Ab wann dürfen Kinder mit dem Hund spazieren gehen?
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Hallo,
also ich sehe hier öfters Kinder mit den Hunden Gassi gehen und denke nicht, dass das so in Ordnung ist.
Großer Boxer, der Junge vielleicht 12? Der könnte ihn im Leben nicht halten, wenn der Hund mal los will. Auch ist er oft ohne Leine und hört, naja, ab und zu.
Ebenso ein Mädchen, vielleicht 10 mit einem Mischling mittelgroß. Auch immer ohne Leine. Mitten in der Stadt...Da hörts bei mir auf. Ich denke, dass sollte man nicht von Hund und Kind als Elternteil abhängig machen dürfen. Das ist fahrlässig!
Aber vernünftig werden die nur, wenn tatsächlich mal was passiert. (Und ich rede nichtmal von Hunde aufeinandertreffen, sondern Straßen, Autos und der Hund rennt mal los)
Auch 14 fände ich, als allgemeingrenze viel zu jung. Aber mir war auch so, nur "Listenhunde" dürfen erst ab 18 ausgeführt werden.
LG
Darjana
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Hi
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Wann Kinder mit dem Hund spazieren gehen dürfen ist glaube ich Ermessenssache der Eltern.
Sollte es allerdings zu einem Schadensfall kommen, kann es passieren, das die Versicherung sich weigert zu haften, da Kinder nicht geschäftsfähig sind. Erst ab einem Alter von 14 sind Kinder eingeschränkt geschäftsfähig, da sieht es dann wieder anders aus.
Meine Kinder (11 und 13) dürfen nur im Notfall mit den Hunden raus, und dann auch nur kurz pischern auf der Wiese. Das ist so ca. 50 - 60 Metern von unserem Haus entfernt.
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Mit der Frage beschäftige ich mich auch schon eine Weile.
Ich meine, auch mal was darüber gelesen zu haben, dass das mit der Versicherung zusammenhängt.
Da wir erst im Sommer einen Hund bekommen, haben wir noch keine Versicherung und ich konnte mich deshalb da noch nicht schlau machen.
Ich meine gelesen zu haben, dass die Versicherung dann nicht zahlt, wenn das Kind noch zu jung und ohne Aufsicht alleine mit dem Hund unterwegs ist.Aber da würden ja viele schon mit einem Bein m Gefängnis stehen.
Ich sehe hier auch immer wieder Kinder mit Hunden. Wenn die sich mal losreißen und auf die nicht allzuweit entfernte Bundesstraße laufen...
Gar nicht auszudenken, was da passieren könnte....! Und wenn dann die Versicherung nicht zahlt... Na herzlichen Glückwunsch.
Ich möchte meinen zehnjährigen Bub im Notfall schon auch mal gern mit Hundi (ausgewachsen ca. 12 kg) zur nächsten Pipiwiese schicken...Wäre also froh, wenn auch Kinder in der Versicherung mit abgedeckt wären. Kennt sich da jemand versicherungstechnisch aus?
Könnte mir auch gut vorstellen, dass das von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich ist und man bei Abschluss gut darauf achten muss...Freue mich auf neue Beiträge!
Gruß
Granita
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Mal zum Nachdenken:
Ich bin 1,80 groß, nicht mehr gaaaanz jung vom Alter her und bringe 64 kg auf die Waage.
Wenn ich gerade mal wirklich abgelenkt bin und meine Shima mit ihren knapp 40 cm und 15 kg urplötzlich vehement Gas gibt, hab ich ein echtes Problem und einmal ums Haar ne ausgekugelte Schulter. Passiert mir glücklicherweise max.alle 2 Jahre, wenn ich einen extrem blöden Tag hab.
WAS soll da ein zehnjähriger Bub einem 12 kg-Hund im Überraschungsfall entgegenzusetzen haben? Zumal sich Kinder doch etwas leichter ablenken lassen als unsereins.Einserseits schreibst du selbst, was wäre wenn... das wär ja furchtbar.
Andererseits willst du gern, dass Kinder in der Versicherung mit abgedeckt sind.
Um evtl. GENAU DIESES Szenario zu haben, aber nicht zahlen zu müssen?Sorry, aber die Gesundheit von Hund und Kind stünden für mich im Vordergrund. Die von Unbeteiligten, die wegen meines Kindes und/oder Hundes - wie auch immer - zu schaden kommen könnten, mal ganz abgesehen.
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Zitat
Sollte es allerdings zu einem Schadensfall kommen, kann es passieren, das die Versicherung sich weigert zu haften, da Kinder nicht geschäftsfähig sind. Erst ab einem Alter von 14 sind Kinder eingeschränkt geschäftsfähig, da sieht es dann wieder anders aus.
Falsch! Von dem 7. bis 18. Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Die Geschäftsfähigkeit bezieht sich allerdings auf das Abgeben einer Willenserklärung und somit Verträgen, hat also damit überhaupt nichts zu tun.
Du meinst die Strafmündigkeit, die ab dem 14. Lebensjahr gilt (§ 19 StGB).Das Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sagt nur aus, dass
Zitat§ 2 Allgemeine Pflichten
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.,
was natürlich ziemlich weit ausgelegt ist.Ich würde mein Kind erst ab dem 14. Lebensjahr mit dem Spazieren gehen lassen, voraussgesetzt es ist ist vernünftig und reif genug. Selbstverständlich sollte der Hund sowohl vom Charakter als auch von der Größe geeignet sein.
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Unabhängig davon, ob das Kind den Hund halten kann ist mir letztes Jahr was ganz schlimmes untergekommen: Mädchen (10-11) ist mit dem alten Schäfi der Familie immer allein umhergezogen, das war eine Seele von Hund. Der Hund verstarb, dann war das Mädl mit dem neuen Welpen allein unterwegs. Welpi (8-10 Wochen) klaut dem Mädl die Puppe, woraufhin das Kind wie von Sinnen auf den Hund einschipft und ihn tritt! Wenn ich nicht dazwischen gegangen wäre weiß ich nicht was dem Hund passiert wäre
Was meint ihr wie die Mutter geguckt hat, als ich ihr Hund und Kind vorbei gebracht hatte? Sie hatte sehr großes Vertrauen in ihre sonst auch recht vernünftige Tochter. Aber Kinder bleiben Kinder. -
Zitat
Falsch! Von dem 7. bis 18. Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Die Geschäftsfähigkeit bezieht sich allerdings auf das Abgeben einer Willenserklärung und somit Verträgen, hat also damit überhaupt nichts zu tun.
Du meinst die Strafmündigkeit, die ab dem 14. Lebensjahr gilt (§ 19 StGB).Eingeschränkt/beschränkt, irgendwas mit Schrank eben . Vielen Dank für die genaue Info! Ich hatte mal ein Gespräch mit meinem Versicherungmenschen und war fest der Meinung es hätte mit der Geschäftsfähigkeit zu tun. Da müsste ich wohl nochmal genau nachfragen. Eingeprägt hatte ich mir 14 Jahre als Schallgrenze, alles andere ist mir wohl von der Festplatte gerutscht .
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Meine siebenjährige Tochter darf mit unserem Beagle spazieren gehen. Wir wohnen in einem kleinen Dorf, kaum Verkehr, der Hund ist friedlich gegenüber Mensch und Tier, bleibt an der Leine und die beiden sagen mir vorher wo sie hingehen (etwa 300 Meter ums Haus rum spazieren sie immer). Mir ist lieber die Kurze nimmt den Alarmbeagle mit als dass sie allein unterwegs ist. Die anderen Hunde in der Umgebung sind ebenfalls harmlos. Jedenfalls kenne ich keinen der gefährlich wäre.
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Zitat
Meine Jungs sind 9 und 10 sie dürfen mit den Hunden (50cm 15kg) 400Meter bis zum Feld zum Pippi machen alleine laufen.
Allerdings wohnen wir auf einem Dorf und ich kenne alle Hunde.
Ein mal durften sie eine kleine Runde drehen. Allerdings gibt es Regeln. kein Treffen mit anderen Kindern. Die Hunde müssen an der Leine bleiben. Nur das laufen was ich vorher erlaubt habe. Von anderen Hunden fort bleiben.
Ich kann mich da 100% drauf verlassen das das eingehalten wird.
Unser Großer führt unseren Rüden alleine auf dem Hundplatz.
Ich denke in 1-2 Jahren ist das Ganze bei uns gar kein Thema mehr.
!!!Handy getipselt!!!
so ist das hier auch. meine sind 10 und 11 und mal eben mit hund 500 m bis ins gebüsch zum geschäft erledigen dürfen sie gehen, wobei wir ebenfalls dörflich wohnen und alle hunde kennen. die ganze hunderunde dürfen sie nicht, weil mir das zu weit ins einsame feld rein ist. wollen sie auch selbst nicht.
im übrigen gilt, dass diego IMMER angeleint bleiben muss und keinen hundekontakt, egal mit wem haben dürfen.
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cazcarra:
Danke für deine Antwort. Du hast schon recht und ich mich vielleicht etwas zu undeutlich ausgedrückt.
Ich möchte meinen Sohn nicht mit dem Hund Gassi schicken. Das wird die Aufgabe von uns Erwachsenen sein.
Deshalb schrieb ich auch: im Notfall. Könnte ja in den hoffentlich vielen Jahren mal vorkommen, dass ich krank werde und z.B. wegen Magen-Darm-Problemen nicht vom Klo komme. Die nächste Pipiwiese ist in Sichtweite und ca. 30 m entfernt.
Wenn die Versicherung das nicht abdeckt, würde ich mir selbst das nicht trauen. Aber wie dann lösen?Ich möchte das also nicht deshalb von der Versicherung abgedeckt haben, damit ich mich gemütlich zurücklehnen kann und mein Sohn die Gassigänge übernimmt, sondern weil ich ein ziemlich gewissenhafter Mensch bin und meinem Sohn sonst nie die Leine in die Hand geben würde, wenn es versicherungstechnisch nicht abgedeckt wäre...
Und spinnen wir es doch einfach mal weiter: welches Kind möchte den Hund nicht führen, wenn man gemeinsam spazieren geht, also Erwachsene dabei sind?
Kind springt mit Hund einige Meter voraus, Hund reißt sich los, Erwachsene 2m dahinter können nicht mehr eingreifen... Oh mann, ist das mit den Versicherungen schwer...Gibt es denn da wirklich keine eindeutige Regelung? Hier müssen doch ganz viele mit ner Hundeversicherung sein...
Bin weiterhin gespannt auf neue Beiträge!
Granita
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