Staffordshire Terrier in Hessen vermehren verboten?
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Zitat
Es heisst, es ist nicht meine Huendin (ich habe eine Dogge ;)) und die Welpen sind schon auf der Welt.
Jetzt hatte mich der Besi halt gefragt, weil er unsicher war wg dem inserieren im Netz. Bisher sind die Welpen 'geheim'.Ach okay :)
Also in der Hessischen Verordnung steht folgendes:
§ 13 Vermehrung, Abgabeverbote für gefährliche Hunde
Vermehrung, Handel, Erwerb sowie die Abgabe von gefährlichen Hunden sind verboten, wenn die erforderliche Wesensprüfung nicht positiv ausgefallen ist. Dies gilt nicht für die Abgabe an und die Annahme eines gefährlichen Hundes durch Tierheime in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft.
Also ist es meiner Meinung nach verboten sie abzugeben! Ich denke ja nicht das der Besi mit allen den WT gemacht hat!
Zumal wenn nicht beide Hunde vorher einen bestandenen WT gemacht haben, dürften diese Welpen gar nicht auf der Welt sein!Er soll sich doch bitte an Hund und Halter wenden, da bekommt er kompetente Hilfe!
Grade bei "solchen" Hunden die nur mit Auflagen gehalten werden dürfen kann man aus unwissenheit sehr viel Falsch machen!
In dem einen BL darf man in dem anderen ist es strengstens Verboten! -
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Hi
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ich verstehe das eher so das die welpen nur abgegeben werden wenn die Eltern einen wesenstest haben
ansich kann er die Welpen ja auch in einem anderen bundesland verkaufen -
Da ich in NRW wohne kenne ich mich leider nur "richtig" mit der Verordnung hier aus.
Und hier ist es halt verboten zu vermehren und privat weiter zu geben.Na ja einfach in ein anderes BL verkaufen ist nicht so!
Die meisten verbieten die Anschaffung von privat!
Würde ich mir hier in NRW einen gelisteten Hund von privat Anschaffen und versuchen ihn legal anzumelden, dann könnte ich mich direkt von ihm verabschieden!Ich sag ja bei so einem Thema und wenn man sich nicht eindeutig mit den Gesetzten auskennt, sollte man sich bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist kundig machen!
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