Leinenpflicht Südhessen (Heppenheim)

  • Hi,
    ich konnte nichts finden, daher meine Frage, ob jemand weiß, wie es dieses Jahr mit der Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit in Heppenheim aussieht?
    Im Internet/Zeitung steht nichts... .
    VG Kathrin + Rica

  • Normalerweise ist in der Brut- und Setzzeit immer Leinenpflicht :???: - zumindest leine ich im Wald an in der Zeit, obwohl Jala super abrufbar ist, aber ich weiss auch im die Probleme die entstehen können...


    Wenn ich sie ohne Leine laufen lassen will, geh ich ins Feld - da hab ich zumindest den Überblick - und in Naturschutzgebiete (Wechnitz z.B. ) geh ich ohnehin nicht.

  • Das dachte ich auch. 2011 gab es einen Artikel in der Zeitung, dass es KEINE Pflicht in HP gibt und das es auch in Zukunft erstmal keinen geben soll: http://www.echo-online.de/regi…uer-Hunde;art1245,1585387
    Oder habe ich das falsch verstanden? Für die Jahre 2012/2013 gibt es keine Artikel dazu.
    Es erklärt sich natürlich von selber, dass mein Hund immer abrufbar ist und nicht im Wald herumstöbert, egal zu welcher Jahreszeit. Da wir demnächst in eine Wohnung direkt am Waldrand umziehen, würde ich das gerne wissen, um Ärger zu vermeiden.

  • Da würde ich, um wirklich sicher zu sein, entweder mal auf der Stadt nachfragen oder noch besser beim Forstamt Lampertheim - die wissen es ganz sicher ;)


    Vielleicht magst Du ja das Ergebnis mitteilen? Denn Lorsch liegt ja nicht weit davon, da gehe ich von aus, das es ähnlich geregelt ist ;)

  • Habe folgende Antworten erhalten:


    Sehr geehrte Frau XXX,
    innerhalb der Gemarkung Lorsch gibt es keine generelle Anleinpflicht für Hunde. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Lorsch beinhaltet jedoch folgende Sonderregelung:


    § 5 Tiere
    (1) Die Halterinnen und Halter oder Begleitpersonen von Tieren haben Tiere von Kinderspielplätzen oder Spielparks fernzuhalten.
    (2) Soweit bundes- oder landesrechtlich nicht anders geregelt, sind Hunde mit Ausnahme von Diensthunden in dienstlichem Einsatz und Blindenhunde
    1. in Fußgängerzonen, auf Brücken, Treppen, Rampen und Überführungen,
    2. an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs,
    3. in allen nicht bereits in § 5 Abs. 1 erwähnten Grün- und Spielanlagen,
    an der Leine zu führen. Die Länge der Leine darf 2 Meter nicht überschreiten.
    Eine weitere Ausnahme bildet das Naturschutzgebiet „Weschnitzinsel von Lorsch“ , für das nach der NSG-Verordnung gesonderte Regelungen gelten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    R. Dluzak (Leiter Ordnungsamt)

  • Sehr geehrte Frau XXX,
    unabhängig von der Brut und Setzzeit (01.03. – 30.06.) regelt die Hessische Hundeverordnung, dass ganzjährig Hunde so zu halten sind, dass von Ihnen keine Gefahr für Mensch oder Tier ausgeht.
    Wenn Sie mit Ihrem Hund unterwegs sind, muss der Hund jederzeit in Ihrem Einwirkungsbereich sein und auf Ihren Befehl zu Ihnen zurückkehren. Sollte er dies nicht tun und ein Tier oder einen Menschen beißen bzw. ein Tier hetzen, gilt dieser Hund als gefährlich und es ist ein Erlaubnisverfahren und Bußgeldverfahren einzuleiten.
    Neben der Hundeverordnung ist der oben genannte Zeitraum besonders geschützt.
    Wenn der Hund auf frischer Tat beim Wildern von einem Jäger ertappt wird, kann dieser den Hund auch erschießen.
    Innerhalb von Heppenheim ist das Gelände rund um den Bruchsee besonders geschützt, hier herrscht eine ganzjährige Anleinpflicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Thomas Müller
    Kreisstadt Heppenheim
    Ordnungsamt

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