Wann stellt man einen Antrag zum Halten eines Listenhundes?
-
-
Ich möchte in naher Zukunft einen Hund adoptieren, der gemäß §3 LHundG NRW als gefährlich gilt. Muss der Antrag auf Erteilung der Ordnungsbehördlichen Erlaubnis für das Halten eines solchen Hundes bereits vor der Adoption gestellt werden oder erst, wenn der Hund bereits adoptiert ist? Danke schonmal für hilfreiche Antworten.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Wann stellt man einen Antrag zum Halten eines Listenhundes?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Hallo,
ich weiß nicht, wie das in NRW ist, hier müsstest du es vorher anmelden, dass du eben planst einen Hund zu halten, der auf der Liste steht.
Im Zweifelsfall würde ich mal im OA deines Vertrauens nachfragen!lg
-
Du musst es wohl vorher machen, weil du eine Erlaubnis zur Haltung brauchst.
-
Da Listenhunde in NRW nicht gezüchtet werden dürfen, wird es wohl ein Hund aus dem TH sein, oder? Da ist das in der Regel so, dass du das machen musst, bevor du den Hund zu dir nehmen kannst. Den Hund ansich musst du dann später bei Ordnungsamt nur noch anmelden. Die Sachkundeprüfung solltest du vorher schon machen, weil diese recht zeitnah verlangt wird.
-
Auf jeden Fall vorher!
Und dran denken, dass jede Gemeinde da anders tickt, also auch nach sonstigen Auflagen erkundigen (wie hoch muss das Grundstück eingezäunt sein etc). Erst, wenn alles so ist, wie's sein soll, den Hund holen. -
-
Zitat
Da Listenhunde in NRW nicht gezüchtet werden dürfen, wird es wohl ein Hund aus dem TH sein, oder?
Somit würde ich erwarten, dass Dich die Orga oder das Tierheim berät, was das Formelle angeht. -
Wir hätten unseren Rotti (2002 in NRW) vorher anmelden müssen. Also vorher zum Ordnungsamt gehen müssen und sagen müssen, das wir uns einen Rotti anschaffen wollen. Wir wussten es damals nicht. Wir sind sofort am nächsten Tag zum Oa gegangen um den kleinen anzumelden. Und dort meinte der Herr, das wir dem Oa eigentlich vorher bescheid sagen müssen und die Genehmigung vorher einholen müssen. Er hat es aber ausnahmsweise dann so gemacht. Ich musste halt nur ganz schnell ein Führungszeugnis, Chipnr., Versicherung, Sachkundenachweis vorlegen. Und ich habe dann die Genehmigung bekommen.
Sag beim Oa am besten Bescheid das du dir gerne den Hund anschaffen möchtest und frag nach was alles gemacht werden muss und welche Unterlagen er braucht.
Lg
Sacco -
Huhu
Möchtest Du in NRW einen Anlage 1 Hund adoptieren, bekommst du nur die Bewilligung vom Amt wenn der Hund aus dem TH oder einer ähnlichen TS Organisation stammt.
Keine übernahme von privat!Hast Du dir einen Hund aus dem TH ausgesucht, ist es ratsam den SKN zu machen, damit zu berechtigt bist den Hund auszuführen. Bitte darauf achten, der SKN für das Führen "gefährlicher Hunde" muss bei Amtsveterinär abgelegt werden, der "normale" für 40/20 Hunde reicht hier nicht aus! Manche TH bieten das aber auch in den eigenen Einrichtungen zu bestimmten Termin an.
Steht fest, welcher Hund es sein soll, holst du dir beim OA, manche bieten es auch Online an ein Formular.
Bei uns heißt es:
Anmeldung/Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für das Halten, die Ausbildung und das
Abrichten eines Hundes nach dem Landeshundegesetz vom 18.12.2002Dieses wir ausgefüllt und zusammen mit dem erweiterten Führungszeugnis zur zuständigen Behörde geschickt.
Du musste den Antrag auf jeden Fall VOR der Adoption stellen, da das OA der Haltung ERST zustimmen muss!Holst du dir erst den Hund, kann das OA dir aus Gründen der Unzuverlässigkeit die Haltung untersagen!
Das sollte es eigentlich schon gewesen sein
-
Wir kommen aus dem Land BRB, und kann nur aus meiner Erfahrung schreiben.
Wir haben eine Dobermann Hündin aus Privat Haltung bekommen. Als wir die Hündin zuhause hatten, stand 2 Wochen später das OA vor der Tür um den Hund zu "begutachten"
Aussage vom OA, wir müssen es überprüfen denn es könnte sich ja auch um eine andere ListenHunde Rasse handeln als angegeben. Ich hatte sie aber vorher schon angemeldet.Wir hatten die Auflage bekommen innerhalb von einem viertel Jahr einen neuen Wesens Test zu machen, denn der alte verfällt bei Besitzer Wechsel.
Da mein Mann unseren Hund auch ab und führt musste er mit ihr auch einen neuen Wesens Test ablegen.
Ein Führung`s Zeugnis mussten wir auch einreichen.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!