Weitervermittlung/Tierschutzverein. Hilfe
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Ok, ich werde die Tage sowieso Kontakt mit der entsprechenden Dame aufnehmen, sie müssen ja noch ihren Antrittsbesuch machen Dann werde ich das alles nochmal zur Sprache bringen. Und klar habe ich kein Problem damit nochmal Schutzgebühr zu bezahlen, wenn es der Sache dient.
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Also die sind komisch. Ich habe die Dame gerade angerufen und im Prinzip wollte sie nur von mir wissen (das) die "Vorbesitzer" ihn "schlecht" behandelt hätten. (die haben ihn nicht erzogen, aber schlecht behandelt haben sie ihn sicher NICHT!)Sie würde sich wieder melden wenn sie am PC ist wegen dem Vertrag. Aber kein Wort von wegen Besuchen kommen. Nur ein Vortrag über die Rasse/n und ihre spezifischen Eigenheiten. Und ich soll doch immer mal wieder Fotos schicken und berichten. Aber 100€ sollen wir zahlen. Ich find das komisch. Was haltet ihr davon?
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hallo salati,
also ich nehme seit einigen jahren regelmäßig pflegehunde bis zu ihrer vermittlung auf und kenne diese klausel nur aus pflegeverträgen. da bleibt der hund bis zur endgültigen vermittlung eigentum des vereins. ich als pflegestelle zahle demnach auch keine schutzgebühr. mein filo kam ursprünglich auch als pflegi zu mir, von dem ich mich aber nicht mehr trennen konnte (der hat innerhalb kürzester zeit eine so starke bindung zu mir aufgebaut, dass psychisch wahrscheinlich zerbrochen wäre, wenn er nochmal woanders hin gemusst hätte) und auch nicht wollte. da habe ich dann die schutzgebühr gezahlt (260 euro) und es war meiner.
ich würde mir von deinen freunden malderen vertrag zeigen lassen...hört sich für mich ein wenig so an, als wären die "nur" pflegestelle gewesen....warum sie dafür dann aber ne schutzgebühr zahlen mussten, ist mir schleierhaft...versteh die frage jetzt bitte nicht falsch, aber bist du dir sicher, dass die dir in allem die wahrheit gesagt haben?liebe grüße
san -
Hy San,
natürlich kann ich keinem in den Kopf schauen und nicht mit 100%iger Sicherheit sagen ob sie mir die Wahrheit sagen, aber ich kenne die Familie nun schon einige Jahre und ich weiß die die auch eine "Schutzgebühr" bezahlt haben. Diese war wohl auch auf 100€ festgelegt, es wurde aber nur 50€ bezahlt, weil eben kein Besuch seitens des Vereins dort war. -
Ich finde diese Klausel im Vertrag auch komisch.
Ok, wenn es um eine Pflegestelle bis zur endgültigen Vermittlung geht, dann kenn ich diese Klausel auch.
Ob die aber rechtlich ok ist, kann wohl nur ein Gericht beurteilen.Mein Freund ist Richter und sagt dazu folgendes sinngemäß:
Wenn ein Hund beispielsweise in einer Familie untergebracht ist, diese Familie auch alles an laufenden Kosten bezahlt wie Futter, Versicherung, Steuer, Tierarzt usw., dann ist der Hund im Besitz/Eigentum der Familie. Dabei geht nach einer gewissen Zeit die Begriffe "Besitz" und "Halter" (das sind nämlich zwei verschiedenen Dinge juristisch gesehen) Hand in Hand.
Zum Verständnis Bspl. Auto:
Tochter bekommt Auto vom Vater "geschenkt". Vater bezahlt aber alle Rechnung wie Vers., Steuer usw.
Dann ist Vater der Besitzer/Eigentümer und Tochter die Halterin.
Übernimmt Tochter dann irgendwann alle Gesamtkosten, also auch Vers. und Steuer, TÜV usw. Dann ist die Tochter Besitzerin und Halterin in einem. Der Vater hat dann keinerlei Mitspracherecht mehr, selbst wenn der Vater noch in den Papieren drin stehen sollte.
So ähnlich verhält es sich mit dem Hund auch.
Wenn also die Freundin den Hund lang genug hatte und sich in vollem Umfang um ihn gekümmert und alles bezahlt hat, dann würde ich mal stark davon ausgehen, dass vor Gericht der Hund als Eigentum der Freundin angesehen werden würde, ganz egal was in dem Vertrag mit dem Tierheim drin steht. Natürlich gilt die Voraussetzung, dass der Hund schon einige Zeit bei der Freundin war, und nicht erst ein paar Wochen.
Sobald nämlich der Hund als Eigentum der Freundin angesehen wird, ist die Vertragsklausel hinfällig, da man als Eigentümer ganz allein über die Dinge bzw den Hund entscheiden kann.
Die Freundin darf also ohne Fragen und großem Häckmäck den Hund abgeben an andere Leute, ohne das Tierheim fragen zu müssen.Zu bemerken bleibt aber doch noch, dass deine Freundin den Hund von Anfang an erstmal als Pflegestelle übernommen hat. Dann würden zumindest die Kosten mit Steuer und Versicherung vermutlich noch in der Hand des Tierheimes liegen, und lediglich die Futterkosten entfielen auf deine Freundin.
Dann wäre der Vetrags nach wie vor gültig, denn deine Freundin wäre also nur die "Halterin" nicht aber Besitzerin gewesen. Der Begriff der Pflegestelle ist ja so definiert, dass der Hund nur vorübergehend bei deiner Freundin untergebracht sein sollte bis sich eine Endstelle gefunden hat.
Dann wärest also du, Salatati, ab sofort die Endstelle. Dann ist es auch normal, dass du eine weitere Schutzgebühr bezahlen musst. Warum deine Freundin eine Schutzgebühr bezahlen musste, obwohl sie offensichtlich (oder zumindest laut Vetrag) nur eine Pflegestelle war, weiß ich nicht? Ich kenne das so nicht mit der doppelten Schutzgebühr. Dazu kann ich mir nur vorstellen, dass die Gebühr quasi auf Raten bezahlt werden sollte. Sollte nämlich deine Freundin sich aus der Pflegestelle heraus entscheiden als Endstelle zu fungieren, dann wäre der restliche Teil der Schutzgebühr fällig geworden.
Aber das ist reine Spekulation meinerseits.Frag deine Freundin nach dem Vertrag, und frag mal nach ob sie den Hund lediglich als Pflegestelle (mit Option auf Endstelle) übernommen hatte. Wenn ja, dann würde ich nochmal mit dem Tierheim reden und mit denen alles vertraglich regeln, nämlich vertraglich so, dass du dann die neue Endstelle bist. Die Schutzgebühr würde ich quasi anteilig zahlen, also das was an Differenz von der schon gezahlten deiner Freundin übrig bleibt. Immerhin kommt das Geld ja an der richtigen Stelle an, und du hast damit noch etwas gutes getan ;-)
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Wir haben unseren Rüden auch erst als Pflegehund gehabt und dann übernommen.
Laut Vertrag dürfen wir unsere Rüden nur an den Tierschutzverein zurück geben, sollten wir ihn wieder abgeben müssen/wollen.
Ich denke wenn wir denen sagen würden ( wie wollen ihn ja nicht abgeben und werden ihn nicht abgeben) wir hätten eine Familie für ihn, dann würden die es auch so machen das er von uns direkt zu denen geht. Die würden aber vorher eine Vorkontrolle machen und Gespräche führen.Bei unserem Vertrag steht sogar drin, das wir bei abhanden kommen des Hundes ( Diebstahl, weglaufen usw) eine Strafe zahlen müssen. Ich habe nachgefragt und die meinten, das würden sie nicht verlangen bzw nur wenn sie wissen, dass der Hund ohne deren wissen weitergegeben wurde.
Lg
Sacco -
Also ich finde das sehr dubios und würde die 100€ nicht zahlen. Es gibt sehr viele unseriöse Tierschutzvereine und die würde ich nicht unterrstützen wollen...
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Ich habe auch mal leider einen Hund weitergeben müssen an gute Freunde, Tier (kam auch aus Tierheim)übergeben, Chipregistrierung geändert, fertig war´s.
Ich möchte mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber gewisse Vertragsbedingungen sind und können nicht eingehalten werden. Da gibt´s dann wieder Regelungen zu.
Also für mich wäre der Fall klar, Hund übergeben (vielleicht auch mit Schutzvertrag vom Halter), Impfausweis/Heimtierpass ändern, Chipnummer(falls vorhanden) ändern und fertig. Da hat die Tiervermittlung nichts mehr mit zu tun.
Und im Grunde genommen ist es doch schön wenn der Hund nicht einfach wieder im Tierheim landet, sondern jemand gefunden wurde der den Hund aufnehmen möchte mit allem was dazu gehört!
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Hallo, neues von Gibbs. Der Vertrag ist auf französich. Wir verstehen kein einziges Wort. Die laufenden Kosten im vergangenen Jahr wurden komplett von der Familie gezahlt (Verischerung, Futter, Tierarzt und Steuer). Auch der Impfpass ist ein französicher. Ich werde, sollte die Dame sich mal endlich melden, aber auf einen deutschen Vertrag bestehen, denn er ist ja nicht aus Frankreich zu uns gekommen, sondern von hier. Und auch wenn die viele Tiere vorzugsweise aus Frankreich retten, sehe ich das nun nicht mehr als gegeben da einen französichen Vertrag zu bekommen. Und das geld kann sie gerne haben, will ich ihr sicher nicht vorenthalten, doch nur unter der Bedingung daß sie ihre eigenen Vorgaben, sprich den Besuch bei uns, auch einhalten. Ob das eine gute Vorgehensweise ist, werden wir abwarten müssen.
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So nun muß ich hier doch nochmal schreiben. Mittlerweile habe ich den Vertrag nämlich vorliegen und der ist nicht auf französisch sondern in reinstem deutsch geschrieben. Der Hund bleibt auch nicht im Besitz des Vereins, sondern wird samt und sonders uns gehören!
Nur hat er bisweilen lediglich 2 Impfaufkleber in einem komplett französischen Dokument. Das ist aber den Vorbesitzern anzulasten. Er hätte laut dem Vertrag auch schon längst kastriert sein sollen.
Was ich noch mal verhandeln muß, ist die Kastration, denn momentan gibt es keinen Grund dafür. Er ist freundlich, ausgeglichen und trotz Pupertät macht er keine "hormonellen Mucken". Mein erster Hund war da ganz anders, da war sie Kastration sinnig. Zudem wird er zumindest in den kommenden Monaten sicher nicht draussen von der Leine kommen, sondern nur in eingezäunten Bereichen.
Was ich an der Art der Übergabe von Vereinsseite nachlässig finde ist, daß ich bisher 3 Telefonate mit 3 verschiedenen Leuten geführt habe. Von denen hat keiner Anstalten für eine Terminabsprache, zwecks mal schauen wie es ihm geht und per sé wie er untergebracht ist, halt einfach mal die Lage checken, gemacht. Das finde ich schade!
Noch ne Frage am Rande: sind EU-Impfpässe nicht zumindest mit anderssprachigen Untertiteln? Früher waren die Impfpässe z.B. in deutsch, hatten aber in der entsprechenden Spalte, in kleinerer Schrift, die Infos noch auf französich ggf. englisch da stehen. -
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