KEIN Hund ist im Dänemark Urlaub sicher!!
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Der letzte eingesetzte Link von Nordschleswig, betrifft die Familien und junge Erwachsene, hat somit nichts mit der Hundeproblematik zu tun!LG Sabine
Ich frage mich ob Du hier überhaupt richtig liest Das habe ich auch nicht geschrieben und war auch nicht miss zu verstehen.
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Ich frage mich ob Du hier überhaupt richtig liest Das habe ich auch nicht geschrieben und war auch nicht miss zu verstehen.Ich lese schon richtig.
Warum wurde der Link überhaupt eingesetzt, wenn es mit diesem Thema nichts zu tun hat ... ist doch nur verwirrend.LG Sabine
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Weil es um die Frage ging, ob das Ausbleiben von Urlaubern mit Hund zahlenmäßig ins Gewicht fällt.
In dem Artikel wird beklagt, dass Dänemark sowieso schon stark rückgänge Urlauberzahlen aus Deutschland hat und diese zurückgewinnen will. Und weil deshalb zusätzlich ausbleibende Urlauben (mit Hund) sehr wohl ins Gewicht fallen werden.
Deshalb der Link zum Artikel und der Klage über Urlauberrückgang.
(Und die Forderung von NOVASOL an das dänische Parlament das Hundegesetz umgehend abzuschaffen, belegt, dass dem scheinbar wirklich so ist.)
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@ Thisbe
Wieder ein Link für Dich, vielleicht beantwortet Dir der Text von Fair Dog (2 Seiten) Deine Frage.
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Hier wird fleissig uber da "was waere wen"gestritten und diskutiert.
Schreib doch mal alle hier oder in einem anderen Threat, wie ihr Euch
ein gutes und gerechtes Hundegesetz vorstellt und wie es sich durchsetzen laesst.
Bin mal gespannt was dabei rauskommt.Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
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Ganz einfach, die unsäglichen Rasselisten abschaffen und die Gefährlichkeit am Individuum Hund fest machen.
Abschnitt II aus der Berliner Hundeverordnung:
(2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten darüber hinaus Hunde, die
1. wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
2. wiederholt Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben,
3. sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erwiesen haben,
4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden.§ 4 Führen gefährlicher Hunde
(1) Außerhalb des eingefriedeten Besitztums dürfen gefährliche Hunde nur vom Halter des Hundes oder einer anderen sachkundigen Person nach § 5 Abs. 4 Satz 1 geführt werden. Sie sind dabei an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Gefährliche Hunde nach § 3 müssen außerhalb des eingefriedeten Besitztums stets einen beißsicheren Maulkorb tragen.
(2) Die Anleinpflicht nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht in Hundeauslaufgebieten, wenn der Hund einen beißsicheren Maulkorb trägt.
§ 5 Zuverlässigkeit und Sachkundenachweis
(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder außerhalb eines eingefriedeten Besitztums führt, muss über die dafür erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Absatzes 1 besitzen nicht Personen, die insbesondere wegen....Darüber hinaus dürfen nicht Polizisten, sondern Sachverständige über das Schicksal eines Hundes bestimmen.
Der ganze Text nachzulesen: http://www.hundehaftpflicht-info.de/berlin.htm
Gaby und ihre schweren Jungs
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Zitat
Hier wird fleissig uber da "was waere wen"gestritten und diskutiert.
Schreib doch mal alle hier oder in einem anderen Threat, wie ihr Euch
ein gutes und gerechtes Hundegesetz vorstellt und wie es sich durchsetzen laesst.
Bin mal gespannt was dabei rauskommt.Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Dazu gabs nicht nur einen Thread...
Vom Handy geschrieben, Buchstabendreher dürfen behalten werden
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Hoert sich ja gut an,nur dieses Gesetz greifft auch erst dann, wenn es schon Vorfaelle gegeben hat. Es verhindert diese aber auch nicht. Ein vernuenftiges Gesetz muss definitv verhindern das es zu Beissvorfaellen mit schlimmen Folgen gibt. Dies ist aber leider nicht ganz einfach. Ich habe aus Spass mir einmal einen Gesetzesentwurf ausgedacht und aufgeschrieben . Ich habe diesen Entwurf dann von Freunden lesen lassen. Jeder hatte etwas anderes daran auszusetzen, da in jedem § eine benachteiligung einer Gruppe vertreten war. Um jedem gerecht zu werden,muesste dieses alle Hunderassen ,Halter und Zuechter betreffen. Alle muessten zur Vorbeugung mit den selben Auflagen ,Kosten usw belegt werden. Was meint ihr was das fuer ein geschreie und gezeter geben wird.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
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Was im Falle eines deutschlandweiten Hundeführscheins mit Sachkundenachweis der Fall wäre - es wäre alles so weit es irgend geht abgedeckt.
Da allerdings die BuLä für sich entscheiden, kann das dauern. Und jedes BuLa wird dann vermutlich dann immer noch sein eigenes Spezialsüppchen kochen.
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Wie willst Du Beißvorfälle in Gänze verhüten? Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Beißvorfälle zu verhindern, bedeutet für jeden Hund vom Chihuahua bis zum Irischen Wolfshund, Maulkorb.
Beißen kann jeder Hund, nicht nur die Listenhunde.
Mir wäre es ehrlich gesagt wurscht, ob mich ein Bullterrier oder ein Boxer beißt. Weh tut beides.Es geht einfach um Vermeidung, daß Menschen und andere Tiere verletzt werden und da muß der Hundehalter in die Pflicht genommen werden. Eine vernünftige Sachkundeprüfung wäre schon mal ein Anfang.
Sanktionen kann es immer nur geben, als Folge eines Geschehnisses.
Ich kann nicht den Alkohol verbieten, weil Autofahrer betrunken hinter dem Steuer sitzen. Ich kann sie aber bestrafen, wenn sie erwischt werden oder sogar einen Unfall verursacht haben.
Gaby und ihre schweren Jungs
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