Sachkundeprüfung NRW

  • So wie sich das hier liest, gelten scheinbar in jeder Gemeinde andere Regeln. :o0:
    Bei uns gibt es keinerlei Kärtchen und der SKN (zumindest der einfache für 20/40-Hunde) gilt für den Halter, egal welchen Hund er führt.
    Ich habe damals meine Neufundländerin mit demselben SKN angemeldet wie später die Bouvierhündin.
    Mein Mann hat den SKN gemacht, damit wir auf der sicheren Seite sind, wenn denn doch mal was passiert. Gebraucht hätte er ihn aber nicht, weil die Hunde mir gehör(t)en.
    Und unser Vet-Amt hat für den Test für die sogenannten "gefährlichen Hunde" andere Fragen, als der Test, den man beim Tierarzt macht.
    Dies gilt für den Kreis Heinsberg.

  • Ich dachte, der Sachkundenachweis dient dazu, Beißvorfälle einzudämmen dadurch, dass die Leute, die "gefährliche" Hunde anschaffen wollen, besondere Kenntnis über Erziehung usw. vorweisen müssen. Was hat das mit Ernährung zu tun? Solche Dinge solle jeder Hundehalter wissen.


    Ich muss mit meinem gefährlichen Hund auch noch da durch..

  • Ich habe eben nochmal (fix) nachgesehen, wenn ich es richtig verstanden habe, dann liegt bei einem großen Hund keine Erlaubnispflicht vor - bei Hunden bestimmter oder gefährlicher Rassen (sowie deren Kreuzungen) allerdings schon. Diese Erlaubnispflicht sieht auf jedenfall vor, dass jede Person, die den Hund betreut (längerfristig), den Nachweis (über Sachkunde, Zuverlässigkeit usw.) erbringen muss, allerdings nicht für jeden Hund extra - sondern ganz generell.


    http://www.umwelt.nrw.de/verbr…ngsvorschriften/index.php


    Ansonsten muss der Halter des Hundes den Nachweis über die Sachkunde erbringen. Inwiefern jmd. der den Hund nur ausführt einen SKN erbringen muss, konnte ich allerdings nicht herausfinden. Es mag also sein, dass ich versehentlich die Richtlinien bestimmter/gefährlicher Rassen im Kopf hatte. :ops: Sorry, wollte keine Pferde scheu machen! Falls ich diesbezüglich nochmal was finde, schaue ich nach.


    Fakt ist aber, dass der Ausweis den Namen des Halters + Adresse sowie die Daten des Hundes enthält.


    Sieht dann z.B. so aus:
    http://www.duesseldorf.de/ordn…/hunde/grosse_hunde.shtml


    Bei unserem steht ferner drauf, dass der Ausweis nur zusammen mit einem weiteren Legitimationsdokument gültig ist - ob das aber wichtig ist, wenn jmd. gerade den Hund ausführt ... andere Sache.


    Was der SKN beinhaltet (und wer ihn machen muss) bleibt schlussendlich wohl tatsächlich der jeweiligen Behörde überlassen - also dem Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde. Die gibt dann auch Auskunft über weitere Einschränkungen, wie etwa ausgeweitete Leinenpflicht, erhöhte Steuern o.ä. (hier z.B. für bestimmte/gefährliche Hunde, bis zu das fünffache).

  • Beneidenswert, hier kommt man sich manchmal vor wie ein Schwerverbrecher. :/ Wär toll, wenns hier ähnlich wär ... noch toller, wenns gar keine Listen gäbe. Eigentlich einfach total schade, dass man sich damit herumschlagen muss wer genau was tun muss, anstatt einen SKN für alle Hundehalter einzuführen - und alles andere (Wesenstest und Co) für Hunde, die auffällig sind und nicht per seh für eine ganze Rasse. Aaaber was red' ich da: Utopisch. ;)


    Da schnapp ich mir nu besser meinen Ausweis-Hund und geh raus, solang die Sonne noch scheint, hihi. :)

  • Bei uns gibt es solche Ausweise auch nicht. Musste Lucy nur beim OA anmelden mit dem Nachweis und sonstigem Kram und das wars dann auch schon. Die sagten mir sogar es ist auch nicht schlimm, wenn ich den Nachweis nachreiche (da mir im Tierheim ursprünglich gesagt wurde ich brauche ihn nicht :hust: und ich ihn daher erst etwas später machen konnte). Ansonsten, hat bei uns keiner so einen Nachweis, der mit ihr loszieht. Denke mal es liegt dann im gesunden ermessen des Halters wem er den Hund gibt (zumindest bei 20/40 Hunden) :???:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!