soll/muss ich eingreifen? Hund von Hundebesitzerin getreten

  • Zitat

    Manche Leute sind nun mal ständig genervt.


    Dann hätte sie ja nicht erst jetzt so reagiert, sondern wäre längst bekannt. Für mich klingt die Story suspekt und das, was daraus gemacht wurde, total überzogen.

  • Wenn die Menschen bei Verdacht auf Kindesmißhandlung nur halb so aufmerksam und intensiv reagieren würden wiees die TS und gewissen Mitglieder es hier bei dieser Pillepalle tun, dann würde vielen Kindern echtes Leid erspart.
    Das was hier abgeht ist zum fremdschämen, echt.

  • Lunasmama: Es geht nicht um flapsig oder nicht oder darum wie es dir am besten in den Kram passt, sondern, dass man sich schnell vieles so hindrehen kann wie man will.
    "Recht haben und Recht kriegen" ist ein nerviger aber wahrer Satz.


    Und auch wenn du es nicht hören willst, schreibe ich es nochmal: Zeugen kann man schnell finden!


    Da interessiert es dann nicht mehr wie etwas wirklich war, sondern nur, dass Zeugen diese eine Wahrheit bestätigen. Bezgüglich Verkehrsdelikte habe ich es im Bekanntenkreis nun dreimal erlebt, dass Leute mit etwas durchkamen, weil der Beifahrer das ja bezeugen konnte OBWOHL.....


    Bei Hunden könnte das auch ganz schnell nach hinten losgehen!

  • Och Lunasmama, nun sei doch nicht so zickig....kann man denn nicht einfach eine andere Meinung haben als du ohne gleich von dir durch den Kakao gezogen zu werden?

  • Zitat

    Bei Hunden könnte das auch ganz schnell nach hinten losgehen!


    So sieht es aus.


    Es ist völlig unerheblich, ob ein Hund fremde Menschen aus jugendlichem Übermut oder in verletzender Absicht anspringt. Beides ist "gefahrdrohend".


    Gefahrdrohend heißt auch, ein Mensch könnte durch das Anspringen stürzen und sich verletzen. Er muß nicht gebissen werden. Bei einer Anzeige wird es keine Behörde interessieren, ob der Hund bei der Abwehr verletzt wurde.


    Aber, was ich bemerkenswert an diesem Thread finde ist, mit welcher Selbstverständlichkeit hier die Unversehrtheit eines Menschen anspringenden Hundes gefordert wird, der Unversehrtheit eines Menschen aber, steht man gleichgültig gegenüber.


    Zum Glück sieht das der Gesetzgeber anders.


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    Och Lunasmama, nun sei doch nicht so zickig....kann man denn nicht einfach eine andere Meinung haben als du ohne gleich von dir durch den Kakao gezogen zu werden?



    Ich finde einfach nur diese "ich bin ja so ein armes Ding und hilflos ausgeliefert"- Einstellung total nervig. Heutzutage kann man sogar mit zehn Euro zum Anwalt, wenn man keine Kohle hat und sich vorher einen Beratungshilfeschein geholt hat.


    Es ist übrigens bei Weitem nicht so, dass derjenige recht bekommt, der die meisten Zeugen ranschafft. Es gibt Beweislastregeln, es gibt Richter, die sehr mißtrauisch sind und gerne mal die Klage abweisen, weil sie der Meinung sind, die Zeugen hätten sich abgesprochen und die die ganze Kiste dann liebend gern an die Staatsanwaltschaft weiterschieben.



    Aber was weiss ich schon.

  • Zitat

    Wenn die Menschen bei Verdacht auf Kindesmißhandlung nur halb so aufmerksam und intensiv reagieren würden wiees die TS und gewissen Mitglieder es hier bei dieser Pillepalle tun, dann würde vielen Kindern echtes Leid erspart.
    Das was hier abgeht ist zum fremdschämen, echt.


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Du das als Pillepalle abtust, brauchst Du nicht mehr fremdschämen. :motz: :explode:

  • Zitat

    Gefahrdrohend heißt auch, ein Mensch könnte durch das Anspringen stürzen und sich verletzen. Er muß nicht gebissen werden. Bei einer Anzeige wird es keine Behörde interessieren, ob der Hund bei der Abwehr verletzt wurde.


    Das stimmt so nicht. Es gibt in diesem Bereich schon keine bundeseinheitliche Regelung und erst recht keine allgemeingültige Auslegung dieses Begriffes.

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