Verordnung in einer Satzung

  • Hallo,
    ich habe mich gerade auf einer seite durch die Satzung gewälzt und das hier gefunden:

    Unabhängig von der Wurfstärke des Wurfes sind Welpen mit anatomischen Missbildungen unter Beachtung
    des zur Zeit gültigen Tierschutzgesetzes sofort töten zu lassen.

    Sind damit welpen z.B mit Gaumenspalte oder auch welpen mit Missbildungen wie fehlenden Pfoten gemeint?


    Finde es etwas extrem oder nicht?

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