Richtiges Dokument bei Todesfall

  • Die TS geht aber doch gar nicht von mangelnder Erbmasse aus ;)


    In einem solchen Fall würde ich aber vielleicht bereits zu Lebzeiten einen
    Pflegevertrag/Schutzvertrag abschließen, damit der Hund nicht in
    die Erbmasse fällt die ggf. ausgeschlagen werden sollte/könnte ?!


    Interessante Frage :???:

  • also erstmal keine sorge, mein exfreund weiss sehr wohl bescheid, wir haben dass ihn ruhe abgesprochen und er nimmt tussnelda sehr gerne wenn was sein sollte ;)
    ich danke euch für eure beiträge, ich werde die tage ein schriftstück aufsetzen lassen und dass beim notar bestätigen lassen.
    mit dem zusätzlichen schutzvertrag klingt auch gut, ich werde mich einfach doppelt absichern!


    und nein, dass klingt nicht gemein, ich wünsche mir und meinen hund ja selber ein langes und gesundes leben, trotzdem will ich auf alles gefasst sein!

  • Die Kosten für einen Notar kannst du dir sparen. Wie du schon richtig sagtest, ist ein Hund ja rechtlich gesehen ein "Ding", das man vererben kann.
    Du mußt also einfach nur ein Testament machen.
    Da ist der Hund dann einfach ein Gegenstand, den du explizit deinem Ex vererbst. Vielleicht magst du ja, wenn du schon dabei bist, auch noch anderes an andere vererben und das gleich mit aufschreiben.
    Sonst kannst du einfach nur das regeln, was du magst - vielleicht mit dem Zusatz, das deine übrigen Besitztümer lt. gesetzlicher Erbfolge vererbt werden sollen.
    Wichtig ist die korrekte Form, z.B. das ein Testament handschriftlich verfasst sein muß und du es unterschreiben mußt - diese korrekte Form kann man im Internet nachlesen.
    Es muß, um gültig zu sein, keineswegs notariell beglaubigt sein, kostet nur unnötig Geld.
    Dann ist es wichtig, das du anderen verrätst, wo du dein Testament hinlegst, damit es auch gefunden wird.
    Einen Riesenumstand mit Notar usw. würde ich zum Vererben meines Hundes nur dann machen, wenn ich nach meinem Tod befürchten würde, daß meine überlebende Verwandschaft die Sache nicht in meinem Sinne regelt - üblicherweise sind ja im Falle eines plötzlichen Todes die Angehörigen froh, wenn sie wissen wo der Hund hin soll - oder wie wäre das bei dir?
    Ich hab auch abgesprochen und geregelt, wo meine beiden im Falle meines plötzlichen Todes bleiben.

  • Also ich habe für den Fall meines Todes eine Klausel in meinem Testament, dass der Hund mit Hilfe der Züchterin an eine kompetente und liebevolle Stelle vermittelt werden soll.der Aufnehmende wird dann eine größere Geldsumme bekommen, um anfallende (Krankheits)kosten abzudecken.
    Hoffe, dass das so klappt. Der Hund selber kann ja nix Erben.
    Ja, und wenn man als 70jährige einen 3jährigen Hund hat, sollte man da schon mal drüber nachdenken.
    LG

  • Ich persönlich würde den Verbleib eines Haustieres nicht über mein Testament regeln, sondern über eine separate Verfügung. Die Verteilung von Erbmasse kann ziemlich lange dauern, für Hundi nicht so schön, wenn erstmal ein Gericht ewig braucht, den Erbschein auszustellen bzw. zu klären, wer alles erbberechtigt ist. Wie gesagt, ich würd eine Verfügung aufsetzen und von zwei Zeugen (am besten ist einer davon dein Ex-Freund) unterschreiben lassen. Bei einem Testament funktioniert das genauso, man braucht keinen Notar, nur ein handschriftlich verfasstes Schriftstück aus dem die Verfügungen, Datum und die eigene Person hervorgehen, unterschrieben ganz unten von einem selbst und zwei mündigen Zeugen.

  • Was passiert den mit dem Hund wenn nix testamentarisch festgelegt ist??


    Dann muss sich die Familie doch eh drauf einigen wer den Hund kriegt- und sofern ich da sicher bin dass sich kein Streit entfacht bzw. ich weiss wer den Hund nehmen wuerde muss ich das doch nicht noch extra schriftlich festhalten?

  • Ich würde jetzt mal vermuten, dass diese schon im Vorfeld festgehaltene Entscheidung die Sache einfacher macht und sie beschleunigt. Gerade bei Haustieren möchte man, dass sofort alles auch auf der rechtlichen Seite geklärt ist, das erspart dem Tier unnötigen Stress, genauso wie den Hinterbliebenen.

  • Zitat

    Dann ist es wichtig, das du anderen verrätst, wo du dein Testament hinlegst, damit es auch gefunden wird.
    Einen Riesenumstand mit Notar usw. würde ich zum Vererben meines Hundes nur dann machen, wenn ich nach meinem Tod befürchten würde, daß meine überlebende Verwandschaft die Sache nicht in meinem Sinne regelt - üblicherweise sind ja im Falle eines plötzlichen Todes die Angehörigen froh, wenn sie wissen wo der Hund hin soll - oder wie wäre das bei dir?
    Ich hab auch abgesprochen und geregelt, wo meine beiden im Falle meines plötzlichen Todes bleiben.


    Ja, dass ist gut zu wissen wo es liegen wird, ich hatte auch daran eine Kopie zu machen und meinem Exfreund zu geben oder ist dass wieder unsinnig?
    Meine Verwandtschaft...naja bei aller Liebe....Cani ist ein Herdenschutzhundmix, bei meinem Vater wäre sie stark übergewichtig und verzogen und meine Mutter hat meinen ersten Hund damals als ich 13 war ins Tierheim gesteckt, ich würde also bei Beiden nicht wollen dass mein Hund zu ihnen kommt.... :pfeif:

  • Nein, im Gegenteil, das finde ich ziemlich sinnig mit der Kopie.
    Du brauchst übrigens auch keine Unterschrift von zwei Zeugen - wie bereits geschrieben, lies doch mal im Internet nach über die Grundzüge des verfassens eines Testamentes - das ist einfacher als man denkt.
    Wenn deine Family da nicht querschießt (nach deiner Beschreibung wollte ich auch nicht, daß mein Herdi zu den Eltern kommt, kann ich gut verstehen) wird da keiner groß mit Amtsgericht und Erbschein kommen - die sind doch sicher froh, daß dein Hund gut unter ist - es geht doch eher um eine klare Willensäußerung von dir.
    Meine Familie (bei der meine Hunde auch nicht bleiben würden) würde im Falle meines Todes akzeptieren, was ich verfügt habe, da hätte ich keinerlei Bedenken - trotzdem habe ich es aufgeschrieben.

  • Woody, das ist richtig, die Zeugen braucht man nicht, sie dienen lediglich der Sicherheit, ersetzen quasi den Notar, der einem ja auch hauptsächlich bescheinigt, dass man bei geistiger Gesundheit war als die Verfügung gemacht wurde und dass es keine Mängel gibt. So bleibt kein Raum für Zweifel, deshalb habe ich die zwei Zeugen erwähnt und die TS sprach ja davon, auf Nummer sicher gehen zu wollen. ;)

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