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Ich will ja nicht mal einen halten, nur ausführen....
Dass meine Frage mit dem Wesenstest verwechselt wurde glaube ich nicht.
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Du willst einen Hund ausführen, der aufgrund seiner Rasse zum "Anlagenhund" gehört?
Dann brauchst Du für diesen die Sachkunde für die sogenannten Anlagenhunden.
Aber, die brauchst Du nur einmal.
Der Schein sollte auch für den nächsten Listenhund gelten, mit dem Du eventuell mal Gassi gehen willst.Schöne Grüße noch
SheltiePower -
Zitat
Hallo!
Soweit ich es in Erinnerung habe, sind es zwei verschiedene Test.
Einmal der "normale", für eben die sogenannten 20/40 Hunde,
und dann der für die "Anlagenhunde".
Da gibt es noch ganz spezielle Fragen mehr, die in dem anderen Test nicht auftauchen.Ich frage mich gerade, ob die Sachkunde mit dem Wesenstest verwechselt wurde?
Sachkunde muß man nur einmal machen.
Wurde die bestanden, kann man die BH Prüfung laufen.
Und beim nächsten Hund braucht man nicht extra eine neue Sachkunde machen, will man mit diesem auch die BH laufen.Beim Wesenstest ist es halt so, daß es nur für diesen einen ("Kampf"-)Hund gilt.
Hat man später einen neuen Anlagehund, so muß man für eben diesen neuen Hund erneut zum Wesenstest.Schöne Grüße noch
SheltiePowerAlso der Beamte vom Vet Amt sagte mir damals es sei der selbe Test, bei einem 20/40 Hund muss man ich glaube mind. 50 % der Antworten Richtig haben, bei den Anlagehunden über 75%.
Ich rede auch nur von meiner Stadt. Es ist auch durchaus möglich da jede Kommune ihr eigenes Süppchen kocht das es unterschiedlich ist. -
Quelle Wikipedia:
Behördliche Sachkundenachweise im Sinne der Hundegesetze
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung zu Sachkundenachweisen für Hundehalter. In allen Bundesländern außer Bremen sind Nachweis für Halter von „Listenhunden“ vorgeschrieben,[1] die sich jedoch voneinander unterscheiden sowohl im Inhalt als auch in den sich daraus ergebenden Rechten und Konsequenzen für Hundehalter und Hund.
Zum Beispiel ist in Nordrhein-Westfalen ein Sachkundenachweis Voraussetzung für das Halten so genannter 20/40-Hunde und Hunde bestimmter Rassen.[2] Den Sachkundenachweis erhalten Hundehalter, die durchgängig Hunde gehalten haben oder er kann durch eine Prüfung erworben werden. Der Fragenkatalog beinhaltet 110 Fragen in den drei Themenkomplexen Hundeerziehung (Teil A), medizinische Grundlagen (Teil B) und rechtliche Grundlagen (Teil C).[3] Von 30 vorgelegten Multiple-Choice-Fragen müssen 20 richtig beantwortet werden, um die Prüfung zu bestehen.[4] Bei einer Prüfung durch zugelassene Tierärzte in Nordrhein-Westfalen wird ein davon abweichender Fragenkatalog verwendet, der insgesamt 80 Fragen umfasst.[5]
In Berlin etwa müssen Halter so genannter „gefährlicher Hunde“ oder eines auffällig gewordenen Hundes mindestens 11 von 15 Sachkundefragen (70 %) richtig beantworten, um die Prüfung zu bestehen.[6]
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Zitat
Infos gerade frisch vom Telefon:
Die Sachkunde bezieht sich nur auf EINEN Hund. Ich muss bei der Anmeldung zur Prüfung (jeden Montag und Dienstag um 14 Uhr) angeben um welchen hund und Halter es sich handelt, die werden gleich mal mit kontrolliert auf dem "kleinen Amtsweg".
Ich sollte dazu sagen, dass es sich nicht um "bestimmte Rassen" sondern um "gefährliche Rassen" handelt - sorry, bin ich dem Paragraphen verrutscht beim Lesen....Das ist auch bei der Sachkunde für einen 20/40 Hund in (weiten Teilen von ) NRW so. Der Sachkundenachweis beinhaltet lediglich die schriftliche Prüfung und für diese Prüfung erhält der HF einen Ausweiß (Plastikkärtchen). Dieser Ausweis bestätigt nur, dass genau dieser HF genau diesen Hund führen darf (Name, Rasse sind auf dem Kärtchen vermerkt). Wenn ein anderes Familienmitglied den Hund ausführen will, müsste dieses Familienmitglied ebenfalls einen Sachkundenachweis bezüglich dieses Hundes machen. Dasselbe Spielchen wiederholt sich bei jedem weiteren Hund. U.U. muss man herausfinden, ob die Stadt dies auch so handhabt.
Die Sachkunde für die BH bezieht sich nicht auf Hund/HF im speziellen, sondern weißt ja die Sachkunde des HFs an sich nach. Zwar kann der Sachkundenachweis der Stadt/des Landes nichts anders nachweisen, aber so kann für jede weitere Prüfung gezahlt werden.
Wichtig:
Alle Hunde unter 40cm Widerristhöhe und unter 20kg fallen niemals darunter - das ist intelligenter Weise für die BH ja auch nicht so. Ein kleiner Zweithund also ... Und bei einer durchgehenden Haltung großer Hunde bis ein Jahr vor Einführung der Listen (ich meine es war ein Jahr), muss die Sachkunde nicht abgelegt werden. Ist länger als ein Jahr dazwischen gewesen, so muss die Sachkunde erbracht werden.Beim Sachkundenachweis werden aus den 20 Seiten (oder wieviele genau es sind) auch nur einige, wenige ausgesucht. Zum Üben empfehlenswert ist btw.: http://www.web-based-teaching.de/ben/index.htm
Außerdem finden sich sehr viele Fragebögen und Antwortbögen im Internet, welche aber für unterschiedliche Bundesländer gelten (und nicht alle Fragen in diesen Bögen sind gleich!), es gibt Bögen u.a. für:
(1) Tierärztekammer Nordrhein
(Zuständigkeitsbereich:
u.a. Düsseldorf, Köln)(2) Tierärztekammer Westfalen-Lippe
(Zuständigkeitsbereich:
- Landesteil Westfalen-Lippe
- Regierungsbezirk Arnsberg,
- Regierungsbezirk Detmold
- Regierungsbezirk Münster.)(3) Landeshundegesetz Nordrhein-Westfahlen
(Amtstierärzte)Wenn du bei einem TA geprüft wirst ist dies ggf. unwichtig, wir hatten "damals" das Problem, dass unsere Prüferin uns die Bögen aus der falschen Tierärztekammer vorgelegt hat - und da sind manche Fragen eben nicht drin / andere drin. Normalerweise findest du die Bögen auf den Seiten der Tierärztekammern online.
Was genau welcher Hund (je nach Stadt ggf. unterschiedlich) ablegen muss, sollte auch online auf der HP der jeweiligen Stadt zu finden sein. Wer berechtigt ist Wesenstest und Sachkunde abzunehmen kann bei den Tierärztekammern eingesehen werden (ebenfalls online), dort sind Namen / Adressen sowie deren Zulassungen (mit zeitlicher Begrenzung) aufgeführt. Auch hier wird unterschieden ob sie die Sachkunde für 20/40er, bestimmte oder gefährliche Hunde abnehmen dürfen.
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jetzt will ich auch mal was fragen : und zwar..
bekommen wir ja demnächst (hfftl) einen Irish Setter (welpen).. der ja dann auch zu 40/20 gehört...
..muss dann nur ich (besitzer) oder auch mein Freund den sachkundenachweis machen? (mein freund würde selbstverständlich auch mit dem hund gehen)und...unser TA ist in einer anderen stadt als wir wohnen.. ist das schlimm? oder müssen wir einen TA hier wählen?...
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Soweit ich weiß braucht beim 20/40 Hund nur der Besitzer den Nachweis.
Zum Tierarzt: Das kann ich dir leider nicht beantworten. Aber wenn er im gleichen Regierungsbezirk ist wie ihr, sollte das kein Problem sein.
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Ich meine, dass jeder, der den Hund führt den Nachweis machen muss. Aber ggf. irre ich mich da. (Ganz abgesehen davon, dass ich niemanden kenne, der jemals kontrolliert würde. Weder auf eine Steuermarke, noch auf einen Sachkundenachweis.) Eventuell ist dies auch abhängig von der Stadt, in der du lebst.
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Meine Schwester wurde schon sehr häufig kontrolliert. Sie hat einen Listenhund und auch so ein Kärtchen. Ich selbst habe zu Hause noch nie jemanden vom Ordnungsamt getroffen. Und selbst wenn müssten die beim Amt nachfragen, denn meinen SKN draußen nicht nachweisen.
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ich erkundige mich mal genauer...
... nunja ich habe nur keine lust auf probleme WENN man mal kontrolliert wird..und ich meine , dann machen halt wir beide den nachweis..ist ja an sich kein problem..lieber auf nummer sicher gehen bevor man sich selber probleme macht .. :)
aber danke schonmal !...
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