Zustimmung Verwalter/Eigentümergemeinschaft

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    Hallo zusammen,


    Ich will aber nicht darüber abstimmen lassen, da ich die große Mehrheit der Eigentümer gar nicht kenne und auch nichts mit ihnen zu tun habe, sprich sie oder ihre Mieter gar nicht sehe. Außerdem will ich nicht bis zur nächsten Versammlung warten.


    Ich gehe mal davon aus, dass Deine EV noch nicht war. I. d. R. finden sie in den nächsten Monaten statt. Ich würde das auf die TO der nächsten EV setzen lassen. Indem Du Dich bereits mit der Verwaltung auseinadergestzt hast, wurde die Sache ja schon angeleiert. Welches zusätzliche Risiko gehst Du denn ein? Warum sollte nicht anstelle der Hausverwaltung die EG entscheiden?


    Nicht jeder Eigentümer hat ein Interesse an einem generellen Hundeverbot. Das gilt erst recht für Eigentümer, die ihre Wohnungen vermieten, da sie abweichende Regelungen bezüglich der Hundehaltung vereinbaren können. Einigt sich die EG auf ein generelles Hundeverbot, so können sie das gar nicht in ihre Mietverträge übernehmen, da ein generelles Hundeverbot für Mieter verboten ist.


    Ich würde keinen Hund anschaffen und riskieren, ihn wieder abschaffen zu müssen.

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    Ich gehe mal davon aus, dass Deine EV noch nicht war. I. d. R. finden sie in den nächsten Monaten statt. Ich würde das auf die TO der nächsten EV setzen lassen. Indem Du Dich bereits mit der Verwaltung auseinadergestzt hast, wurde die Sache ja schon angeleiert. Welches zusätzliche Risiko gehst Du denn ein? Warum sollte nicht anstelle der Hausverwaltung die EG entscheiden?


    Nicht jeder Eigentümer hat ein Interesse an einem generellen Hundeverbot. Das gilt erst recht für Eigentümer, die ihre Wohnungen vermieten, da sie abweichende Regelungen bezüglich der Hundehaltung vereinbaren können. Einigt sich die EG auf ein generelles Hundeverbot, so können sie das gar nicht in ihre Mietverträge übernehmen, da ein generelles Hundeverbot für Mieter verboten ist.


    Ich würde keinen Hund anschaffen und riskieren, ihn wieder abschaffen zu müssen.



    Es geht doch gar nicht darum, ein generelles Hundeverbot zu beschließen (was laut aktueller Rechtsprechung auch nicht so einfach geht) sondern um eine Einzelfallentscheidung.


    Anscheinend gibts ja einen Beschluss der besagt das die Hundehaltung genehmigt werden muss.
    Je nach dem, wie die Eigentümer gestrickt sind, kann es duchaus sein das es Gegenwind gibt.
    Wie groß das Risiko ist läßt sich schwer vorraussagen.


    Da es aber bei den bereits im Haus lebenden Tieren offenbar keine Beschwerden gibt, ist halt die Frage ob man lieber den Ball flach hält (keine "schlafenden Hunde wecken", Hund anschaffen, notfalls Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang riskieren) oder auf ein gutes Ergebnis bei der Eigentümerversammlung hofft (bei, weitesgehend fremden, nicht einschätzbaren, ET)

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    Es geht doch gar nicht darum, ein generelles Hundeverbot zu beschließen (was laut aktueller Rechtsprechung auch nicht so einfach geht) sondern um eine Einzelfallentscheidung.


    Ist aber momentan noch möglich, denn das BGH-Urteil beziehteht sich nur auf Mietverträge. Das würde aber auch bedeuten, dass der Mieter u. U. einen kleinen Hund halten darf, der Eigentümer aber nicht. :???:


    Du sprichst doch selbst von Gegenwind und der kann sich unterschiedlich äußern. Das kann ein Hundeverbot für große Hunde sein oder eine Regelung, die die Zustimmung im Einzelfall vorsieht. Letztere muss ja nicht unbedingt von Nachteil für die TE sein. Das Problem scheint ja momentan die Verwaltung zu sein, der man recht umfangreiche Rechte einräumt (ein Relikt aus uralten Zeiten).


    Und was heißt "schlafende Hunde". Die Verwaltung scheint zumindest nicht zu schlafen. ;) Die TE weiß am besten, wie nervenstark sie ist und welches Risiko sie einzugehen bereit ist.

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