Prozess um getöteten Wolf geht in nä.Runde
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Prozess um getöteten Wolf geht in die nächste Runde -
Kläger und Beklagter gehen in BerufungDer Fall um den im letzten Jahr von einem Jäger tödlich verletzten Wolf wird nun in nächster Instanz vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Da sowohl der angeklagte Jäger als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen sind, wird das Verfahren neu aufgerollt. Nachdem der 72-jährige Jäger aus der Nähe von Bonn im April 2012 in seinem Jagdrevier nahe Hartenfels im Westerwald (Rheinland-Pfalz) einen Wolf erschossen hatte, wurde er in einem Strafprozess vom Richter des zuständigen Amtsgericht Montabaur im Januar diesen Jahres wegen des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz verurteilt.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Der Richter verurteilte den Jäger zu 70 Tagessätzen, was einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.500 EUR entspricht.
Die Staatsanwaltschaft, die den Jäger nicht nur wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt und eine Zahlung von 80 Tagessätzen und ein 6 monatiges Jagdverbot gefordert hatte, war mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden und legte am nächsten Tag Berufung ein. Auch der Jäger war mit dem Urteil nicht zufrieden, da er sich zu Unrecht verurteilt fühlte. Da dieses Urteil weitreichende Folgen für ihn hätte, hatte auch er am nächsten Tag Berufung eingelegt.
Da sowohl der Jäger, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, könnte das Landgericht theoretisch sogar eine höhere Strafe als die bisherigen 70 Tagessätze verhängen. Bliebe es bei dem Urteil des Amtsgerichtes, so kämen neben der Zahlung der 3.500 EUR, der Verfahrenskosten und der Tatsache, dass er vorbestraft ist, hinzu, dass er seine Jagderlaubnis und seine Waffenbesitzkarte abgeben muss, da dies die die einschlägigen Vorschriften bei einer Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen vorschreiben. Ohne eine gültige Waffenbesitzkarte muss er auch seine Jagdwaffen abgeben.
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Wie seht ihr das ?....meiner Meinung nach war das erste Urteil noch viel zu niedrig angesetzt!
Ist ja wohl ein Witz
Ist nun nur zu hoffen das nach der Berufung die höhere Strafe gelten gemacht werden kann !
hat jemand diesen Fall verfolgt -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
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Also, das war das erste Urteil gegen das beide Parteien Berufung eingelegt haben.
ZitatDer Richter verurteilte den Jäger zu 70 Tagessätzen, was einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.500 EUR entspricht.
Dazu heißt es weiter unten:ZitatBliebe es bei dem Urteil des Amtsgerichtes, so kämen neben der Zahlung der 3.500 EUR, der Verfahrenskosten und der Tatsache, dass er vorbestraft ist, hinzu, dass er seine Jagderlaubnis und seine Waffenbesitzkarte abgeben muss, da dies die die einschlägigen Vorschriften bei einer Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen vorschreiben. Ohne eine gültige Waffenbesitzkarte muss er auch seine Jagdwaffen abgeben.
Also, 3500 € Strafe + eingetragene Vorstrafe + Waffenbesitzkarte weg + Waffen weg + Jagderlaubnis weg fände ich völlig ok.
Gefängnis fände ich doch übertrieben, die Geldstrafe finde ich in der Höhe angemessen und das wichtigste ist meiner Meinung nach eh, dass er nicht mehr jagen darf.
Wie das nun letztendlich zustande kommt, ist finde ich relativ egal, ob das Gericht ihm nun direkt den Jagdschein entzieht oder ob das indirekt durch die Anzahl der Tagessätze passiert.Oder müsste er Jagderlaubnis und Waffenbesitzkarte nur zeitweise abgeben während er die Strafe abbezahlt? Weiß das jemand?
Weiter:
ZitatDie Staatsanwaltschaft, die den Jäger nicht nur wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt und eine Zahlung von 80 Tagessätzen und ein 6 monatiges Jagdverbot gefordert hatte, war mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden und legte am nächsten Tag Berufung ein. Auch der Jäger war mit dem Urteil nicht zufrieden, da er sich zu Unrecht verurteilt fühlte. Da dieses Urteil weitreichende Folgen für ihn hätte, hatte auch er am nächsten Tag Berufung eingelegt.
Da sowohl der Jäger, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, könnte das Landgericht theoretisch sogar eine höhere Strafe als die bisherigen 70 Tagessätze verhängen.
Warum der Jäger Berufung einlegt leuchtet mir ein.
Aber wenn mit dem ersten Urteil schon die oben genannten Konsequenzen verbunden sind, warum ist der Staatsanwaltschaft dann das Urteil zu niedrig?
Ok, gegen ne noch etwas höhere Geldstrafe fände ich nix einzuwenden, aber wenn er mit den 70 Tagssätzen aus dem ersten Urteil doch eh schon seine Waffenbesitzkarte + Jagderlaubnis abgeben muss, wo ist dann der Sinn ein 6-monatiges Jagdverbot zu fordern?Es sei denn, wie gesagt, die Konsequenzen des ersten Urteils wären zeitlich auf eine kürzere Zeit begrenzt.
Sollt das der Fall sein, fände ich allerdings auch ein 6-monatiges Jagdverbot zu lasch. Ich finde da gehört der Jagdschein ein für alle Mal weg und fertig.
Das Wölfe nach Deutschland zurückkehren weiß inzwischen jedes Kind, da muss man sich als Jäger halt 2x und dann nochmal überlegen ob man einen extrem wolfsähnlichen Hund abschießt... und dabei geh ich mal zu seinen Gunsten davon aus, dass das keine Absicht war. -
Zitat
Ok, gegen ne noch etwas höhere Geldstrafe fände ich nix einzuwenden, aber wenn er mit den 70 Tagssätzen aus dem ersten Urteil doch eh schon seine Waffenbesitzkarte + Jagderlaubnis abgeben muss, wo ist dann der Sinn ein 6-monatiges Jagdverbot zu fordern?
Habe ich mich auch gefragt, mein Mann konnte mir die Erklärung geben
Es hätte sein können, dass das Gericht nur 50 Tagessätze verhängt. Dann wäre zusätzlich die Forderung nach dem 6-monatigen Jagdverbot vorhanden gewesen.Ich fände 80 Tagessätze auf jeden Fall besser als 70. Einfach, um ein Zeichen zu setzen, dass Jäger nicht selbstherrlich entscheiden können, was sie abknallen. Aber Hauptsache 60 Tagessätze oder mehr, damit der Grünrock seinen Jagdschein und seine Waffen abgeben muss.
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Zitat
Oder müsste er Jagderlaubnis und Waffenbesitzkarte nur zeitweise abgeben während er die Strafe abbezahlt? Weiß das jemand?
Warum der Jäger Berufung einlegt leuchtet mir ein.
in einem uns bekannten Fall haben wir leider die Erfahrung machen müssen, das der Jagdschein+Waffen nur auf Zeit abgegeben werden musste !
Bei uns stellte sich seiner Zeit im Prozess ähnliche Problematik dar - den besonderen Umstand mal ausgenommen, das es sich in o.g.Fall um einen erschossenen Wolf und nicht um nen Hund handelt und oben drein zusätzlich der Verstoss gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliegt - ging es darum das die Tagessätze in unserem Urteil an der Grenze angesetzt wurden und dadurch der Jäger(in unserem Fall auch einer von der erschreckend "alten Garde" ) seinen Schein+Waffen nur für den Zeitraum der "Vollstreckung" seiner Strafe abgeben musste.
Gibt es hier "Fachleute" die beurteilen können, ob das bei den o.g. angesetzten 70T auch der Fall sein könnte, ist die Abgabe der Jagderlaubnis incl.der Waffen bei 70T eindeutig geregelt oder obliegt das von Fall zu Fall dann doch der Willkür des Gerichtes?
Es wäre mehr als wünschenswert gewesen, wenn das Gericht wie hier schon erwähnt gleich einen weit höheren Tagessatz angesetzt hätte.
Das nicht nur ein Jäger der "alten Garde" damit zu kämpfen hat, wenn seiner Leidenschaft/Erlaubnis zum "Ordnung" halten ein Ende gesetzt wird, ist wohl mehr als nachvollziehbar....
mal ehrlich....hier kann ich aus besagtem persönlichem Beispiel nur anmerken, das wir es mehr als unverantwortlich finden, das ein Jäger ab einem bestimmten Alter überhaupt noch "ungeprüft" als solcher uneingeschränkt tätig sein darf!
Der Jäger der die 2Hunde meiner Freundin damals erschossen hat war seiner Zeit stolze 75Jahre alt und war offensichtlich Freund von Alkohol und dieser darf heute nach nun mehr plus 3Jahren immer noch seines Amtes "wüten" -
Zitat
Gibt es hier "Fachleute" die beurteilen können, ob das bei den o.g. angesetzten 70T auch der Fall sein könnte, ist die Abgabe der Jagderlaubnis incl.der Waffen bei 70T eindeutig geregelt oder obliegt das von Fall zu Fall dann doch der Willkür des Gerichtes?in diesem Punkt hab ich mich grad etwas missverständlich ausgedrückt
ich meinte damit, besteht die Möglichkeit, das die bereits im ersten Urteil angesetzten 70T durch die Berufung herabgesetzt werden könnten...also...so das der Jäger doch noch ohne die Auflage erfüllen zu müssen den JS + Waffen für immer abgeben zu müssen davon kommt...od. ist das erste Urteil dahin gehend rechtskräftig -
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