    Genau, das ist der Unterschied. Wobei ich sicherlich denke, dass die dänische Polizei bei Hunden von Touristen sicherlich vorsichtiger agiert, aber man muss ja nur einmal an die falsche Person geraten.

    So ist das.


    Und mit "Verstoß" meinte ich natürlich nicht Beißen seitens des Hunde in Menschen oder Hunde, sondern Verstoß gegen MK- oder Leinenpflicht.

  • Wieso sollten die Dänen extra eine Reglung für Touristenhunde fassen und diese gilt dann nicht?

    Nochmal, die Regelung für die Touristenhunde schafft lediglich die Möglichkeit, dass ein Hund der unwissentlich und privat illegal eingeführt wurde, nicht eingeschläfert werden muss, sondern wieder ausreisen darf. Vor dieser Änderung war dies rechtlich nicht möglich, illegale Hunde mussten ausnahmslos eingeschläfert werden.
    Ansonsten gelten die Hundegesetze weiterhin für alle Hunde, auch die von Touristen. Schaut man auf die Seite des Außenministeriums, dann steht das da auch dick und fett in deutscher Sprache.

  • Ich finde es nur schlimm, wenn falsch informiert wird. Die dänischen Gesetze gelten für alle Hunde, auch für die Hunde von Touristen.

    Ich beziehe mich auf diesen Satz. Die dänischen Gesetze gelten für Touristen nur eingeschränkt.

    Nein, sie gelten uneingeschränkt. Es gibt lediglich die Möglichkeit, dass ein einzelner Absatz des Hundegesetzes nicht angewandt werden muss, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft nur die unwissentliche Einfuhr illegaler Hunde und grundsätzlich gilt auch hier zunächst das dänische Gesetz.

  • Ich finde es nur schlimm, wenn falsch informiert wird. Die dänischen Gesetze gelten für alle Hunde, auch für die Hunde von Touristen.

    Ich beziehe mich auf diesen Satz. Die dänischen Gesetze gelten für Touristen nur eingeschränkt.

    Woher hast du denn die Info? Auf den Seiten des dänischen Außenministeriums, die sich explizit an Touristen wenden, ist davon keine Rede. Beißvorfall ist dort Beißvorfall, unabhängig vom ständigen Wohnsitz des Hundes. Transit für Listenhunde ist gesondert geregelt, aber das ist auch alles.

  • Ich beziehe mich auf diesen Satz. Die dänischen Gesetze gelten für Touristen nur eingeschränkt.

    Woher hast du denn die Info? Auf den Seiten des dänischen Außenministeriums, die sich explizit an Touristen wenden, ist davon keine Rede. Beißvorfall ist dort Beißvorfall, unabhängig vom ständigen Wohnsitz des Hundes. Transit für Listenhunde ist gesondert geregelt, aber das ist auch alles.

    Genau das meine ich doch.

  • Woher hast du denn die Info? Auf den Seiten des dänischen Außenministeriums, die sich explizit an Touristen wenden, ist davon keine Rede. Beißvorfall ist dort Beißvorfall, unabhängig vom ständigen Wohnsitz des Hundes. Transit für Listenhunde ist gesondert geregelt, aber das ist auch alles.

    Genau das meine ich doch.

    Vielleicht reden wir aneinander vorbei, aber der Listenhund darf doch nur durchreisen und die Pfote nur zum Pinkeln auf dänischen Boden setzen (und sollte sich dabei hüten zu beißen). Er hält sich nicht als Tourist im Land auf. Für Urlauberhunde gilt das gleiche wie für dänische Hunde.

  • Genau das meine ich doch.

    Vielleicht reden wir aneinander vorbei, aber der Listenhund darf doch nur durchreisen und die Pfote nur zum Pinkeln auf dänischen Boden setzen (und sollte sich dabei hüten zu beißen). Er hält sich nicht als Tourist im Land auf. Für Urlauberhunde gilt das gleiche wie für dänische Hunde.

    Naja fast interessanter ist es wenn du nicht wusstest dass dein Hund dort nicht erlaubt ist und du dort Urlaub machst. Vorher wär er dann eingezogen worden und jetzt darf er mit dir das Land verlassen.

    Wärst du Däne wär der Hund weg.


    Ob beim Beißvorfall überhaupt Hunde getötet werden und wenn ja nach welchen Vorfällen bleibt ja etwas unklar. Weil man dazu nichts findet und weil es ja eine "kann" Regel ist.

  • Naja fast interessanter ist es wenn du nicht wusstest dass dein Hund dort nicht erlaubt ist und du dort Urlaub machst. Vorher wär er dann eingezogen worden und jetzt darf er mit dir das Land verlassen.

    Kann. Aber das ist Ermessenssache und keine Garantie. Mir wäre das zu unsicher.

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