MUSS die Polizei einen Fundhund nehmen? Wenn nicht... wer?


  • Jein. Sobald jemand den Hund nämlich schon eingefangen hat, ist diese Gefahr nicht mehr gegeben und die Polizei damit aussen vor, weil ja keine "Gefahrenabwehr" mehr nötig ist. Feuerwehr anrufen, die bringen Fundtiere dann ins TH.

  • Zitat

    Häufig ist auch die Feuerwehr zuständig. Aber die Polizei muss sich in irgendeiner weise kümmern. Entweder das TH informieren und den Hund hinbringen oder die Feuerwehr informieren und die regeln das mit den TH


    So kenne ich das auch. Eben auf Grund der Gefahr, daß der Hund einen folgenschweren Unfall verursachen kann.


    LG


    Franziska mit Till

  • Die Polizei MUSS sich nicht um Fundhunde kümmern, nur wenn Gefahr im Verzug ist, sind sie zuständig. Allerdings bedeutet das auch nicht, dass sie den Hund einfangen und verwahren müssen. Bei Unfallgefahr weil ein Hund auf der Autobahn heerumläuft, reicht es zB vollkommen aus, wenn sie den Hund von der AB runterjagen.


    Auch ein Tierheim muss prinzipiell kein Fundtier annehmen.


    Rein rechtlich betrachtet sind Fundtiere Fundsachen und somit Problem der Gemeinde.


    ABER:


    Die meisten Gemeinden haben einen Vertrag mit einem Tierschutzverein, der sich um Fundtiere aus ihrem Gebiet kümmert - wobei sich einige Gemeinden standhaft weigern den Fundtiervertrag zu zahlen und sich Tierheime bisweilen auch weigern, Tiere von dort anzunehmen.


    Die Hundeführer der Polizei sind in der Regel sehr kulant und holen Fundhunde ab und bringen sie ins Tierheim.


    MÜSSEN tut jedoch außer der Gemeinde - die sich drum kümmern muss dass Fundtiere irgendwie und irgendwo artgerecht untergebracht werden - erstmal niemand prinzipiell etwas ;)

  • Also, bei uns ist das hier so, dass die Polizei die Hunde aufnimmt, dann aber zum örtlichen Betriebshof bringt, die habe einen Hundezwinger. Das ist glaube ich auch richtig offiziell so geregelt. Wenn der Hund da bis abends nicht abgeholt wurde, wird er ins nächste Tierheim gebracht.


    Ich kenne das schon so, dass für herrenlose Hunde erstmal die Polizei zuständig ist. Habe diesen Winter auch einmal einen offensichtlich ausgebüxten, orienturungslosen netten Labrador eingesammelt und bei der örtlichen Polizei abgegeben, weil ich recht weit von meinem Wohnort entfernt war und der Hund offensichtlich aus der Gegend kam.


    Der Polizist wollte ihn eigentlich auch in den Zwinger vom Bauhof stecken, ich hab dann etwas gejammert und gebeten, worauf der super-nette Polizist mit dem Hund zum nächsten Tierarzt zwei Strassen weiter gelaufen ist, denn Chip hat auslesen lassen, der TA kannte den Hund sogar noch als Patienten - und die sehr erleichterte Besitzerin war ne halbe Stunde später da, solange wurde der Hund auf der Polizeiwache bespielt :D


    So gehts auch. Allerdings fand der Labrador den Ausflug eventuell etwas zu nett. Spielen mit meinen Hunden, Leckerlie von allen und Spass bei der Polizei.


    Lg, Trixi + Diego

  • Das interessiert die Edit by Mod: Solche Beleidigungen müssen nicht sein!!! doch gar nicht erst, denen ist doch sowieso alles scheiss egal. Ein Anruf beim nächsten Tierheim, dass bei euch ein Hund rumrennt und die rücken mit den Wagen aus. Wenn die Tierheim Heinis bei dir angekommen sind, dann sagst du denen, dass du ihn mittlerweile schon für sie eingefangen hast und übergibst ihnen den Hund ;)

  • Bei uns kümmert sich auch entweder die Feuerwehr oder Polizei darum.


    Zitat

    Das interessiert die Edit by Mod: Solche Beleidigungen müssen nicht sein!!! doch gar nicht erst, denen ist doch sowieso alles scheiss egal.


    :???:

  • Zitat

    Das interessiert die Edit by Mod: Solche Beleidigungen müssen nicht sein!!! doch gar nicht erst, denen ist doch sowieso alles scheiss egal. Ein Anruf beim nächsten Tierheim, dass bei euch ein Hund rumrennt und die rücken mit den Wagen aus. Wenn die Tierheim Heinis bei dir angekommen sind, dann sagst du denen, dass du ihn mittlerweile schon für sie eingefangen hast und übergibst ihnen den Hund ;)


    Entschuldige, aber diese Ausdrucksweise finde ich unter aller Würde. Die Beleidigung ganzer Berufsgruppen und der vielen meist ehrenamtlichen Tierheimmitarbeiter in einem öffentlichen Forum halte ich für fehl am Platze.


    Ich bin übrigens weder Polizist noch Tierheimmitarbeiter, nur ein Mensch der die Arbeit von anderen achtet.


    Zum Thema, ich habe bisher zwei Hunde gefunden. Einen sogenannten Kampfhund im Walde angebunden und einen im Feld ausgebüxten Mischling. In beiden Fällen war ich weit von zu Hause entfernt. Die Polizei hat sich in beiden Fällen für zuständig erklärt.
    Bei dem angebundenen Hund war innerhalb von Minuten ein Streifenwagen vor Ort und die haben sich um das Tierheim und die Abholung gekümmert.
    Bei dem ausgebüxten Hund haben sie mich gebeten bei der Feuerwehr anzurufen da diese zuständig wäre. Da war dann allerdings der Besitzer schneller als die Feuerwehr und alles hat ein gutes Ende genommen.

  • In Berlin nimmt die Polizei die Hunde entgegen und bringt sie in die Tiersammelstelle. Dort werden sie dann einige Tage "aufbewahrt", bis sie zur Vermittlung ins Tierheim kommen. Oft sehen sie es gerne, wenn man den Hund in Eigenverwahrung nimmt (weniger Papierkram). Allerdings nur Hunde, die sie auch "bekommen".
    Wenn der Hund sich nicht einfangen lässt, wars das für sie (hatte ihnen auch schon beim Einfangen geholfen. Ein Hund von zweien ist mir ausgebüxt und ich hab versucht den noch zu erwischen. Als ich denen die Leine bringen wollte, waren sie weg :ugly: ).
    Grad am WE ist das dann etwas "unklar" mit der Zuständigkeit, wer für den Fang eines Hundes zuständig ist (unter der Woche im Grunde auch).


    Solltest du einen Hund in Eigenverwahrung aufnehmen meldest du dies bei Polizei, Tierheim und Tasso. Beim TA Chip auslesen lassen. Auf FB gibt es viele Gruppen, an die du dich wenden kannst (auch, wenn der Hund ins Tierheim geht). Dort kannst du den Fund mit Foto veröffentlichen lassen und hoffen, das der Besitzer oder ein Bekannter den dort sieht.
    Allerdings ist das Ding mit der Eigenverwahrung so eine Sache. Sollte der Hund nicht abgehohlt werden, kannst du den nicht einfach weiterverkaufen. Der Besitzer hat noch ein halbes Jahr ein anrecht, den Hund zurück zu hohlen.

  • Danke für die vielen Antworten!
    :D allerdings hoffe ich, es kommt so bald nimmer dazu....

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