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Ich habe mich letztens gefragt, was wäre wenn mir mal was passiert?!
Was geschieht mit meinem Hund?
Da ich mit meinem Exfreund immernoch ein sehr freundschaftliches Verhältnis habe und er für Cani eine Bezugsperson ist mit der sie aufgewachsen ist wünsche ich mir, falls mir mal was zustoßen sollte *aufholzklopf* dass sie zu ihm kommt.
Hat jemand hier einen link oder einen Text mit dem ich dass auf Dokument bringen kann dass mein Hund zu ihm kommt (sie ist ja nunmal vom Gesetz her ein Gegenstand)Ich würde mich sehr über Antworten freuen
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guten Abend
das hatten wir heute erst in der schule
du musst es einfach nur in deinem Testament so anordnen, das der Hund samt Papiere zu deinem Ex gehen
ansonsten haben glaube deine Kinder/ bzw. Eltern ein Recht auf ihn und wo er hin kommtLiebe Grüße
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Ich glaube das kann in einer Patientenverfügung bestimmt werden,ich habe den Vordruck heute im Bürgercenter geholt.Ich schau gleich mal.
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Zitat
Ich glaube das kann in einer Patientenverfügung bestimmt werden,ich habe den Vordruck heute im Bürgercenter geholt.Ich schau gleich mal.
dass wäre lieb -
So, ich habe geschaut. In der Verfügung gibt es einen Freiraum mit der Einleitung " Des Weiteren verfüge ich dass,..." Es gibt es einen extra Hinweis, dass dort die neuen Besitzer der Haustiere eingetragen werden können.
LG -
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Du kannst das ganz einfach testamentarisch verfügen....allerdings solltest du
denjenigen, der den Hund dann "erbt" VORHER darüber informieren
was nützt das beste Schriftstück wenn der Erbe ausschlägt...Schön ist es sicherlich, wenn möglich, dem Hund eine kleine Apanage mitzugeben
die dann für Versicherung und Co verwendet werden sollte oder könnte.Grüße
Mäusemama -
so, nochmal kurz im Hefter nachgelesen^^
wenn du es Testamentarisch machst, solltest du dafür ein "extra" Testament machen.
Der Erbe kann sich ja nicht aussuchen...ich will das Haus und den Hund, aber die Schulden nicht (soll keine Unterstellung o.Ä. sein )
Pat. verfügungen sind doch aber, meines Wissens nach, nur bei Todesfällen, wo der Tod eine Natürliche Ursache hat, bzw. der Pat. nicht mehr in der Lage ist, selbstständig entscheidungen zu treffen.
Wenn die TS einen Autounfall z.B. hat, und sofort stirbt, dann bringt eine Pat.-Verfügung glaube nichts<.< oh gott das klingt so böse...ich wünsch dir ein langes und gesundes leben
Liebe Grüße
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Naja... die Patientenverfügung könnte im Falle eines Falles zumindest
den Verbleib des Tieres klären.Natürlich ist ein Hund, der in mangelnde Erbmasse fällt ein besonderer Fall
Ein "extra" Testament braucht es dafür nicht...man muss es einfach nur testamentarisch
aufsetzen was mit dem Tier passieren soll.LG
Mäusemama -
das schon^^
aber man kann sich im Testament doch nicht aussuchen was man möchte.
Ich kann doch nicht den Hund nehmen und die Schulden/Das Haus/das unbezahlte Auto what ever nicht nehmen
oder bin ich jetzt falsch?
Weil....wenn man das Erbe ausschlägt bekommt man nix komma null
oder? jetzt bin ich verwirrt -
Wenn du das in einer Patientenverfügung verewigst, solltest du explizit verschiedene "Wenn-Dann-Szenarien" aufführen. Eine Patientenverfügung kann bereits in Kraft treten, wenn du stationär im Krankenhaus aufgenommen wirst, oder du aus welchen Gründen auch immer nicht mehr für den Hund sorgen kannst.
Du könntest zum Beispiel verfügen,
dass bei einer Chance auf rasche Heilung (Tage) eine Pension in Betracht kommt,
dass bei längerem Ausfall (ein paar Wochen) deine Eltern oder Geschwister für ihn sorgen,
dass bei chronischer Krankheit, während Rehas oder anderen langwierigen Behandlungen sowie im Todesfall dein Ex-Freund den Hund übernimmt.Am besten notierst du noch dazu, welche Gegenstände zum Hund dazu gehören, Spielzeuge, Box oder Decke, usw. oder du verweist auf eine Liste die an einem bestimmten Ort in der Wohnung deponiert ist, die du jederzeit aktualisieren kannst.
Damit eine Patientenverfügung rechtskräftig ist musst du aber unbedingt verschiedene Formalitäten akkurat befolgen. Dafür solltest du dich bei einem Fachmann erkundigen oder nach aktuellen Richtlinien und Rechtsprechungen recherchieren.
Je genauer alles geregelt ist, desto weniger Streit gibt es später.Zitat
Pat. verfügungen sind doch aber, meines Wissens nach, nur bei Todesfällen, wo der Tod eine Natürliche Ursache hat, bzw. der Pat. nicht mehr in der Lage ist, selbstständig entscheidungen zu treffen.
Wenn die TS einen Autounfall z.B. hat, und sofort stirbt, dann bringt eine Pat.-Verfügung glaube nichtsNach meinem Wissensstand ist eine Patientenverfügung auch bei einem solchen Todesfall wirksam, denn du kannst dort auch den Umgang mit deinen Organen regeln, oder ob du einer Obduktion zustimmst.
und wenn du es testamentarisch regelst betrifft es nur den Todesfall, aber nicht die Zeit im Krankenhaus o.ä.
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