soll/muss ich eingreifen? Hund von Hundebesitzerin getreten
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Das stimmt so nicht. Es gibt in diesem Bereich schon keine bundeseinheitliche Regelung und erst recht keine allgemeingültige Auslegung dieses Begriffes.
das ist ja das fatale -
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Hi
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das ist ja das fatalees sorgt für Verunsicherung, ja. Andererseits ist es aber ein guter Aufhänger, wenn zum Beispiel dein 3 Monate alter Welpe einen Hundehasser angesprungen hat und dieser deswegen meint, die "Behörden" einschalten zu müssen. In solchen Fällen ist es dann praktisch, dass es da keine feststehende Definition gibt, die womöglich nicht zwischen Welpen und erwachsenen Hunden unterscheidet.
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Das stimmt so nicht. Es gibt in diesem Bereich schon keine bundeseinheitliche Regelung und erst recht keine allgemeingültige Auslegung dieses Begriffes.
Ich gehe von dem Bundesland aus in dem ich lebe. Den Auszug konntest Du in diesem Thread sehen.
Im übrigen ist die Gefährdungshaftung (Tierhalterhaftung), der ein Hundehalter unterliegt, bundesweit im BGB geregelt.
Gaby und ihre schweren Jungs
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So sieht es aus.
Es ist völlig unerheblich, ob ein Hund fremde Menschen aus jugendlichem Übermut oder in verletzender Absicht anspringt. Beides ist "gefahrdrohend".
Gefahrdrohend heißt auch, ein Mensch könnte durch das Anspringen stürzen und sich verletzen. Er muß nicht gebissen werden. Bei einer Anzeige wird es keine Behörde interessieren, ob der Hund bei der Abwehr verletzt wurde.
Aber, was ich bemerkenswert an diesem Thread finde ist, mit welcher Selbstverständlichkeit hier die Unversehrtheit eines Menschen anspringenden Hundes gefordert wird, der Unversehrtheit eines Menschen aber, steht man gleichgültig gegenüber.
Zum Glück sieht das der Gesetzgeber anders.Gaby und ihre schweren Jungs
Ich denke auch, daß man da sehr stark differenzieren muß. Maßnahmen zum Selbstschutz sind vollkommen in Ordnung und gerechtfertigt ebenso die Selbsthilfe bei andauernder Belästigung.
Ich bin in diesem Fall einfach mal vom Ausgangspost ausgeganen.
Es ging um einen ca. 12 KG schweren Hund und es wurde nicht beschrieben, daß die Frau, die angesprungen wurde, auf Grund von Alter oder körperlicher Beeinträchtigungen besonders gefärhrdet war.
Das ganze ist auf einer Hundewiese geschehen. Also an einem Ort an dem man mit vielen freilaufenden Hund rechnen muß und auch damit, daß soetwas nun einmal passieren kann. Zudem war die Halterin für die Frau die angesprungen wurde, zu sehen und ansprechbar und es wurde nicht geschildert, daß die Frau die Halterin angesprochen hat, daß sie so ein Verhalten nicht duldet. Von daher hätte es, in meinen Augen, in dieser Situation andere Möglichkeiten gegeben. Ich stimme deinen Grundgedanken allerdings vollkommen zu. Wobei ich allerdings auch ganz klar sagen muß, daß es absolut auch nicht in Ordnung ist mit anderen Haltern zu klönen, wenn ich weiß, daß mein Hund gerne Passanten anspringt. Dann muß ich meinen Hund stärker beaufsichtigen und, beispielsweise, dafür sorgen, daß er weiter abseits von den Menschen mit den anderen Hunden spielt um das zu verhindern. Das muß sich ganz klar die Halterin ans Revers heften. Mich hätte das anstelle der Frau die angesprungen wurde wohl auch ärgerlich gemacht, wenn ich sehe, daß die Halterin klönt während mich ihr Hund anspringt obwohl sie genau weiß, daß ihr Hund dieses Problem hat. Allerdings hätte ich es nicht in dieser Form an dem Tier ausgelassen sondern da hätte es eine ganz klare Ansage an die Halterin gegeben.LG
Franziska mit Till
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Ich gehe von dem Bundesland aus in dem ich lebe. Den Auszug konntest Du in diesem Thread sehen.
Im übrigen ist die Gefährdungshaftung (Tierhalterhaftung), der ein Hundehalter unterliegt, bundesweit im BGB geregelt.
Gaby und ihre schweren Jungs
Ach, jetzt sind wir auf einmal bei der Gefährdungshaftung? Interessant...mir war so, als hätte dieser Auszug da eher was mit Verwaltungsrecht zu tun...
Jaaaaa, BGB...kenn ich so'n bisschen...fing im ersten Semester an, vor langer langer Zeit...kann mich vage erinnern... -
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