Kennt sich hier jemand mit Tierarzthaftungsrecht aus?

  • Ist hier im Forum zufällig jemand, der sich schon mal intensiver mit Tierarzthaftungsrecht bei ärztlicher Fehlbehandlung mit Todesfolge beschäftigt hat?

  • Kannst Du dem TA nachweisen, dass es eine Fehlbehandlung war?
    Und zwar objektiv nachweisen?


    Nicht nur subjektiv "Hund ist tot, also war es eine Fehlbehandlung".

  • Ja, ich habe eine schriftliche Stellungnahme der TÄ Fr. Dr. Ziegler (Autorin des Buches "Hunde würden länger leben wenn.....). Habe den Fall auch noch mit anderen TÄ durchgesprochen und die kamen zu dem gleichen Ergebnis wie Frau Dr. Ziegler.

  • Das tut mir leid mit deinem hund. :/


    Aber was genau möchtest du von uns hören?


    Geh zu einem Anwalt und besprich' deine reellen Chancen.
    Ich denke aber es wird auf maximal Teilkostenerstattung der Tierarztkosten und Ersatz für die Sachbeschädigung "Tier" hinauslaufen.


    Ich kenne einige Fälle, da werden die Verfahrenskosten durch zig Sachverständige in die Höhe getrieben und der Kläger zermürbt, Gutachten angezweifelt, etc p.p.


    Wenn du eine gute Rechtsschutzversicherung und gute Nerven hast, lohnt es sich. Falls nicht, bleibst du im schlimmsten Fall auf den gesamten Verfahrenskosten sitzen und geholfen ist auch keinem, da der Hund nun mal nicht mehr lebt.

  • Ich bin schon bei einem Anwalt und da ich eine Rechtschutzversicherung habe, ziehe ich die beiden TÄ auch zur Rechenschaft, die den Tod meines fünf Monate alten Welpen zu verantworten haben.
    Ich habe zwar eine RAtin für Medizinrecht, aber die kennt sich leider mit Tierarzthaftung wohl nicht so gut aus, daher fange ich gerade an mich selbst in die Materie einzuarbeiten.
    Dachte hier könnte vielleicht jemand sein, der sich schon mal mit dem Thema ausführlicher beschäftigt hat oder vielleicht sogar schon selbst so einen Prozess geführt hat. Dann hätte man sich austauschen können.

  • Wir hatten mal so einen Fall: Aufgrund von unzureichender Diagnostik und Fehldiagnostik ist der Hund meiner Schwester qualvoll verendet. Das Einzige was wir (ohne Anwalt) rausschlagen konnten, war ein Erlass einiger Kosten und eine Rückzahlung mit der die Kosten der Beeerdigung gerade mal so gedeckt wurden. Allerdings hatten wir auch Beweise durch eine Sektion des Hundes.



    P.S. Wende dich doch an die Tierärztekammer deines Bundeslandes.

  • Hab mich schon an die Tierärztekammer gewendet; die wollen den Zivilprozess abwarten.
    Unterstützung bekommt man von denen leider absolut nicht obwohl meines Erachtens ganz klare Verstöße gegen die Berufsordnung im Raum stehen.

  • Wenn deine Anwältin sich auf dem Gebiet nicht auskennt, würde ich mir wohl einen anderen suchen, bevor ich mich darauf verlassen würde, was ich mir selber so raussuche.
    Deine Anwältin sollte aber auch in der Lage sein, genauer zu dem Thema zu recherchieren und sollte dabei deutlich mehr Möglichkeiten in Form von Aufsätzen, Gerichtsurteilen, Lehrbüchern, Datenbanken, etc. haben.


    Und wenn du schon beim Anwalt bist, werden hier sicherlich keine kompetenteren Tipps kommen, da hier überwiegend Laien unterwegs sind.


    Eventuell kommen hier noch Erfahrungsberichte, aber die werden dir auch nur wenig weiterhelfen, da kaum ein Fall dem anderen gleicht.

  • Es gibt doch bestimmte Anwälte, die sich Tierrecht spezialisiert haben,,vielleicht kontaktiert man mal jemanden davon.


    Was genau ist denn passiert mit deinem Hund?


    Tut mir wirklich Leid für euch

  • Mein kleiner 2400 Gramm Welpe hatte einen Wespenstich an der Pfote und bekam völlig unnötigerweise eine Kombi aus Kortison, Antibiotikum und Schmerzmittel gespritzt. Die weiterbehandelnde TÄ in einer anderen Praxis hat die Folgen dieser Fehlbehandlung - Magen-/Darmblutungen - nicht erkannt; stattdessen wurde der Hund mit diversen starken Medis behandelt, die ganz klar kontraindiziert sind bei dem Verdacht auf Magen-/Darmprobleme und selbst auch noch Magen-/Darmblutungen verursachen. Sie hat im Prinzip 11 Tage zugeschaut wie der Hund letztlich innerlich verblutet ist und erst operiert als der kleine Mann schon einen großen Magendurchbruch hatte und die austretende Magensäure bereits alle Bauchorgane unwiederruflich geschädigt hatte. Anstatt ihn dann in der Narkose zu belassen, da er ja eh keinerlei Gesundungschance mehr hatte, hat sie ihn dann auch noch wieder aufwachen lassen und er mußte sich weiter quälen bis seine Kräfte ganz versagten.

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