Kira hat Kind erschrocken

  • Hallo Leute, mir ist etwas blödes passiert. Als ich gestern Abend meine Labradorhündin Kira in den Garten gelassen habe, damit sie ihre Notdurft verrichtet, ist eine Gruppe von Kindern hinterm Haus vorbei gelaufen, die lauthals gelacht haben. Kira ist aus reiner Neugier irgendwie über das Geländer gesprungen und geradewegs auf die Kinder zugelaufen. Da Kira ein sehr sanftmütiger Labrador ist, hat sie natürlich nichts gemacht und ist sofort wieder zurück gekommen. Die Kinder waren natürlich total erschrocken und eines der Kinder hat sehr geweint. Das Kind meinte, Kira hätte ihn angesprungen, was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann. Zu mal das Kind bestimmt weniger wiegt als Kira und das Kind schwer gestürzt sein müsste, was aber nicht der Fall war. Es kommt vor, dass Kira gerne, wenn sie sich freut, vor Leuten hochspringt, sie achtet aber dabei darauf, die Person nicht zu berühren. Die anderen Kinder sagen, dass sie es nicht sehen konnten, weil sie alle weggelaufen sind, nur er ist als einziger stehen geblieben.


    Es dauerte nicht lange bis die Mutter vor der Tür stand und ziemlich mies gelaunt war. Nachdem sie dann ihr Repertoire an Beschimpfungen abgearbeitet hatte, ist sie zur Polizei gefahren.


    Kann mir jemand sagen, was mich da jetzt erwartet? Kriege ich jetzt eine Anzeige und bin dann vorbestraft? Hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun, zumindest nicht als Schuldiger, daher bin ich etwas aufgeregt. Hab gehört, dass in solchen Fällen das Ordnungsamt einen Wesenstest unter provokanten Bedingungen macht und es gibt einige Dinge, wie zum Beispiel Rollschufahrer, die Kira überhaupt nicht ausstehen kann.


    Ich würde auch gerne beim Ordnungsamt mal nachfragen, was ich zu erwarten habe, aber ich weiß nicht, wie kooperativ die Leute vom Ordnungsamt sind. Man sollte da vielleicht keine schlafenden Hunde wecken...


    Gruß, Tommy

  • Was dich konkret erwartet, hat sicher damit zu tun, wie du dich verhältst. Und ich rate dir, ganz schnell etwas an deiner Einstellung zu ändern. Dein Hund hat über keinen Zaun zu hüpfen, dafür hast du als HH zu sorgen. Wenn es dann passiert ist, er ein Kind erschreckt hat und dieses Kind sagt, dein Hund hätte es angesprungen, würde ich Abbitte leisten bis zum Gehtnichtmehr. Hier liegt der Fehler zu 100% bei dir, da ist kein Platz für Diskussionen. Mein Hund springt nicht, und wenn, dann so, dass sie niemanden berührt... alles Quatsch. Wenn du die Aussage des Kindes anzweifelst, hast du ganz schlechte Karten, zeigst du doch damit einen massiven Mangel an Schuldbewusstsein und stellst deine Befähigung als Halter selbst in Frage.
    Wenn eine Anzeige gegen dich läuft, wirst du demnächst von OA hören. Ich würde mich schnellstens bei Mami und Kind entschuldigen!

  • Also ich würde jetzt folgendes machen:
    1. Kauf ein Hundekindersachbuch, verpack es als Geschenk und geh zu dem kleinen Jungen und lass Kira das Geschenk als Entschuldigung übergeben. (So von wegen: Kira war nicht böse, nur neugierig, wollte dich nicht erschrecken….)
    2. Lade das Kind ein, euch mal bei einem Spaziergang zu begleiten (da kann die Angst des Kindes abgebaut werden und das ganze entwickelt sich nicht zum "Dauerbrenner")
    3. Zieh den Zaun sofort(!) deutlich höher.
    4. Warte ab, ob sich ein Amt bei dir meldet. (Manchmal sagen die Leute in der Aufregung Sachen, die sie dann doch nicht tun)
    5. Arbeite mit einem Trainer an den dir bekannten Defiziten deines Hundes (Rollschuhfahrer!) und schieb das nicht beiseite. (Zeigt auch den Ämtern, dass du was tust)


    Und nun eine Tasse Baldriantee, beim "ersten Mal" (so wie bei euch: ohne ernsthafte Sach- oder gar Personenschäden) passiert eigentlich nie etwas "Dramatisches"! Man schreibt deinen Namen mal auf und heftet den Vorgang ab.

  • Das Kind und Mutter einen riesigen Schreck bekommen haben kann ich verstehen. Als Mutter (und selbst Hundehalterin) wäre ich auch ausgeflippt.
    Ich würde an Deiner Stelle ganz kleine Brötchen backen: Gegenüber der Mutter, als auch gegenüber der Polizei bzw. dem OA. Wäre ich in dieser Situation, würde ich zur Polizeidienststelle in meiner Nähe fahren (so sie Dich denn angezeigt hat, ist der Fall ja im Computer) und würde dort meine Sicht der Dinge schildern - sprich eine Aussage machen. Ideal wäre es natürlich, wenn Du die Kontaktdaten der Frau hättest und Dich nochmals persönlich bei ihr entschuldigen könntest/würdest.

  • Jetzt beruhige dich erst mal wieder. Als Juristin kann ich dir sagen, dass da vermutlich gar nicht viel passiert. Das Kind ist ja nicht zu Schaden gekommen. Möglicherweise kommt das Ordnungsamt und redet mal mit dir. Es ist schon richtig, dass du aufpassen musst, dass dein Hund nicht abhaut. Aber ansonsten werden die Herrschaften feststellen, dass du einen Labrador hast und keinen Pitbull und jeder der nur ein bisschen Ahnung von Hunden hat kann sehen, dass ein Labrador im Normalfall keine Killermaschine ist. Ich wäre mir als Mutter ja schon saublöd vorgekommen wenn ich zur Polizei gegangen wäre und gesagt hätte "Ein Hund hat mein Kind erschreckt." Erschrecken ist kein Straftatbestand. Wo kämen wir denn bitte hin wenn jeder, der erschreckt worden ist sofort zur Polizei rennen würde? Schrecklich diese überfürsorglichen Glucken, die bei jeder Kleinigkeit zur Staatsgewalt rennen müssen. Die soll sich eher mal an die eigene Nase packen weil sie ihr Kind so erzogen hat, dass es jetzt vor jedem Hund Angst hat. Du kannst dich ja nochmal entschuldigen, aber ansonsten würde ich da nicht viel machen. Wie gesagt, es ist ja nichts passiert. Pass einfach auf dass Kira nicht nochmal abhaut und dann ist gut.


    Nun noch ein paar Worte zu dem Umgangston der hier herrscht. Ich will ja keine Namen nenne, aber Thisbe, was du hier schreibst ist absoluter Blödsinn. Sie ist doch keine schlechte Hundehalterin nur weil ihr Hund über einen Zaun springt. Und du hast einen Hund der so springt dass er niemanden berührt? Das glaubst du ja wohl selbst nicht. Sowas passiert eben und sie soll auch nicht "Abbitte leisten bis zum Gehtnichtmehr", so ein Schwachsinn. Wenn ein Kind irgendwas anstellt, hast du dann schon mal erlebt dass die Mutter "Abbitte leistet bis zum Gehtnichtmehr"? Nein, dann heißt es nämlich immer, dass Kinder eben so sind. Also lass mal die Kirche im Dorf, so schlimm ist es auch wieder nicht. Und hör mal auf hier so über andere herzufallen, vor allem über jemanden, der sowieso schon Angst hat.

  • Ich sehe das aehnlich wie Mira-Bella.
    Vorbestraft bist Du nicht, solange es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt, und das wird in diesem Fall nicht passieren.
    Klar ist es bloed, und klar ist die Mutter im ersten Moment aufgeregt, aber am Ende ist das doch ein Nicht-Ereignis. Da ist glaube ich den meisten von uns, die schon laengere Zeit Hunde haben, schon deutlich Schlimmeres passiert.


    Ich find's ehrlich gesagt auch schade, dass Hunde scheinbar schon einen so schlechten Ruf haben dass man a) vor einem Labrador schreiend weglaufen muss, und b) wegen sowas zur Polizei rennt.

  • In welchem Bundesland wohnst du? In manchen reicht es alle mal, wenn ein Hund jemanden anspringt um als Gefährlich zu gelten, wenn die Behörden es darauf anlegen

  • Mira-Bella
    dein Beitrag ist super, aber das hier stößt mir bitter auf


    Zitat

    dass ein Labrador im Normalfall keine Killermaschine ist


    auch ein Pitbull ist keine Killermaschine und ein Labrador hat auch 42 Zähne in der Fresse und kann (wenn er will) massiv verletzen.


    tommy
    Ist passiert - kann man nix mehr ändern, aber du solltest Konsequenzen daraus ziehen.
    Dein Hund darf nicht einfach so das Grundstück verlassen, laß dir hierzu was einfallen.


    Das die Mutter sauer ist, kann ich nachvollziehen - aber bei den Beschimpfungen hätte ich wohl schon die Tür geschlossen :ops: Auch eine Mutter kann sich in ihrer Rage zurückhalten und hat gegenüber Fremden einen angemessenen Ton an den Tag zu legen. Ob aus dieser Angelegenheit Konsequenzen zu befürchten sind, hängt vom jeweiligen Ordnungsamt ab.
    Wie schon beschrieben schildere den Vorgang aus deiner Sicht und lege aber auch offen, daß du daran etwas ändern wirst. Wenn die Beamten sehen, daß du Einsicht zeigst, bleibt es oftmals bei einer Verwarnung.


    Sichere dein Grundstück und deinen Hund und sieh einfach für die Zukunft zu, daß so etwas nicht wieder vorkommt. Zu einer Vorstrafe gehört schon ein Gerichtsverfahren inkl. Staatsanwalt und da müßte schon wesentlich mehr passiert sein. Da das Kind nicht verletzt ist, dürfte sich auch kein Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung ergeben.

  • Zitat

    Nun noch ein paar Worte zu dem Umgangston der hier herrscht. Ich will ja keine Namen nenne, aber Thisbe, was du hier schreibst ist absoluter Blödsinn. Sie ist doch keine schlechte Hundehalterin nur weil ihr Hund über einen Zaun springt. Und du hast einen Hund der so springt dass er niemanden berührt? Das glaubst du ja wohl selbst nicht. Sowas passiert eben und sie soll auch nicht "Abbitte leisten bis zum Gehtnichtmehr", so ein Schwachsinn. Wenn ein Kind irgendwas anstellt, hast du dann schon mal erlebt dass die Mutter "Abbitte leistet bis zum Gehtnichtmehr"? Nein, dann heißt es nämlich immer, dass Kinder eben so sind. Also lass mal die Kirche im Dorf, so schlimm ist es auch wieder nicht. Und hör mal auf hier so über andere herzufallen, vor allem über jemanden, der sowieso schon Angst hat.


    Wenn du keine Namen nennen willst, dann zwingt dich auch keiner. Spar dir deine Belehrungen, ich bin schon groß und sage meine Meinung, wenn mir danach ist. Ich beleidige niemanden und das ist auch wichtig.
    Wenn mein Hund ein Kind zum Heulen bringt, bitte ich um Verzeihung. Das gehört zum guten Ton. Da braucht es keine Beschreibung näherer Umstände.
    Juristen :hust: sollten zumindest gelernt haben, genau zu lesen. Nirgendwo in meinem Post behaupte ich, der TE wäre ein schlechter Hundehalter. Unterlass bitte solche Behauptungen.


  • :gut:

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