Bundesgerichtshof kippt Urteil
-
-
Der Richter sagte bei der Urteilsbegründung aber auch, dass es Möglichkeiten gibt, die Klauseln so zu formulieren, dass sie gültig sind.
Rechte für Mieter sind gut und schön, aber ich als Vermieter möchte sehr wohl entscheiden dürfen, ob in meiner Wohnung Hunde leben.
Wäre ich gezwungen, die Wohnung an bestimmte Mieter zu vermieten, könnte bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung schon eher die Entscheidung gegen eine Vermietung und für einen Leerstand fallen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ich finde, es geht den Vermieter überhaupt rein gar nichts an, ob ich Tiere halte oder nicht, sofern ich damit meine Nachbarn nicht nachweislich über Gebühr belästige und etwaige Schäden bei Auszug bezahle.
-
Zitat
Ich finde, es geht den Vermieter überhaupt rein gar nichts an, ob ich Tiere halte oder nicht, sofern ich damit meine Nachbarn nicht nachweislich über Gebühr belästige und etwaige Schäden bei Auszug bezahle.
Da entstehen nur sehr schnell Diskussionen, was sind "Schäden" und was "übliche Abnutzung". Gerade bei etwas, ich nenne sie mal sorglosen Mietern.
-
Wieso geht es jemanden nichts an was mit seinem Eigentum passiert? Würden alle Mieter ihre Wohnungen sorgfältig verlassen, gäbe es diese Probleme ja auch nicht.
-
Zitat
Da entstehen nur sehr schnell Diskussionen, was sind "Schäden" und was "übliche Abnutzung". Gerade bei etwas, ich nenne sie mal sorglosen Mietern.[/quote]
Stimmt, auch mit Kindern kommt es schnell zu überdurchschnittlicher Abnutzung. Oder Raucher, die Wohnung stinkt die nächsten Jahre. Oder Frauen, die nicht richtig putzen gelernt habe. Da sieht das Bad nach kurzer Zeit wie ein Bahnhosklo aus.
Natürlich muss ich als Vermieter Rechte haben, selber entscheiden können, wer in meine Wohung zieht.
Am besten sind Alleinstehende, ohne Kind und Haustiere. Am besten stumm und taub, mit Ausbildung zur Hauswirtschafterin. der Partner am besten Handwerker ( kann alles selber reparieren).Wir wohnen in einem Ort bei Kiel. Kiel ist eine Unistadt. Es fehlen Wohnungen. Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit mit Kindern und/oder Hund eine Wohnung zu bekommen.
Nach diesem Urteil, noch viel weniger. Dieses Gummiband-Urteil hilft niemanden. -
-
Ich denke die Problematik liegt doch schon in der Wohnungssuche. Der Vermieter hat seine Entscheidung zur Tierhaltung vor Abschluss des Mietvertrages kundgetan, sollte der Mietinteressent die potentielle Haltung eines Hundes verschweigen, wird man bei einer Mietrechtsklage sowieso schlechte Karten haben. Und sich vorab auf das neue Urteil zu berufen bringt einem höchstens eine Absage.
Ich denke nicht, dass irgendwas "gewonnen" wurden ist. Vermieter sind da mit Sicherheit schwer umzustimmen und mit solch einem Urteil lassen sie sich bestimmt nicht so schnell erpressen. Da flattert einem bestimmt ziemlich schnell die Kündigung ins Haus, wenn man in der Hinsicht zicken macht. Es stehen genug Mietinteressenten vor der Tür, die keine Tiere haben.
Es ist immer noch deprimierend, wie hilflos man bei einem Tierwunsch da steht, wenn der Mietvertrag solche Haltungsverbote beinhaltet...
-
Zitat
Würde ich mein Haus vermieten,würde ich Hundehaltung erlauben ,wenn der Halter unterschreibt das ich alle 4-6 Monate mein Haus begehen darf um nach Schäden etc. zu schauen.Der Termin wird 24 Stunden vorher bekanntgegeben und fertig.
Also ich würde nicht wollen, dass mein Vermieter hier alle 4-6 Monate aufschlägt.
Ich würde einfach vom HH / Mieter den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen. Und dann hat der Vermieter doch kein Problem, dann werden doch eventuelle vom Hund entstandene Schäden bezahlt. Oder ich würde eben eine entsprechend hohe Kaution nehmen und eventuelle Schäden dann am Ende des Mietverhältnisses davon begleichen.
Meiner Meinung nach sollte das Halten von Haustieren genauso zum allgemeinen Mietrecht gehören, wie das Bekommen von Kindern.
-
ich finde das thema sehr interesant, da wir in einer 4zimmer-EG wohnung mit Garten wohnen.
wir hatten schon vor dem untereschreiben des mietvertrags (vor 2,5jahren) gesagt das wir einen hund haben wollen, war kein problem, die vermieterin war etwas überascht das das dann so schnell passierte (nach 3wochen ).
dann hat sie uns einen anhang an den mietvertag gegeben das die haltung von "1Hund" erlaubt ist.wir sind schon seid längerem am überlegen ob ein zweithund nicht toll wäre ??? (JA )
und jetzt kann sie den ja eigentlich nicht verbieten oder??? Ähniliche/gleicht evtl. sogar kurzhaar rassewas sagt ihr ??
-
Zitat
Also ich würde nicht wollen, dass mein Vermieter hier alle 4-6 Monate aufschlägt.
Ich würde einfach vom HH / Mieter den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen. Und dann hat der Vermieter doch kein Problem, dann werden doch eventuelle vom Hund entstandene Schäden bezahlt. Oder ich würde eben eine entsprechend hohe Kaution nehmen und eventuelle Schäden dann am Ende des Mietverhältnisses davon begleichen.
Meiner Meinung nach sollte das Halten von Haustieren genauso zum allgemeinen Mietrecht gehören, wie das Bekommen von Kindern.
Ich finde das ist wirklich eine, zum Teil schwierige, Gratwanderung. Klar, als Mieter würde es mir auch auf die Nerven gehen alle 4-6 Monate "kontroliert" zu werden. Auf der anderen Seite standen schon viele Vermieter, die zwischendurch nicht "kontroliert" haben nach dem Aufzug ihrer Mieter vor den Trümmern ihres Eigentums und mußten alles aus eigener Tasche wieder in Stand setzen, weil die Mieter nichts hatten; was nicht wenige Vermieter selbst in den finanziellen Ruin getrieben hat und für diese jahrelangen evtl jahrzehnte langen Verzicht bedeutete. Anderer Seits ist es eine üble Sache alle Mieter unter Generalverdacht zu stellen... Eine wirklich schwierige Sache. ich glaube auch, daß diese Problematik viele Menschen davon abhält in Mietobjekte zu investieren.
LG
Franziska mit Till
-
Na ja, oder aber der Vermieter vermietet sein Objekt ohne Bodenbeläge etc.
So war es bei uns hier. Wir haben ein Einfamilienhaus angemietet, und beim Einzug alles selbst renoviert, d.h. wir haben die uralten Tapeten abgeschabt, neu tapeziert, alte Teppichboden rausgerissen, und überall Laminat gelegt.
D.h. der Vermieter hatte keinerlei Kosten und wir haben wirklich wochenlang mit mehreren Personen geschuftet.
Das einzige, was nun kaputt gehen könnte, sind Türen und Türrahmen.
Und dafür sind wir versichert.Also mal ganz im Ernst ... sooo viel, dass die gesamte Wohnung saniert werden muss, kann doch ein Hund gar nicht zerstören. Das liegt doch dann viel mehr an den Menschen, und nicht am Hund. Und wieviele Mieter OHNE Haustiere zerstören Wohnungen?
Letztlich müsste man dann bei allen Mietern gleichermaßen kontrollieren. Aber am Hund liegt das ja nur in den seltensten Fällen, wenn Mietobjekte komplett zerstört werden. -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!