Besitzanspruch bei entlaufenen Hunden nach 6 Monaten?

  • Hallo zusammen,
    mich interessiert die Rechtslage bei entlaufenen Hunden. Der Besitzer kann doch innerhalb von 6 Monaten gegen Kostenübernahme der Versorgung seinen Hund vom Finder zurückfordern. Deshalb werden Fundtiere vom Tierheim vor Ablauf der 6 Monatsfrist in der Regel auch nur mit dieser Rückgabeklausel im Vertrag abgegeben. was passiert aber, wenn der vorige Besitzer seinen Hund erst nach Ablauf dieser 6 Monatsfrist findet? Ich hab mal die Empfehlung gelesen, dass man eine Anzeige wegen Unterschlagung (?) stellen soll, wenn einem sein Hund entläuft, damit gewährleistet ist, dass man auch nach Ablauf dieser Frist das Anrecht auf sein Tier nicht verliert. Aber wie lässt sich dann beides miteinander vereinen? Gelten dann die älteren Rechte? Oder sind die Tierheimverträge unzureichend? Muss da noch eine weitere Klausel mit rein?
    LG
    Susanne

  • Eine Anzeige wegen Unterschlagung? Gegen wen?


    Gegen unbekannt? Da wird wohl spätestens nach 4 Wochen die Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.


    Wer es nicht schafft innerhalb eines halben Jahres seinen Hund zu finden, zumal er durch ein Tierheim vermittelt wurde, der hat wohl jegliches Recht an dem Hund verwirkt.


    Fundhunde werden vom TH ja auch nicht sofort vermittelt, sondern sind dort - je nach dem - 8 - 10 Tage in der Verwahrung. Diese Zeit sollte doch wirklich ausreichend sein, den entlaufenen Hund zu finden.


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Bedauerlicherweise gibt es solche Auswüchse natürlich auch. Mir selbst ist solch ein Fall mit einer Neufundländer Hündin bekannt.


    Aber, zum Glück, sind das Ausnahmen.


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • ja, natürlich sind das die Ausnahmen. Aber es gibt ja auch Hundebesitzer, die ihre Hunde wirklich intensiv suchen und sie sind nach einem halben Jahr immer noch nicht wieder zuhause. Gibt ja auch Hunde, die sehr weit entfernt von ihrem Fundort entlaufen sind. wie auch immer sie dort hingekommen sind.
    Gerade bei Facebook habe ich eine Seite gesehen, wo Langzeitvermisste Hunde aufgeführt sind.


    ja, und es war die Rede von Anzeige gegen Unbekannt. Ich bin mir aber nicht sicher ob es Unterschlagung oder ein anderer Begriff war. Da ging es auch nur dadrum, dass es dokumentiert wird und man etwas in der Hand hat, falls jemand unberechtigterweise das Tier aufgenommen hat und nicht als Fundtier gemeldet hat. Dasselbe gilt ja auch für Katzen. Die können noch viel eher mal länger als 6 Monate verschwunden sein.

  • Einerseits hat das TH keine Verpflichtung selbst zu suchen, jedoch ist es so, dass die übliche Rechtssprechung meistens sagt, dass ein "Kostenträger" dazu angehalten ist, seine Kosten weitens gehend gering zu halten. D.h. es sollte auch im Interesse des Tierheimes sein, dass der Halter baldmöglichst gefunden wird.


    Wenn ein Halter nun nachweisen kann, er hat Tierheime immer wieder angefragt, Tasso-Suchmeldungen geschaltet etc. und dieses betreffende Tierheim hat so etwas ignoriert und gar den Hund verleugnet, ist natürlich schon ein gewisser Unterschlagungsvorwurf berechtigt.


    Je einfach man es den Tierheimen macht, desto besser ist man gestellt. Also chippen, bei Tasso eintragen lassen (!!! das muss man üblicherweise selbst machen und stets die Anschrift aktuell halten!!!), Chip regelmäßig kontrollieren lassen und dann ist der Weg zu finden wesentlich einfacher. Ich hab auch schon Aussagen gehört wie "Was soll ich da jetzt zig Zuchtverbände abtelefonieren, seit Jahren können/sollten Hunde gechippt sein".


    Ein stetes Halsband mit Kontaktdaten dran ist natürlich noch viel besser, signalisiert auch eher dass der Hund verloren gegangen ist statt ausgesetzt.


    Wenn ein Hund einfach so kastriert wird, ist das ja einfach "nur" Sachbeschädigung. Kenne so einen Fall von einer Rassekatze, die nur versehentlich aus ihrem Freigehege abgehauen ist und direkt zwei Tage später, weil zutraulich, von Passanten ins TH gebracht wurde und da direkt wegkastriert wurde.

  • vielleicht nochmal zur Ergänzung, es geht mir momentan nicht drum, dass einer meiner Hunde mir abhanden gekommen ist, sondern umgekehrt. Meine Hunde sind selbstverständlich alle gechipt (wobei der Chip meiner alten Hündin gewandert ist und nicht sofort gefunden wird, da überleg ich schon sie sicherheitshalber nochmal zu chippen - könnte aber evtl auch zu Problemen führen)
    Ich habe alles Hunde aus dem Tierschutz, darunter auch Fundhunde. Bei denen ist es zwar sehr unwahrscheinlich, dass da jetzt noch ein Besitzer kommt, aber ich wollte es gerne mal generell wissen.


    Dass ein Halter, der seinen Hund nicht intensiv sucht sein Recht an diesem verwirkt hat, empfinde ich zwar auch so, aber das Gesetz würde ihm wohl den Hund bei Übernahme der zwischenzeitlich entstanden Futterkosten wohl zusprechen (innerhalb dieser 6 Monate - oder gibt es hierzu auch irgendetwas, dass derjenige seinen Hund nicht mehr bekommt? Fänd ich ja auch richtig, nur ich fürchte so ist es nicht).

  • Es käme natürlich drauf an, warum der Besitzer den Hund erst nach mehr als 6 Monaten wiederhaben will bzw. ausfindig gemacht hat.
    Das wäre dann ein Einzelfall und ein Gericht müsste das entscheiden.

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