Nach 13 Jahren Hundehaltung stresst Vermieter

  • Hallo Ihr!
    Tja, man sollte echt nie sagen mir passiert das nicht. Seit 22 Jahren wohne ich in meiner
    Wohnung und halte dort seit 13 Jahren Hunde. Immer Yorkies. Tierhaltung ist lt. Mietvertrag
    erlaubt, so lange keine Gefährdung oder Belästigung von den Tieren ausgeht.
    Jetzt habe ich Post bekommen dass mir eine schriftliche Genehmigung fehlen würde und meine
    Hunde das Treppenhaus stark verschmutzen. Alles sei so voller Haare, dass keiner mehr das
    Treppenhaus betreten mag. :headbash:
    Ich war ehrlich geschockt, bereits 2002 hatte ich Post bekommen, dass mein Yorkie den ganzen
    Tag kläffen würde. Das war damals nur lachhaft, da ich meine Hunde immer mit zur Arbeit nehme.
    Das ließ sich leicht wiederlegen.
    Auch jetzt, wie soll ein nicht haarender Hund das ganze Treppenhaus mit Haaren verunreinigen?
    Ich war jetzt beim Anwalt.
    Trotzdem bin ich so was von angep... Was sind das bloss für Leute, die nichts anderes zu tun
    haben als Lügen zu erzählen und anderen Menschen das Leben schwer zu machen.
    Mußte ich einfach loswerden

  • Ähm , der Gute hat das 13 Jahre toleriert, mehr oder weniger?
    Und nie etwas schriftliches gegen die Hundehaltung ausgestellt?
    Dann würde ich das Ganze gaaanz gelassen sehen...


    Ich wünsch dir wenig Stress

  • Ich denke auch, dass das von anderen Mietern ausgeht. Wir sind hier sechs Parteien
    aber natürlich gibt das keiner zu. Es hat auch nie jemand was gesagt.
    Das mit dem gelassen abwarten, es wäre schön wenn ich so was könnte. Ich merke
    wie meine Depressionen wieder kommen, schwanke zwischen "Ich zünd denen die Bude
    an" und "ich spring von der nächsten Brücke". Ich habe einfach Angst, das ist schwierig
    zu beschreiben.
    Und meine Ärztin ist im Urlaub.

  • Yorkies gehören in der Rechtsprechung zu den Kleinhunden, deren Haltung nicht verboten werden darf. Es sei denn, dass wirklich massive Belästigungen durch den Hund bestehen. Frag beim Vermieter nach, ob denn Beweise/Fotos dafür vorliegen und spreche mit anderen Hausbewohnern, mit denen Du gut auskommst, ob sie sich durch Haare im Flur belästigt fühlen. Lass es Dir, wenn möglich, schriftlich bestätigen, dass Deine Hunde den Flur NICHT massiv verdrecken. Lade den Vermieter doch mal zu einer Tasse Kaffee ein, damit er sich persönlich davon überzeugen kann, wie sauber es ist.
    Von Deiner Ärztin kannst Du Dir zur Sicherheit eine Bestätigung austellen lassen, dass die Hunde zu Deiner Gesundung notwendig sind.
    http://www.mieterbund-hessen.d…downloads/Tierhaltung.pdf
    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
    http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html


    Das wären so ziemlich alle Maßnahmen und Infos, die mir gerade einfallen...

  • Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Vermieter nach 22 Jahren gerne nen neuen Mieter mit ner höheren Miete hätte. :/
    Ich würde die Argumentation als lachhaft abstempeln. Wie sollen denn zwei winzige Hund ein ganzes Treppenhaus vollhaaren?! Das ist unmöglich! Wird sich schon zum Guten wenden. :)

  • Hallöle!
    Es geht aufwärts, die Entscheidung steht: Ich ziehe um, auch wenns mir davor
    graust :roll:
    Ich habe mich letzte Woche bei der Kreisbau hier beworben und heute bereits
    das erste Angebot erhalten. Trotz meiner Tiere und es sind nicht nur die Hunde und
    Vögel, sondern auch die K-Tiere :hust: . Habe ich logo alle bei der Bewerbung angegeben.
    Schaun wir mal.
    Frage habe ich zur Kündigungsfrist, kennt sich damit jemand aus, ich finde da wieder-
    sprüchliche Angaben. Ich wohne hier seit 23 Jahren und lese da teilweise neun
    Monate, das wäre ja fast unmöglich. Andere aber sagen, dass die aktuelle Recht-
    sprechung auch bei langfistigen Mietverhältnissen für den Mieter drei Monate vorsieht
    Die neun Monate gelten lediglich für den Vermieter.



  • Die lange Kündigungsfrist (gestaffelt je nach Mietdauer) gilt nur für den Vermieter wenn er euch, z.B. wegen Eigenbedarf kündigen will.


    Wenn der Mieter kündigt sind das drei Monate, unabhängig von der Mietdauer.

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