Hunde von Freundin müssen aus Wohnung
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Wenn die Hunde schon mehr als vier Jahre geduldet wurden vom Vermieter, dann darf er die nicht einfach verbieten.
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Vor allem darf er keine so unrealistische Frist setzen. Ich denke nicht, dass das rechtswirksam ist.
Der Mieterin muss eine ausreichende Frist gewährt werden, um sich notfalls nach einer neuen Wohnung um zu sehen.
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Zitat
Wenn die Hunde schon mehr als vier Jahre geduldet wurden vom Vermieter, dann darf er die nicht einfach verbieten.
Hast Du dazu einen Link, wo die TS das nachlesen kann?
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Na ja, wenn die Hunde 8 Jahre lang doch zumindest geduldet wurden, kann man sie nicht einfach raussetzen - es sei denn, es wäre wiederholt (!) etwas gravierendes (!)vorgefallen.
Die angebliche Verschmutzung kann auch nicht einfach behauptet werden, sie muss nachgewiesen werden. Noch leben wir in einem Rechtsstaat -- und ein Vorwurf muss immer noch bewiesen werden. (Und aus dem Eingangspost geht zumindest implizit hervor, dass die Vorwürfe nicht berechtigt sind.)
DEN SCHRIEB ZUM ANWALT.
Ich weiss, Depression ist ein Problem, bei dem man u.a. Schwierigkeiten hat, sich aufzuraffen. Aber sie muss jetzt in die Gänge kommen, wenn sie die Hunde behalten will. Nicht groß mit Nachbarn oder Hausverwaltung reden. Sie hat einen Brief bekommen, in dem sie ultimativ aufgefordert wird, die Hunde bis zum 10.4. abzuschaffen. Wenn ihr da alles zuviel ist, dann sind die Hunde weg. Da hilf kein Reden, es sei denn das Reden führt dazu, dass der Brief schriftlich zurückgenommen wird. Damit ist ja wohl nicht zu rechnen bei Leuten, die so einen Brief schreiben ohne vorher das Gespräch gesucht zu haben.
Montag sollte sie beim Anwalt sein und den beauftragen richtig, mit allen Mitteln und mit Sachverstand gegen die Hausverwaltung vorzugehen.
Wenn die Vorwürfe unberechtigt sind, dann ist so ein Schreiben ein Frontalangriff gegen den gesamten Lebensentwurf. Und dagegen geht man kompromisslos vor, mit allen legalen Mitteln. Dann kommt auch die Tatkraft zurück, weil man dann das Schicksal wieder selbst in die Hand nimmt.
Und ab sofort nach jedem Gassigang das Treppenhaus fotografieren -- als Beweis dass es sauber ist.
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Da ich ja gerade selber etwas ähnliches erlebt habe kann ich auch nur den Rat geben einen Anwalt einzuschalten. Wenn sie im Mieterschutzbund ist, stellen die, glaube ich,
einen. Dann ist schon mal jemand zwischen Hausverwaltung und deiner Freundin. Das
ist schon eine große Erleichterung.Dann habe ich trotzdem nach einer neuen Wohnung gesucht. Gefunden habe ich eine
wirklich tolle Wohnung dadurch, dass ich das jedem erzählt habe.Wenn deine Freundin an Depressionen leidet und in Behandlung ist, ab zum Arzt. Dem
erzählen was los ist. Ärztliche Atteste können im Ernstfall viel bewirken. -
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Zitat
Hast Du dazu einen Link, wo die TS das nachlesen kann?
"Wird ein Hund längere Zeit stillschweigend vom Vermieter geduldet so wird das als Zustimmung gewertet
(LG Essen, WM 86, 117)"Längere Zeit war meines Wissens nach vier Jahre und mehr......
Dabei ist zu beachten, dass es der Vermieter wissen muss, nicht der Hausmeister oder so.
Und auch hier mal aktuell:
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Ob sie ausziehen muss, weiss ich nicht. Aber ich weiss, dass sie defintiv nicht bis zum 10. April ausziehen muss, sondern mindestens 3 Monate Kündigungsfrist hat. Also bis zum 01.Juli hat sie mindestens Zeit.
Der Vermieter muss aber nachweisen, dass die Hunde den Hausflur beschmutzen. Er braucht nämlich einen Grund, welcher gegen die Hundehaltung spricht. Kot im Hausflur wäre ein Grund.
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Hallo,
ich danke euch für eure Antworten.
das mit der Duldung der Hunde, muss man ihm aber nachweisen, also, dass der Vermieter von den Hunden wußte.
Und da die Hausverwaltung in Greifswald ihren Sitz hat und auch keinen Ansprechpartner in Berlin, wird das schwer.Dass mit dem Attest vom Arzt ist eine gute Idee, das werde ich nachher gleich weitergeben.
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Ich glaube auch nicht, dass die Frage ob sie die Hunde abgeben muß oder ausziehen
muß das eigentliche Problem ist. Sondern die Erkrankung der Halterin. Welche
Auswirkung hat dieser Stress auf ihre Depressionen. Sie muß in erster Linie
für sich sorgen, und das hat nichts mit Recht haben zu tun. -
Also meines Wissens ist Dreh- und Angelpunkt des Rauswurfs aus rechtlicher Sicht nicht die Klausel im Mietvertrag, sondern die angebliche Verschmutzung des Hausflurs. Die neue Auslegung des BGH hebt eindeutig auf den Einzelfall ab.
Tatsächlich ist imho ohne Anwalt hier gar nichts zu machen.
Mit der Einschaltung eines Anwalts (der was taugt) und ohne echtem Nachweis einer Verschmutzung/Beschädigung/Beeinträchtigung hat die Hausverwaltung hier keine besonders starke Position. Auch wenn die nichts von der Hundehaltung gewußt hat, muss die Duldung durch die Nachbarn über diese 8 Jahre berücksichtigt werden. Wenn die Hunde keinen Schaden am Vermietereigentum oder eine Belästigung/Beeinträchtigung Dritter verursacht haben, besteht kein objektiver Grund für eine Entfernung der Tiere.
Solche Fristen sollen nur einen möglichst großen Eindruck hinterlassen. Auch eine Räumungsklage geht nicht von jetzt auf gleich.Was mich persönlich im geschilderten Sachverhalt stutzig macht, ist dass es 8 Jahre gedauert hat, bis Probleme auftauchen. Meist ist sowas ein Hinweis darauf, dass Du nicht alles erzählt bekommen hast. Muss nicht sein, aber vielleicht gab es eben doch einen kleinen Vorfall...
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