Mit unvollständigem Impfpass nach Ungarn?
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Schara hat alle erforderlichen Impfungen. Mein letzter Tierarzt hat allerdings die große Impfung (Tollwut usw.?) nur für ein Jahr eingetragen und mein neuer TA sagte, die wäre jedoch für 3 Jahre gültig, daher sehe er keinen Grund schon wieder zu impfen.
Andere Impfungen, die nötig waren hat sie vor 2 Wochen erhalten.Wir wollten ein paar Tage nach Ungarn fahren und Schara mitnehmen. Dabei müssen wir bekanntlich durch Österreich und nach Ungarn einreisen. An den Grenzübergängen sind keine Kontrollen, aber trotzdem kann ja der Impfausweis kontrolliert werden.
Die Bestimmungen für Ungarn lauten folgendermassen:
Eine gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig) sowie Kennzeichnung mit Mikrochip!http://www.hund-und-reisen.de/…stimmungen_fuer_hunde.htm
Rücksprache mit meinem TA ergab den Hund notfalls noch impfen zu lassen. Ansonsten kann es mir passieren, dass ich mit Schara nicht mehr zurück nach Deutschland kann!!!
Wenn ich jetzt impfen lassen komme ich aber nicht mehr in die 21 Tage hinein.
Also was machen? Nicht fahren?
Wir wollten zuerst woanders hin, aber mein Sitter hat keinen Platz mehr frei. Also entscheiden wir uns für Ungarn, weil wir da in die Finca eines Freundes könnten. Aber jetzt bin ich doch sehr verunsichert.
Habt ihr einen Tipp?
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Vom TA mit Unterschrift und Stempel das Gültigkeitsdatum der TW auf 3 Jahre eintragen lassen
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Ich meine, dass der impfende Tierarzt das ändern kann, wenn es der Impfstoff erlaubt. Ich würd da mal nachfragen (relativ vehement).
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Also der TA, der damals geimpft hat trägt mir das nicht nach. Da bin ich mir sicher. Der hat meinem jetzigen TA nicht einmal Auskunft über Scharas letzte OP gegeben. Und im übrigen war er der Meinung man müsste jährlich impfen.
Ausstreichen und abändern sollte man im Pass nichts. Schreibt der jetzige TA neben die Impfung, dass sie bis 2015 gültig ist, steht da Aussage gegen Aussage. Oder?
Arbeitet niemand hier beim TA und hatte schon mal so nen Fall?
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Also, nach meinen letzten Infos gilt nur ein Jahr, wenn nicht mehr bescheinigt ist, selbst wenn der Impfstoff inzwischen länger zugelassen ist. Deswegen mußte ich Biene auch letztes Jahr nachimpfen lassen, obwohl nur ein Jahr vorbei war - weil die Dauer von einem Jahr im Impfpaß drinstand. Bei Bossi gilt die "alte" Impfung vom selben Zeitpunkt, weil der nur nen einfachen Heimtier-Ausweis (kein EU-Paß) hat, in dem keine Gültigkeit vermerkt ist - da gilt die zugelassene Dauer von 3 Jahren. Auskunft meiner Tierklinik vom letzten Jahr.
Die Gültigkeit von einem auf 3 Jahre umschreiben darf nur der Arzt, der auch geimpft hat. Aber muß er das denn nicht machen auf Dein Verlangen?? Du bist der Kunde, DU zahlst..... Und wenn die Forderung rechtmäßig ist, das richtig einzutragen, muß der das doch nachtragen?
Kannst also wahrscheinlich nix machen - neuen Sitter suchen oder dableiben......
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Da der TA, bei dem Tollwut geimpft wurde, nicht bereit ist, den Eintrag zu ändern, musst du leider neu impfen lassen. Der alte TA darf den Eintrag ändern, wenn er dies in einer neuen Zeile im Impfpass mit Stempel und Unterschrift bestätigt.
Die 21 Tage beziehen sich auf eine abgelaufene Impfung. Wenn der alte Eintrag zB bis zum 22.3 gültig war, musst du 21 Tage warten. Ist der Eintrag aber zB 1.4 und du lässt jetzt impfen, fällt die 21-Tage-Regelung weg.
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Mein Mann bringt mir nachher den Impfpass vorbei, dann kann ich nachschauen welches Datum drinnen steht. Es müsste so Mitte März gewesen sein.
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Hallo , wir waren schon sehr oft mit Hund in Ungarn und noch nie wurde nach dem Impfpass gefragt
Weiß nicht ob Dir das was nützt wenn dann noch der TA bestätigt das die Impfung noch gültig ist
kann eigentlich gar nichts passieren
Gruß Kinga
wo fahrt Ihr denn hin? -
Lenti, ist so ca. 70km vom Balaton entfernt.
Auch wenn wahrscheinlich kein Hahn danach kräht, ist es mir doch zu ungewiss, mit ungültigen Einträgen zu fahren.
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Zitat
Die 21 Tage beziehen sich auf eine abgelaufene Impfung. Wenn der alte Eintrag zB bis zum 22.3 gültig war, musst du 21 Tage warten. Ist der Eintrag aber zB 1.4 und du lässt jetzt impfen, fällt die 21-Tage-Regelung weg.Das verstehe ich nicht so ganz. Es steht doch da, dass die Impfung mind. 21 Tage alt sein muss.
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