Hunde von Freundin müssen aus Wohnung
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Dass mit dem Attest vom Arzt ist eine gute Idee, das werde ich nachher gleich weitergeben.Ich persönlich würd das sein lassen. Erstens glaub ich kaum, dass ihr das in der jetzigen Situation was bringt ("Hund auf Krankenschein" gibts ja nicht) und zweitens mach ich grad die Erfahrung, dass manche Hausverwaltungen nicht gerade gut auf Menschen mit psychischen Erkrankungen zu sprechen sind...
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Ich würde da jetzt erst mal ganz ruhig bleiben.
Sie hat ja nicht zum 10.04. die Kündigung bekommen und wenn, wäre das nicht rechtens. Sie soll die Hunde bis dahin weg gegeben haben. Hat sie es nicht, wird sie erst dann die Kündigung bekommen. Aber die Frist muss drei Monate betragen.
Und- der Vermieter hat kein Recht einfach mal in die Wohnung zu kommen und die Hunde mitzunehmen. Das wäre mindestens mal Hausfriedensbruch und (?) Diebstahl (Tiere sind ja eine Sache)....Also- tief durchatmen, Anwalt und/oder Mieterschutzbund aufsuchen und sich beraten lassen.
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ein Mieter soll sich beschwert haben, aber ein Gespräch mit allen Nachbarn hat ergeben, dass sich keiner belästigt fühlt.. da stimmt doch irgendwas nicht!
das würde ich dem Anwalt auch so sagen!
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Guten Abend,
meine Freundin hatte nun ihr Gespräch beim Mieterschutzbund und bei einem Anwalt.
Beide haben ihr bestätigt, dass der Vermieter im Recht ist
Sie hat auch versucht, ein sachliches Gespräch mit ihrem Vermieter zu führen, es hat leider nichts gebracht.
Also Hunde müssen weg, oder Umzug. -
Mist
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Dann bleibt nur Umzug.
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gibt doch das neue gesetz, würde mich damit mal auseinandersetzten sowie zum mieterschutzbund gehen...
Es gibt kein "neues Gesetz". Es ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Mehr nicht.Im Übrigen sagt die Entscheidung aus, dass der Vermieter nicht grundlos Hundehaltung versagen darf. Das heißt aber nicht, dass er Hundehaltung prinzipiell dulden muss. Z.B. nicht wenn sich andere Mieter beschweren, der Hund Lärm verursacht, der Halter den Kot nicht entfernt etc.
ZitatWenn der Vermieter die Hundehaltung ne Weile hinnimmt, kann er nicht plötzlich um die Ecke kommen und "Hunde raus" schreien.
Warum nicht? Bloß weil er es bisher geduldet hat, heißt das doch noch längst nicht, dass sich zwischenzeitlich eine andere Situation ergeben hat (Beschwerden, Lärm, Schmutz etc.)ZitatWas mich persönlich im geschilderten Sachverhalt stutzig macht, ist dass es 8 Jahre gedauert hat, bis Probleme auftauchen. Meist ist sowas ein Hinweis darauf, dass Du nicht alles erzählt bekommen hast. Muss nicht sein, aber vielleicht gab es eben doch einen kleinen Vorfall...
Geht mir auch so.Ich muss auch dazu sagen (und ich hoffe es fühlt sich nicht gleich wieder jemand persönlich angegriffen), dass grade die Tatsache, dass Deine Freundin depressiv ist auch Gründe in sich tragen könnte, die sie Dir nicht gesagt hat weil sie sie gar nicht wahr genommen hat.
Eine Freundin von mir litt ein Jahr lang unter starken depressiven Verstimmungen. Dies ging phasenweise so weit, dass sie tagelang das Bett nicht verlassen hat. Sie hatte selbst auch einen Hund und ist zeitweise gar nicht mehr mit ihm rausgegangen, bis andere Freunde ihn dann bei sich aufgenommen haben. Der Hund hat in die Wohnung gemacht und sie hatte nicht die Kraft das wegzumachen. Wenn sie mal mit ihm raus ist, ist es auch schon passiert, dass er ins den Flur gemacht hat. Sie selbst war so in sich gekehrt in dieser Zeit, dass sie es nicht wirklich wahr genommen hat. So etwas würde die plötzlichen Probleme nach 8 Jahren erklären.
Jetzt erst zu Ende gelesen:
ZitatBeide haben ihr bestätigt, dass der Vermieter im Recht ist
Also liegt die Situation doch anders als im Eingangspost beschrieben. Bis der Mieterschutzbund sagt, dass der Vermieter im Recht ist, dauert es schon ne Weile. Da müssen schon erhebliche Beschwerden/Beweise vorliegen. Grade der Mieterbund würde hier explizit auf die bisherige Duldung durch den Vermieter pochen.Bevor Deine Freundin jetzt umzieht, sollte sie nochmal in sich gehen, was genau nun in der Wohnung mit den Hunden schief gelaufen ist. Denn es bringt gar nichts, wenn sie zwar eine Wohnung mit Hundehaltergenehmigung hat und die Probleme aber nach wie vor bestehen.
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