Bundesgerichtshof kippt Urteil

  • Meine Eltern haben ihrer Mieterin die Haltung von Katzen erlaubt. Die Mieterin hat sich bei Nacht und Nebel aus dem Staub gemacht und netterweise alle Katzen da gelassen. Plus die die durch die offene Terassentür dazugekommen sind.


    Das ist kein Einzelfall.


    Die Mieter davor wollten einen Hund. Er war die ganze Woche nicht zu Hause (Bundeswehr), sie hatte einen Vollzeitjob und kam gegen 21 Uhr nach Hause. Der Hund sollte in der Zeit alleine sein.


    Meine Eltern haben zu Gunsten des Hundes abgelehnt.


    Meine Mutter sieht seitdem Tierhaltung nicht mehr gerne. Obwohl sie sehr tierlieb ist.

  • Zitat

    Na ja, oder aber der Vermieter vermietet sein Objekt ohne Bodenbeläge etc.


    So war es bei uns hier. Wir haben ein Einfamilienhaus angemietet, und beim Einzug alles selbst renoviert, d.h. wir haben die uralten Tapeten abgeschabt, neu tapeziert, alte Teppichboden rausgerissen, und überall Laminat gelegt.
    D.h. der Vermieter hatte keinerlei Kosten und wir haben wirklich wochenlang mit mehreren Personen geschuftet.
    Das einzige, was nun kaputt gehen könnte, sind Türen und Türrahmen.
    Und dafür sind wir versichert.


    Also mal ganz im Ernst ... sooo viel, dass die gesamte Wohnung saniert werden muss, kann doch ein Hund gar nicht zerstören. Das liegt doch dann viel mehr an den Menschen, und nicht am Hund. Und wieviele Mieter OHNE Haustiere zerstören Wohnungen?Letztlich müsste man dann bei allen Mietern gleichermaßen kontrollieren. Aber am Hund liegt das ja nur in den seltensten Fällen, wenn Mietobjekte komplett zerstört werden.



    Ja, da hast du vollkommen Recht. Das war von mir auch in Bezug auf alle Mieter gemeint, nicht nur die mit Hund. Eben alle Mietvandalen/Normaden ob mit oder ohne Tiere.


    LG


    Franziska mit Till

  • Zitat

    Meine Eltern haben ihrer Mieterin die Haltung von Katzen erlaubt. Die Mieterin hat sich bei Nacht und Nebel aus dem Staub gemacht und netterweise alle Katzen da gelassen. Plus die die durch die offene Terassentür dazugekommen sind.


    Das ist kein Einzelfall.


    Das glaube ich dir gerne. Aber mindestens genauso häufig kommt es doch vor, dass Mietnomaden OHNE TIERE völlig vermüllte und/ oder zerstörte Wohnungen hinterlassen.
    Man kann doch nicht sagen, dass solch gravierende Mietschäden hauptsächlich von Hundehaltern / Tierhaltern verursacht werden.

  • Sehe ich auch so, das Problem ist der Mieter und nicht das Tier. Wäre ich Vermieter, würde ich vermutlich auch die Vorlage einer Haftpflichtversicherung verlangen, die Mietschäden mit einschließt. Aber darüber hinaus ist es Sache der Mieter, ob sie ein Tier halten und wie sie leben. So richtig verstehe ich nicht, wieso es überhaupt erlaubt ist, Tierhaltung grundsätzlich abzulehnen..


    Mich würde allerdings auch mal interessieren, ob der Vermieter - vor dem Hintergrund dieses Urteils - die Anschaffung eines Zweithundes ablehnen dürfte. Ich hätte früher oder später sehr gerne einen 2. Hund, bin mir aber recht sicher, dass das nicht auf Begeisterung stoßen würde. Im Mietvertrag ist nur meine Hündin aufgenommen. Die Frage wäre nun, ob der Vermieter einen "schlüssigen Grund" für die Ablehnung eines weiteren Hundes anbringen müsste oder ob er das einfach grundlos verweigern könnte.

  • Zitat

    Mich würde allerdings auch mal interessieren, ob der Vermieter - vor dem Hintergrund dieses Urteils - die Anschaffung eines Zweithundes ablehnen dürfte.


    Vermutlich schon. Denn es ist ja nur das allgemeine Verbot der Hundehaltung in Formularmietverträgen unwirksam.

  • Hallo,


    mein Freund wird sich demnächst als Immobilienmakler selbstständig machen und möchte dann Hundehalter bei der Wohnungssuche unterstützen.


    Wie schätzt Ihr das nun ein, wo das Urteil gekippt wurde? Ich denke ja, dass die WohnungsSUCHE weiterhin schwierig bleibt, bzw. noch schwieriger wird... Die Vermieter dürfen nun nicht mehr in ihre Anzeigen schreiben, dass sie keine Hunde wünschen und werden dann den jeweiligen Hundehalter einzeln ablehnen, bzw. einfach einen anderen Interessenten nehmen.


    Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen!


  • Wieso dürfen sie das denn nicht mehr? :???:
    Darum gehts doch gar nicht bei dem BGH-Urteil.

  • Nunja, weil ja jetzt offiziell im Einzefall entschieden werden muss.. Keine Ahnung ob die "Tierhaltund nicht genehmigt" denn noch so schreiben dürfen. Könnte mir vorstellen, dass dann eher sowas wie "nach Absprache" häufiger geschrieben wird. Wobei das in dem Büro wo ich arbeite meistens bedeutet, dass nichts anderes als max 1 Wohnungskatze erlaubt wäre.

  • Ja, genau so schätze ich das auch ein. Wird sich zeigen, aber wenn Tierhaltung nicht generell untersagt werden darf, werden die Vermieter das wahrscheinlich ja auch nicht mehr als Ausschlusskriterium angeben dürfen.


    Vorher konnte man schon in den anzeigen aussortieren, jetzt muss man dann wohl alle einzeln durchtelefonieren und/oder sich beim persönlichen Treffen informieren.

  • Na ja, Vermieter können doch einfach schreiben: "Tierhaltung nicht erwünscht", oder "Mieter ohne Haustiere bevorzugt".
    Dadurch schreiben sie nicht, dass es untersagt ist, aber machen deutlich, dass sie nur Mieter OHNE Tiere nehmen werden.


    Ich finde eben auch, dass Tierhaltung zu den allgemeinen Menschenrechten gehören sollte. ;) Schließlich weiß jeder HH hier, dass ein Leben ohne Hund für ihn kaum möglich erscheint ... Genauso, wie viele das eben sehen bezüglich ihrer Kinder, ihres Partners usw.

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