Bitte Hilfe! Erst Hundehaltung erlaubt, jetzt nicht mehr?

  • Ja, das wurde behauptet. Zwei Seiten vorher hat Hanne gemeint, sie würde die Argumente der Vermieterin nicht ernst nehmen. Da das Argument "Phobie" war, kann ich dem nicht zustimmen. Da die TS ja sehr klar darauf einging und das somit auch ernst nimmt.

  • Zitat

    Ich mag meine Wohnung. Die Miete ist verhältnismäßig günstig, sie ist schön geschnitten, hab viiiel Arbeit reingesteckt, die Nachbarn sind bis auf ein paar Ausnahmen okay...aber wenn ich mich zwischen Hund oder Wohnung entscheiden müsste...würd ich mich für meine Hunde entscheiden


    Auch schon bevor du die Hunde hattest? Weil mir fällt das oft in Threads wie meinem Auf - Anfängerpläne werden kontrolliert und oft hab ich dann gelesen "kannst du nicht umziehen?"
    Ich glaub, das ist nochmal was anderes, wenn man so ein Familienmitglied schon hat als wenn man mit dem Gedanken spielt, sich eines "anzuschaffen" - würde ich jetzt persönlich mal denken.
    Sorry, das wird zu offtopic ich weiß, aber mich interessiert das so sehr.
    (Mal abgesehen davon, dass ich nicht umziehen könnte.)


    @ Lisa, muss mir untergegangen sein, danke!

  • Zitat

    Was tust Du denn?
    Indem Du die Argumente Deiner neuen Vermieterin nicht ernst nimmst und Dich auch noch über Ihr Hundeverbot hinweg setzen willst?
    Sie ist nun mal die Eigentümerin und kann sich aussuchen, was Sie erlauben möchte, oder, zur Not auch, wen Sie in ihrer Wohnung wohnen haben möchte.
    Wenn Du den Fehler gemacht hast, Dir von Ihren Eltern die Erlaubnis nicht schriftlich hast geben lassen, ist es Deine Sache!


    Meinst Du diesen Beitrag?
    Da bezog ich mich auf die schlechten Erfahrungen der neuen Vermieterin und nicht auf die Phobie!

  • In diesem Thread kam vorhin einmal die Frage auf, wie denn das neue Urteil vom BGH zu bewerten ist - und irgendwie wurde das hier noch nicht so richtig beantwortet.


    Also aus anwaltlicher Sicht lese ich die Entscheidung des BGH so, dass Hundehaltung grundsätzlich nicht mehr verboten werden darf. Die zulässige Formulierung "nach Absprache" erfordert künftig eine Einzelfallentscheidung, d.h. Eine umfangreiche Interessenabwägung.
    Ich kann mir daher schon vorstellen, dass künftig ein Vermieter nicht mehr einfach so die Hundehaltung ablehnen kann sondern man sich immer in diesem schwammigen Bereich der Einzelfallentscheidung bewegen wird.
    Ich gehe auch davon aus, dass es nach diesem Grundsatzurteil des BGH demnächst zahlreiche Fälle geben wird, in denen man versucht, Kriterien zu bilden, wonach eine Einzelfallentscheidung zu treffen ist.


    Es ist daher auch für die Vermieterin derzeit eine unsichere rechtliche Situation, sie weiß auch nicht, wie ein Verfahren ausgehen wird. Bei einer Kündigung der Vermieterin müsste man genau diese Einzelfallentscheidung treffen, d,h bis zu. Abschluss des Verfahrens können auch noch 1 oder 2 Jahre vergehen.


    An die TS: ich würde Dir raten zu einem Anwalt zu gehen oder zumindest zum Mieterschutzverein, wenn Du Dich ggf auch auf ein Verfahren mit Deiner Vermieterin einlassen möchtest. Dass das aber die Situation zwischen Euch nicht verbessert, liegt auch auf der Hand.


    Vielleicht hast Du die Möglichkeit, Ihr im Gegenzug auch etwas anzubieten ? keine Ahnung, Schneeräumung, Garten o.ö. Ich hatte z.b angeboten, auf mein Kündigungsrecht für 3 Jahre zu verzichten wenn er mir die Hundehaltung genehmigt. So sind wir beide zufrieden geworden - und ich möchte hier eh nicht wegziehen.

  • Zitat

    Zitat von QuoVadis
    Da bezog ich mich auf die schlechten Erfahrungen der neuen Vermieterin und nicht auf die Phobie!


    Auf diese bin ich im Telefonat auch eingegangen. Das könnt ihr aber nicht wissen, ist ja logisch. Ich habe ihr aber vorgeschlagen, dass wir da eine schriftliche Vereinbarung machen können, dass die Haltung nur für EINEN Hund gilt und ich für die gesamten Kosten, die entstehen könnten, aufkommen würde. Hm.. oder hab ich das nicht doch schon irgendwo erwähnt? ... Naja, selbst wenn, jetzt wisst ihr es. ^^


    Und ich hab außerdem zur Vermieterin gesagt, dass ich ihre Entscheidung akzeptieren werde, egal wie diese ausfällt. Bleibt mir ja auch nichts anderes übrig. Dennoch, finde ich, ist es doch in Ordnung, wenn ich schaue, was ich noch für Möglichkeiten habe in Bezug auf Kompromisse.


    Was das Rechtliche angeht: Ich werde nicht für "mein Recht" (falls es das gibt) kämpfen. Ich möchte keinen Ärger haben und werde dementsprechend eher umziehen, als dass ich da irgendwo vor Gericht ziehe oder so. Aber ich finde halt, man könnte es auch friedlicher lösen. Immerhin ist es ja nicht nur in meinem Interesse hier wohnen zu bleiben. Die Vermieter wären genauso die Verlierer, da mein Mann und ich zuverlässige und solvente Mieter waren und sind. Aber das ist eben dann letztlich nicht unsere Entscheidung, klar.

  • wir haben in unserem Mietvertrag drin stehen, das wir keine Tiere halten dürfen.


    wir haben im Januar den Mix zu uns genommen und ich habe kurz bei der Gesellschaft angerufen, da wurde mir dann gesagt das ich das hätte vorher melden müssen, daraufhin sagte ich ihr nur, das ich ihr ein Attest von uns beiden geben, wo ausdrücklich drin steht, das wir zum alltäglichen Leben und für unsere Psyche, Tiere halten dürfen, desweiteren habe ich auf dieses Urteil verwiesen und schon meinte sie, das sie es mit in den Vertrag nehmen würde, bei einem weiteren Tier müsste ich ihr aber vorher Bescheid geben, aber uns reichen unsere 3 Tiere....


    Da wir aber ohnehin hier ausziehen wollen, habe ich es wirklich drauf ankommen lassen...


    gut, aufgrund unserer Behinderung und Beeinträchtigung im Leben, sagen die schon eher nichts....


    wünsche dir viel Glück und Kraft bei dem Gespräch der Vermieter :gut:

  • Zitat

    Phobien sind nicht lächerlich. Ich weiß, dass du das nicht sagen wolltest, aber es könnte jemanden mit Phobie so vorkommen, nur so nebenbei. Phobien sollte man ernst nehmen, deswegen finde ich gut, dass die TS so gut drauf eingegangen ist mit dem Vorschlag, den Hund einfach wegzubringen, sobald die Vermieterin da ist.


    Bitte lies richtig. :???: Ich habe nicht geschrieben, Phobien sind lächerlich, sondern es ist lächerlich, wenn das als Grund anerkannt werden würde (in diesem speziellen Fall, wo die Vermieterin kaum anwesend ist und zudem, was ich in diesem Fall auch tun würde, angeboten wurde, eine Begegnung zwischen Hund und Vermieterin zu vermeiden). Ich denke auch, das ist ein vorgeschobener "Grund".
    Zum Umziehen ...... wenn ich gerne einen Hund halten will und der Vermieter es nicht gestattet, bleibt ja nichts anderes übrig. :???:

  • Zitat


    Bitte lies richtig. :???: Ich habe nicht geschrieben, Phobien sind lächerlich, sondern es ist lächerlich, wenn das als Grund anerkannt werden würde (in diesem speziellen Fall, wo die Vermieterin kaum anwesend ist und zudem, was ich in diesem Fall auch tun würde, angeboten wurde, eine Begegnung zwischen Hund und Vermieterin zu vermeiden). Ich denke auch, das ist ein vorgeschobener "Grund".
    Zum Umziehen ...... wenn ich gerne einen Hund halten will und der Vermieter es nicht gestattet, bleibt ja nichts anderes übrig. :???:


    Ich habe doch geschrieben, dass ich weiß, dass du es nicht so gemeint hast, es aber bei demjenigen, der das hat so ankommen Könnte... war meine subjektive Wahrnehmung, tut mir leid.
    Ob das vorgeschoben ist odern icht, weiß ich.


    Also die Möglichkeit "sich abfinden" gibts ja auch noch. Ich kann nur von meiner Situation sprechen, ich könnte nicht umziehen. Aber ich muss es auch nicht :) Er erlaubt es ja.

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