Weitervermittlung/Tierschutzverein. Hilfe
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Ich hoffe das Forum passt!
Hallo erstmal. Ich habe ein etwas skuriles "Problem".:
Freunde von mir haben/hatten einen Hund. Diesen haben sie über einen Tierschutzverein bekommen, dort haben sie auch die Schutzgebühr bezahlt.
Nun hat sie bei ihnen leider die Lebensbedingungen unvorhergesehen verändert und der Hund kann nicht bleiben. Momentan ist der Hund bei mir und wir würden ihn auch gerne übernehmen.
Ich habe auch schon am Telefon mit einer Dame des Tierschutzvereins gesprochen und da gibt es zwei Dinge die, für mich, nicht ganz ins Bild passen.
1. Sollen wir nun auch noch einmal eine Schutzgebühr bezahlen, obwohl die Vermittlung nicht über den Verein lief (und außer diesem einen Anruf hat sich auch noch nicht wieder jemand gemeldet). Ist das normal?
2. Haben die Freunde wohl einen Vertrag mit dem Verein (den habe ich nicht gesehen!) daß das Tier rechtlich Eigentum des Vereins bleibt. Ist das so üblich?
Ich bin ja grundsätzlich bereit eine Schutzgebühr zu zahlen, aber außer einem Anruf einer Dame die sich wohl in Südfrankreich aufhält, gab es noch keinerlei Kontaktaufnahme, ich habe keine Nummer erhalten wo ich innerhalb Deutschlands anrufen könnte und ich wurde auch nur gefragt welche Summe mir denn als Schutzgebühr genannt wurde, von ihr kam keine Angabe über die Höhe der Gebühr.
Das scheint mir bisher etwas suspekt, deshalb hoffe ich , hier kann mir jemand helfen. -
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Hallo!
Ich bin jetzt wirklich kein Experte auf diesem Gebiet, aber irgendwie macht das auf mich einen komischen Eindruck...
Mit dem 2ten zahlen des Geldes hätte ich noch keine größeren Zweifel gehabt, aber als du dann geschrieben hast, dass der Hund Eigentum des Vereins bleibt....
Das ist nun nach meinem Wissen ncht üblich, wieso auch? Der Hund soll fest weitervermittelt werden, also wird der Besitz normalerweise an die Person/Personen überschrieben, die ihn aufnimmt.
Was hat der Verein davon, wenn er sich dieses "Recht" vorbehält?
Das klingt sehr nach Komplikationen...
Ein einfaches Beispiel schoss mir da in den Kopf, kann sein, dass ich einen Denkfehler mache, aber wenn du mit dem Hund zum TA gehst und es müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden z.B. eine OP o.ä. (wollen wirs nicht hoffen) behält sich der Verein dann das Recht vor, mitzubestimmen? Und ich finde es keine Lösung in ständiger Absprache stehen zu müssen... Wohin würde das führen? Chaos?!? -
Vielleicht ist mit "bleibt Eigentum des Vereines" gemeint dass der Verein Vorkaufsrecht hat. Also dass du den Hund dann nicht einfach weiterverkaufen kannst. Ich glaube mich zu erinnern dass ich das mal so ähnlich formuliert in einem Schutzvertrag gelesen habe. Aber dass du nochmla Schutzgebühr zahlen sollst finde ich seltsam und würde ich ehrlichgesagt auch nicht einsehen. Wenn sie ihn vermittelt hätten eine kleine Vermittlungsgebühr oder auch mehr je nachdem wie lang sie ihn beherrbergen mussten. Aber so?? Find ich absolut ungerechtfertigt...
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Bei uns ist es auch so, dass wir zuerst den Tierschutzverein informieren müssten, bevor wir sie weggeben könnten. Sie wollen einfach nicht, dass diese Hunde durchgereicht werden und ich finde es gut und seriös.
Die Schutzgebühr würde ich nicht nochmal bezahlen, denn die ist ja eigentlich dafür da, dass die Ausgaben gedeckt werden und die hätte der Verein ja nicht mehr. -
Ja, sowas dachte ich mir schon. Wie gesagt, wäre die Vermittlung über den Verein gelaufen, hätte ich mit einer Schutzgebühr ja auch kein Problem. Und was den vertrag betrifft, den habe ich, wie schon erwähnt, noch nicht selbst gesehen. Das ich den Verein als erstes informiere, wenn sich etwas am Verbleib ändert, finde ich nur natürlich. Auch das sie sich absichern wollen, damit er nicht "durchgereicht" wird. Aber wie Troll70 schon schreibt, was ist wenn er operiert werden muß!? Dann müsste ich ja erst deren Einverständnis einholen. Das ist alles noch ziemlich verworren. Ich hoffe ich kann zumindest bald mal den Vertrag sehen.
Danke auf jeden Fall schonmal für Eure Rückmeldungen :) -
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Also solche Dinge müssen wir nicht klären. Sie gehört uns mit Haut und Haar
Eben nur, wenn wir sie nicht mehr wöllten.......... -
Grundsätzlich ist das eine gängige Vorgehensweise von Tierschutzvereinen.
Ellie und Paul gehören uns laut Vertrag auch nicht sondern der Verein ProAnimale.deTeneriffe hat die Eigentumsrechte.
Hintergrund ist, dass keiner der Hunde mal eben weitergegeben werden dürfen/können.
Dies kann jedoch nur Funktionieren, wenn der Verein auch regelmäßig Kontakt zu den vermittelten Hunden hält. Paul ist in diesem Jahr 10 Jahre bei uns und wir hören regelmäßig von dem Verein sowie senden wir immer wieder Bilder. Ebenso machen wir das bei Ellie, die seit Januar bei uns ist.
So wissen die Vermittler immer, dass es dem Tier auch gut geht.Im Grunde also eine für das Tier gute Vorgehensweise.
Was deine Situation betrifft, so muss du doch die Info, welcher Verein etc. von dem EX-Halter des Hundes bekommen haben. Somit sollte der EX-Halter doch auch wissen, was für Vertragsbedingungen vorliegen.
Grundsätzlich unterstützt du den Verein mit der Vermittlungsgebühr. -
Wobei es mehrere Urteile gibt die ganz klar sagen, dass diese "Hund bleibt Eigentum des Vereins" Klausel nicht rechtmäßig ist.
Zur zweiten Gebühr....sagen wir so, wenn der Verein seiner Verpflichtung nachkommt, Vorkontrolle bzw in dem Fall Nachkontrolle macht und auch mit Rat und Tat zur Seite steht, würde ich sagen, ja absolut kein Problem. Wenn es auch bei deinem Freund schon nach dem Motto: "Bezahlt - aus den Augen aus dem Sinn" war, würde ich es als Abzocke empfinden.
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Ich habe gestern noch mit dem hiesigen Tierheim telefoniert. Die machen das zwar auch anders, aber sie sagten daß das eben von Verein zu Verein unterschiedlich ist und das sie auch schon Tiere "Zwischenvermittelt" haben die laut Vertrag Eigentum des entsprechenden Vereins blieben. Es hat also schon alles seine Bewandnis.
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Zitat
das sie auch schon Tiere "Zwischenvermittelt" haben die laut Vertrag Eigentum des entsprechenden Vereins blieben. Es hat also schon alles seine Bewandnis.
Nur, weil das so üblich ist, heißt das nicht, dass es auch rechtlich in Ordnung ist... bei uns steht das auch in den Vermittlungsverträgen, aber soweit ich das inzwischen erfahren habe, gilt das nicht. Bezahlt, Kaufvertrag unterschrieben = Eigentümer.
Wenn du den Verein unterstützen willst, ist es sicher kein Ding, die Gebühr zu bezahlen - aber nen juristischen Grund dafür seh ich eigentlich nicht. Kannst ja die Dame nochmal fragen, WOFÜR denn die zweite (also deine) Gebühr sein soll. Aufwendungen hatte der Verein ja nicht mehr, weder finanziell noch personell bei der zweiten Vermittlung. -
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