Zustimmung Verwalter/Eigentümergemeinschaft

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem und hoffe jemand kann mir helfen...
    Meine Frau und ich wohnen in unserer Eigentumswohnung in einer größeren Wohnanlage, wobei unser Hauseingang der Erste ist und sich ziemlich direkt an der Straße befindet, sprich wir haben so gut wie keinen Kontakt zu den Bewohnern der übrigen Hauseingängen. Wir wollen uns schon lange ein Hund anschaffen und da wir nun auch endlich genügend Zeit haben, wollten wir die Sache angehen.
    In unserer Hausordnung steht, dass die Anschaffung von Tieren nur durch die ausdrückliche Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft vertreten durch die Hausverwaltung erlaubt ist.


    Deswegen habe ich bei unserer Verwaltung angerufen. Diese beharrt aber darauf dass sie uns die Genehmigung nicht geben will, sondern ich auf der nächsten Eigentümergemeinschaft darüber abstimmen lassen muss.
    Ich muss noch dazusagen, dass wir vorhaben einen schon ausgewachsenen gut sozialisierten mittelgroßen Hund uns anzuschaffen und wir eine 110qm große Wohnung mit einer sehr großen Dachterrasse besitzen, Aufzug ist auch vorhanden.
    Ich will aber nicht darüber abstimmen lassen, da ich die große Mehrheit der Eigentümer gar nicht kenne und auch nichts mit ihnen zu tun habe, sprich sie oder ihre Mieter gar nicht sehe. Außerdem will ich nicht bis zur nächsten Versammlung warten.
    Obwohl die Hausordnung besagt dass die Verwaltung die Zustimmung geben kann, will sie es nicht tun, und das meines Erachtens grundlos. Der Verwalter meint nur er wolle ausschließen dass es eventuell mal zu Problemen kommen könnte. Die Bewohner meines Hausabschnitts sind alle sehr nett und haben nichts dagegen.


    Ich hab ein Gerichtsurteil gefunden was Folgendes besagt:
    Die Wohnungseigentümer können jedenfalls durch Vereinbarung regeln, dass die Haustierhaltung von der Genehmigung des Verwalters abhängig gemacht wird. Der Verwalter darf seine Zustimmung jedoch nur dann verweigern, wenn hierzu ein wichtiger Grund vorliegt (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 7.5.1999, 5 W 365/98, NZM 1999 S. 621).


    Ich verstehe das so dass in meinem Fall nicht darüber willkürlich abgestimmt werden darf, oder? Wenn dann müssen Gründe aufgeführt werden warum nicht.
    Ich habe meinem Verwalter auch über dieses Gerichtsurteil berichtet, was ihm aber egal ist.


    Da ich rechtsschutzversichert bin, bin ich nun soweit dass ich vorhabe mir einen Hund trotzdem anzuschaffen. Da meine direkten Mitbewohner nichts dagegen haben wird es sicherlich keine Probleme geben, und falls es die Hausverwaltung überhaupt mitbekommt und ärger macht, kann ich mich zu letzter Not auf einen Rechtsstreit einlassen (was ich nicht hoffe).


    Wie seht ihr das, bzw. was würdet ihr tun?
    Falls es zu einem Rechtsstreit kommen würde, wie wären meine Chancen, falls der Hund wirklich keine Probleme macht und sich problemlos verhallt?
    Will sicherlich nicht einen Hund anschaffen und ihn dann wieder abgeben müssen.


    Vielen Dank schon mal im Voraus ....

  • Deckt sich denn die Hausordung mit den gefassten Beschlüssen? ´Würde ich mal überprüfen.


    Lasst euch vom Verwalter die Beschlusssammlung vorlegen und schaut mal was es für Beschlüsse zur Haustierhaltung gibt. Was steht diesbezüglich in der Teilungserklärung (auch hier kann so was schon geregelt worden sein).
    Die Rechtsprechung zur Hundehaltung ist, auch in Eigentumswohnungen, sehr unterschiedlich. Eine Beratung beim RA wäre da sicher nicht verkehrt.


    Sollte wirklich ein Beschluss gefasst worden sein, der einen Beschluss oder Verwalterzustimmung vorraussetzt, ist das natürlich rechtlich bindend (Einspruchsfrist ist ja lange gelaufen).
    Es bestände noch die Möglichkeit eines Umlaufbeschlusses. Da brauchts zur Beschlussfassung aber 100% Ja Stimmen, was oft schwierig ist.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort ...
    Hab mich beim Verwaltungsbeirat auch schon erkundigt ... Tiere waren bisher noch nie ein Thema bei den Eigentümerversammlungen.
    Es leben auch mehrere Katzen und ein Hund schon in der Anlage, die natürlich alle nicht gemeldet sind. Ich wollte allerdings das Risiko nicht eingehen und hab um Genehmigung gefragt um sicher zu gehen dass es keine Probleme gibt ...

  • Wenn Tiere noch nie ein Thema bei der Eigentümerversammlung waren, auf welcher Grundlage sind sie dann Genehmigungspflichtig?


    Ohne Grundlage keine Genehmigungspflicht !!!

  • Es gibt halt eine Hausordnung die mal beschlossen worden ist, wo das Thema Tiere abgehandelt wurde:


    In unserer Hausordnung steht, dass die Anschaffung von Tieren nur durch die ausdrückliche Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft vertreten durch die Hausverwaltung erlaubt ist.


    Ansonsten waren Tiere nie Thema der Hausordnung, die Hausanlage wurde übrigens 1974 erbaut

  • Also gibt es doch einen Beschluss zur Haustierhaltung ;)


    Es gibt hat die Möglichkeit das es über die Hausordnung einen Beschluss gibt (so sollte es auch sein) und es gibt auch Eigentümergemeinschaften wo irgendwann der Verwalter (oder sein Vorgänger) mal eine Hausordnung verfasst hat und die dann einfach so akzepiert wird. Auch wenn es mal Änderungen in der Hausordnung gibt, wird oftmals die ursprungliche Fassung nicht hinterfragt. Darum bestehen in vielen Eigentümergemeinschaften Hausordnungen über die, in der Form, nie beschlossen wurde.


    Darum, ohne Beschluss keine Grundlage.





    Wenn es diesen Beschluss gibt,
    habt ihr nur vier Möglichkeiten:


    - Der Verwalter ändert seine Meinung (Ehr unwarscheinlich. Er möchte nicht "Schuld" sein wenn es Probleme gibt)


    - Umlaufbeschluss (schwierig in größeren Gemeinschaften)


    - die nächste Eigentümerversammlung (rechtzeitig beim Verwalter einreichen. Nur wenn euer Anliegen in der Einladung erläutert wird, kann darüber auch ein Beschluss gefasst werden)


    - Hund einfach anschaffen und das Risiko eingehen das es zu einem Rechtsstreit kommt


    Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall (und den zuständigen Richter im Streitfall) an, aber ich denke nicht das das Risiko soo groß ist. Da schon andere Tiere in der Anlage wohnen, offenbar keine massiven Probleme in der Vergangenheit aufgetreten sind und bei eurer Wohnkonstellation die anderen Mitbewohner kaum gestört werden, würde ich das Wagnis vermutlich eingehen.
    Und keinesfalls die Rechtsschutz kündigen ;)

  • Wir wohnen schon fast 30 Jahre in unserer Eigentumwohnung. Vor über 16 Jahren haben wir bschlossen einen Hund anzuschaffen. Ich bin zu den Nachbarn, habe mir ihr Einverständnis geholt und fertig. Ich hätte es auch bleiben lassen können, aber mir war eine nette Nachbarschaft weiterhin wichtig.
    Ich bin davon ausgegangen das ich in meiner Wohnung halten kann was ich will. Sie gehört mir ja.
    Solange niemand gestört wird und alles sauber und geruchsfrei ist, kann auch niemand meckern. Der Hausverwaltung war es egal.
    Meine Nachbarin unter mir hat sich vor ein paar Jahren einen Hund angeschafft der ein Listenhund ist und nicht ohne. Man hätte es in den Griff bekommen können, aber das wäre Arbeit gewesen. Der Hund kommt kaum raus und ist irgendwie neben der Spur. Mir ist nie wohl wenn ich in den Waschkeller muß weil gegenüber die Wohnung ist und oft die Wohnungstüre aufsteht. Es riecht sehr unangenehm weil der Hund wahrscheinlich aus lauter Not mal auf den Teppich macht. So sollte es nicht sein.
    Ansonste leben hier im Haus noch jede Menge Katzen und niemanden stört es. Eine ist Freigänger und kommt uns ab und zu besuchen wenn ich die Wohnungstür nicht schnell genug zu mache. Würde ich das nicht wollen, muß ich schneller sein.


    Ich würde vor einer Eigentümerversammlung die anderen Eigentümer ansprechen. Das macht es leichter und wenn das Klima ok ist, wird keiner etwas dagegen haben. In einer Versammlung kann man dann ganz schnell einen neuen Beschluss fassen und fertig. Ein paar Auflagen lassen sich dann ganz schnell klären und in die Hausordnung aufnehmen.


    Gruß Terrortöle

  • das Problem mit der Eigentümerversammlung ist halt, dass es so viele Eigentümer gibt die ich nicht kenne. Es ist eine sehr große Wohnanlage. Viele Eigentümer haben ihre Wohnung auch vermietet und ich denke die stimmen nicht dafür, könnte es ja ne Wertminderung ihrer Imobilie sein könnte wenn Hunde in der Anlage leben. Und wenn mit nein gestimmt wurde, was ich ohne Begründung für rechtswiedrig halte, und ich mir trotzdem ein Hund anschaffe sind Probleme eher vorprogramiert da alle Anwohner sensibilisiert sind.

  • Sollte ein Beschluss gegen die Hundehaltung gefasst worden sein, wäre die Anschaffung wirklich problematisch. Das kann nur Ärger geben.
    Wenn ihr viele Eigentümer nicht kennt, ist der Ausgang einer Abstimmung schwer vorrauszusagen. Großes Risiko.



    Wenn ihr dagegen ohne Eigentümerversammlung einen Hund anschafft, stehen die Chancen sicherlich wesendlich besser in Frieden mit dem Hund leben zu können.
    Ich würde es vermutlich wagen





    Ich lebe im eigenen Haus um mich mit meinen Mitbewohnern/Miteigentümern nicht auseinander setzen zu müssen. Ich hatte mal eine Eigentumswohnung, nie wieder. Wenn es "nur" eine Geldanlage ist, ist das was anderes. Aber nicht um dort zu leben. Nützt euch nicht wirklich was, ich weiss.
    Manche Eigentümergemeinschaften sind schlimmer wie Kindergarten.
    Aber bei euch scheint es ja friedlich zu sein.

  • Zitat


    Es leben auch mehrere Katzen und ein Hund schon in der Anlage, die natürlich alle nicht gemeldet sind. Ich wollte allerdings das Risiko nicht eingehen und hab um Genehmigung gefragt um sicher zu gehen dass es keine Probleme gibt ...



    Ich möchte jetzt mal vorsichtig vermuten, dass wenn bereits ein Hund schon in der Anlage wohnt, sie einen weiteren Hund nicht einfach verbieten können.....angemeldet oder nicht. Die Nachbarn wissen ja, dass dort ein Hund lebt.

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