Charaktertest für einen "Gefahrenhund"

  • Hallo, Leute.
    Ich habe mal eine Frage.
    Vor etwa einem Monat gab es einen kleinen Zwischenfall, als mein Bruder mit unserem Hund draußen war. Er stieg aus dem Auto, als ein kleines Mädchen vorbeirannte. Unser Hund Charlie, ein Deutsch-Belgischer Mixrüde, lief zu ihr und bellte sie an. Mein Bruder leinte ihn an und brachte ihn in den Garten, ignorierte jedoch dämlicherweise das weinende Mädchen und seine Mutter. Durch dieses Fehlverhalten wurde er wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt und unser Charlie als gefährlicher Hund eingestuft. Was ich damit sagen will ist, dass Charlie eigentlich ein sehr lieber, wenn auch vorlauter Kerl ist. Nun die Frage: gibt es eine Möglichkeit, diese Einstufung rückgängig zu machen und die Maulkorbpflicht aufzuheben?
    Danke schon mal im Vorraus,
    Miriam

  • Sehr schei.. gelaufen.
    Über eine Rückname der Einstufung entscheidet das zuständige Ordnungsamt, nicht der Wesenstest.
    Versucht mit dem OA zu reden, bietet den Wesenstest an (wenn der gut ausfällt, lässt das OA evtl. besser mit sich reden) und entschuldigt Euch noch mal für das Missgeschick.
    Ich wünsche Euch ganz viel Glück, dass Ihr aus dieser blöden Situation wieder rauskommt!

  • Zitat

    Über eine Rückname der Einstufung entscheidet das zuständige Ordnungsamt, nicht der Wesenstest.


    Aber wird der nach dieser Einstufung nicht automatisch angeordnet?

  • Öhm.. weil ein Hund bellt gibt's wirklich solche Grattler, die einem beim OA melden (oder wo auch immer)? Bescheuerte Welt, echt wahr^^

  • Ist echt blöd gelaufen. Angeordnet hat niemand einen Wesenstest. Die beim OA haben ein Foto des Hundes gemacht und damit war die Sache für die gegessen. Ganz egal, ob das Tier nun nen Menschen zerfleischt oder ein Wollknäuel gejagt hat..
    Danke für die schnellen Antworten :)
    Werd so schnell wie möglich beim Amt nach einem Test fragen.
    Lg

  • Hättest du die Möglichkeit dich von einem Anwalt beraten zu lassen? Das wäre mein Weg, würd' ich mir nicht gefallen lassen, wegen dem Hund, aber auch wegen deines Bruders..

  • Worauf genau begründet sich die Einstufung?
    Hat sich das Mädchen verletzt? Ist sie gefallen?
    ich mein, weil ein Hund bellt wird er doch nicht als gefährlich eingestuft? Oder denke ich zu blauäugig? :???:

  • hallo miriam,


    Zitat


    Vor etwa einem Monat gab es einen kleinen Zwischenfall, als mein Bruder mit unserem Hund draußen war. Er stieg aus dem Auto, als ein kleines Mädchen vorbeirannte. Unser Hund Charlie, ein Deutsch-Belgischer Mixrüde, lief zu ihr und bellte sie an.


    er bellte sie an? hat sich das mädchen erschreckt? ist sie gefallen?


    Zitat

    Mein Bruder leinte ihn an und brachte ihn in den Garten, ignorierte jedoch dämlicherweise das weinende Mädchen und seine Mutter.


    inwiefern ignorierte er sie? wollte die mutter kontakt aufnehmen? bitte mehr infos über den vorgang.


    Zitat

    Durch dieses Fehlverhalten wurde er wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt und unser Charlie als gefährlicher Hund eingestuft. Was ich damit sagen will ist, dass Charlie eigentlich ein sehr lieber, wenn auch vorlauter Kerl ist.


    was genau steht in der anzeige, was ist der vorwurf? unterlassene hilfeleistung kann ja nicht entstehen, wenn der hund "nur" gebellt hat? hier bitte auch mehr infos.


    Zitat

    Nun die Frage: gibt es eine Möglichkeit, diese Einstufung rückgängig zu machen und die Maulkorbpflicht aufzuheben?
    Danke schon mal im Vorraus,
    Miriam


    wie erfolgte die einstufung? was für auflagen sollt ihr erfüllen? in welchem bundesland wohnt ihr? was für einen mischling habt ihr?

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