Tierheime Listis und Bundesländergesetze
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Hallo,
beim Lesen eines Themas hier kam mir gerade diese Frage auf die ich euch gerne stellen würde.Hier in RLP gibt es ja kaum noch Hunde die auf der Liste stehen.Nun meine Frage ist wenn ich mir z.B einen Rotti aus einem Hessischen Tierheim hier nach RLP hole darf ich das oder gibt es dann probleme bzw wird es nicht gestattet das der Rotti in Hessen ja aufgelistet wurde.
Danke schonmal für eure Antworten
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Ich kann Dir für RLP und Hessen nicht antworten, aber in der letzten Ausgabe der "ich & du" vom Hamburger Tierschutzverein wurde über eine Hundehalterin berichtet, die extra von Hamburg nach Schleswig-Holstein umgezogen ist. Sie war langjährige Gassigeherin und wollte eine Staff-Hündin (in Hamburg als "gefährlich" gelistet) aus dem Hamburger TH aufnehmen.
Die Erlaubnis wurde dazu von den Hamburger Behörden nicht erteilt, also zog sie nach Schleswig-Holstein um und hat den Hund aus dem Tierheim zu sich genommen, da dort eine legale Haltung möglich war. -
Wenn er bei euch nicht gelistet ist, darfst du ihn auch halten. Frag doch bei der Stadt nach, die wissen bescheid.
Ansonsten mal im Tierheim nachfragen! Die werden ja bestimmt auch nicht Ahnungslos sein. -
Ja, das darfst Du.
Allerdings wuerde ich vorher bei der Gemeinde nachfragen, denn es kann sein, dass eine erhoehte Steuer erhoben wird, trotzdem der Hund nicht auf der Liste steht. -
Dürfen denn die steuersätze da sehr variieren?
Wir bezahlen momentan für eine Ridgeback Hündin glaube 40€ im Jahr. -
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Kann man das im Internet nicht nachschauen? Das steht bestimmt wo!
Hast du denn schon nen Rotti gefunden in dem Tierheim? Bin neugieriiig! Hab doch auch son Wildscheinchen hier!
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Nein hab noch keinen gefunden möchte mit dem Zweithund auch noch eine weile warten aber man kann sich ja umschauen. Leider gibt es nicht sehr viele Kompetente Tierheime zumindest in FFM die ich bis jetzt kennenlernen durfte daher würde ich eben auch meinen radius in ganz deutschland setzten.
Ich glaube nicht das von einer 8000 Einwohner gemeinde da was drüber im internet steht aber werde mal nachsehen
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Zitat
Dürfen denn die steuersätze da sehr variieren?
Wir bezahlen momentan für eine Ridgeback Hündin glaube 40€ im Jahr.Ja, duerfen sie.
Zur Stadt Mainz steht dazu z.B. :
für den ersten Hund 186,00 EUR,
für den zweiten Hund 216,00 EUR,
für jeden weiteren Hund 216,00 EUR,
für jeden gefährlichen Hund 600,00 EUR.Am besten bei Deiner Gemeinde nachfragen...
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Ich frage mal nach wurde aber mal in jungen Jahren aufs gemeindebüro bestellt weil ich im Internet nach so einem gefährlichen Hund gesucht habe (sprich eine Anzeige geschaltet habe)
Da ich ja keinen listi sprich hier in RLP Pit staff oder staff bulli aufnehmen möchte sondern rotti,dogo argentino oder etwas dergleichen werde ich sehen was dabei raus kommt
Danke schonmal für eure Hilfe
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