Bitte Hilfe! Erst Hundehaltung erlaubt, jetzt nicht mehr?

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem. Zuerst einmal: Mein Vermieter hat das Haus, in dem meine Wohnung ist, an seine Tochter und deren Mann vererbt.


    Soweit ich das nun richtig herausgefunden hat, ist es so, wenn etwas vererbt wurde, ist der neue Vermieter daran gebunden, was vorher auch schon Abmachung war.


    Quelle: http://www.dogs-magazin.de/wis…ohnen-mit-hund-72071.html

    Zitat

    Gilt die einmal erteilte Genehmigung für die gesamte Mietzeit?
    Einmal erteilt, ist der Vermieter an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht nach Lust und Laune widerrufen. Das gibt Mietern Rechtssicherheit für die gesamte Mietdauer und darüber hinaus. Denn die Genehmigung gilt auch für die Erben, wenn diese die Wohnung und den Hund übernehmen.


    Voriges Jahr fragte ich, ob Hundehaltung in Ordnung wäre. In unserem Mietvertrag steht die Klausel "Nach Absprache". Und der Vermieter und seine Frau stimmten dem zu, dass ich mir einen Hund holen dürfe. Da ich allerdings letztes Jahr keinen Hund geholt habe, weil es zeitlich nicht passte, habe ich nun schon seitdem vor, mir in den Sommerferien DIESES Jahr einen Hund anzuschaffen.


    Da ich nett sein wollte und mir nicht einfach so einen holen wollte, habe ich gestern bei der Vermieterin angerufen. Und prompt stoße ich auf TOTALES Unverständnis. Sie hätte eine Phobie. Ok, das kann ich verstehen, allerdings wohnt sie einige hundert Kilometer weg und kommt vielleicht 1-2 Mal im Jahr hierher (wo es sicher Lösungen gibt... ich habe mal gehört, man könne einen Hund auch für kurze Zeit in einen anderen Raum bringen oder man schickt den Partner mit ihm raus... wäre durchaus denkbar, oder? IRONIE OFF). Außerdem wollte ich ja keinen "Kampfhund" (worüber ja aber auch die meisten Menschen falsch informiert sind), nein, ich möchte und habe mir auch schon einen Labrador Retriever Welpen "reserviert".


    Da diese Frau aber SO DIREKT und vehement dagegen war, wurde ich auch dementsprechend traurig und wütend zugleich und sagte zu ihr: "Was wäre denn, wenn ich den Hund schon letztes Jahr direkt geholt hätte, nachdem das Ok kam?" Und was sagt sie darauf??? "Na, dann hätten sie eben einen. Könnte man ja nicht ändern!!!!!!!!!!!!!!"


    ........ ich war nur noch am heulen! Ich möchte unbedingt diesen Hund haben, weil ich seit JAHREN schon einen möchte. Ich liebe Hunde, ich bin mit einem aufgewachsen und jetzt will sie mir das verbieten. Ich bin einfach nur am Ende.


    Und dann kamen ihrerseits noch so Argumente wie "Ich hab das schonmal bei jemandem erlaubt (sie haben scheinbar noch andere Mietshäuser), der hatte dann aber nicht einen, sondern sieben Hunde" oder "Die Tiere zerstören das Haus" oder "Da ist ja gar kein Garten mit bei"


    Daraufhin sagte ich nur, dass wir gerne noch eine schriftliche Vereinbarung machen können, dass all diese Punkte abgedeckt wären, ich mir nur EINEN Hund anschaffe und dass ich für alles aufkomme, was der Hund kaputtmacht (obwohl das sicher nicht viel sein wird, da so gut wie immer jemand zuhause ist und dementsprechend aufpassen kann). Und dann habe ich ihr noch was zum Thema Garten gesagt. Da gehen nunmal die Meinungen auseinander, aber ICH bin der Meinung, dass man eher faul wird, wenn man einen Garten hat. Mal schnell in den Garten kacken lassen (was den Vermietern sicher auch nicht gefallen würde) - nee, ich muss immmer mit ihm spazieren gehen ! Und ich mach es gerne!


    Sorry, dass es so viel geworden ist. Was sagt ihr zu dem Ganzen??? Ich brauche wirklich dringend Hilfe... :(

  • Du hast keine schriftliche Zustimmung, also ist da rechtlich nichts zu machen. Wenn sie garnicht mit sich reden laesst, wirst du fuer einen Hund wohl leider umziehen muessen.

  • Ich weiß nicht, ob Du da eine handhabe hast, da damals nix schriftlich festgehalten wurde.
    (Ich habs bei mir damals direkt in den Mietvertrag reinschreiben lassen)
    Ich würde da eventuell mal beim Anwalt nachfragen, ob es da Möglichkeiten gibt.
    Aber ich befürchte, dass Du da nicht viel machen kannst... :-/
    Oder käme eventuell ein Umzug in Frage?

  • Die mündliche Zustimmung haben die Eltern erteilt?
    Wer hat jetzt Nein gesagt? Die Kinder?


    Hast Du einen Zeugen für die mündlich erteilte Zustimmung?
    Man muss nicht zwingend etwas schriftliches haben, nur ist die Beweisbarkeit dann anders ;)
    Ansonsten biete dem Vermieter doch Geld an, für die mögliche Mehr-Abnutzung durch einen Hund, entweder auf ein Sicherheitskonto(meinetwegen 50.- im Monat), oder auch eine Tierhaftpflicht, wo auch diese Schäden alle abgedeckt sind.
    ich würde dringend einen Anwalt einschalten, der dies alles für Euch regelt und nicht mehr mit denen telefonisch irgend etwas besprechen.

  • Die Klausel "nach Absprache" bedeutet, die Entscheidung des Vermieters ist nach beiden Seiten offen.
    So interpretiere ich es jedenfalls.


    Da du keine schriftliche Zusage vom Vorvermieter hast, wirst du wohl keine Chancen haben,
    wenn der neue Vermieter dir die Haltung nicht erlaubt.

  • Danke erstmal für eure schnellen Antworten!


    Ein Umzug käme definitiv in Frage. Allerdings befürchte ich, dass sich so schnell keine neue Wohnung findet bis zu den Sommerferien, in der die Hundehaltung erlaubt ist, da sich letzteres ja schon bei vielen Vermietern recht schwierig verhält.
    Wir waren Anfang des Jahres schon einmal auf Wohnungssuche, da hier einiges in der Wohnung sowieso nicht so ideal ist (Strom fliegt oft raus usw.). Aber ich wollte nun erstmal hier bleiben, damit es nicht zu viel Stress wird. Umzug und dann Welpen, das ist zwar möglich und auch ok, aber "ideal" ist halt anders.


    Vielleicht erkundige ich mich auch mal beim Anwalt. Allerdings möchte ich ungerne vor Gericht wegen sowas.
    Nur muss ich sagen, dass ich mir ja nun meinen Hundi "reserviert" habe und diesen auch gerne haben möchte. Etwas anderes, als den Mietvertrag kündigen, kann mir der Vermieter doch nicht, wenn ich mir den Hund trotz seines Verbots hole, oder?


    Falls die Gute sich das nochmal überlegt und doch noch zustimmt (glaube ich persönlich nicht), werden wir wohl dennoch, so schnell es geht, umziehen. Aber wenn das Verbot da wäre, hätten wir einfach so einen Druck und das finde ich einfach sehr bescheiden.


    Die mündliche Zustimmung haben die Eltern erteilt. Diese und ebenso deren Tochter und der Mann, die neuen Vermieter, leben weiter weg. Die Tochter hat am Telefon gestern Nein gesagt, aber gemeint, sie meldet sich nochmal bei mir (klang aber eher hoffnungslos).


    Zeugen gab es bei beiden Telefonaten keine. Ich weiß, dass es so Mist ist. Aber ich konnte ja nicht ahnen, dass das Haus vererbt wird. -.- Sowas kann auch wiedermal nur mir passieren.
    Das mit dem Geld oder der Haftpflicht (die wir sowieso abschließen wollten) ist eine gute Idee. Klingt zwar ein bisschen nach Erpressung, aber wenn's funktioniert. xD

  • Zitat

    Nur muss ich sagen, dass ich mir ja nun meinen Hundi "reserviert" habe und diesen auch gerne haben möchte.


    Wenn der Hund von einer seriösen Quelle stammt, wirst Du ihn ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht bekommen.
    Und das finde ich auch vollkommen richtig so.


    Einen Hund ohne Erlaubnis ins Haus zu holen, wird Dir nur Ärger bringen.

  • Naja, was heisst etwas anderes als den Mietvertrag keundigen kann er nicht?
    Das heisst im schlimmsten Fall dass ihr mit Hund auf der Strasse sitzt und dann erst Recht Stress habt eine Wohnung mit Hundehaltung zu finden. Das geht in die Hose, das gebe ich euch mit Brief und Siegel.
    Per Anwalt wuerde ich garnichts machen wenn ich da wohnen bleiben wuerde, es werden auch wieder andere Wuerfe fallen, warte bis ihr umgezogen seid. Es draengt euch ja nun keiner, warum also uebers Knie brechen?
    Im Uebrigen reichen nur die Sommerferien eh nicht aus bis der Hund stubenrein ist, ich weiss ja nicht ab wann er wie lange alleine bleiben muss.

  • Zitat

    Aber ich wollte nun erstmal hier bleiben, damit es nicht zu viel Stress wird. Umzug und dann Welpen, das ist zwar möglich und auch ok, aber "ideal" ist halt anders.


    Zitat


    Etwas anderes, als den Mietvertrag kündigen, kann mir der Vermieter doch nicht, wenn ich mir den Hund trotz seines Verbots hole, oder?


    Anstatt erst Umzug und dann Welpe, haste nen Umzug MIT Welpe vor Dir....ob das dann idealer ist... :???:


    Ich würde es, ehrlich gesagt, nicht darauf ankommen lassen...weil DANN hast Du richtig Stress. Jetzt hast Du noch genug Zeit, eine neue Wohnung zu finden. Wenn die Kündigung aber erstmal ins Haus geflattert kommt, wird es eng.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!