Welche Bundesländer erlauben grosse Hunde?
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Naja im Hundegesetz NRW steht
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Ist ja genau so doof. Ich muss wohl meine Frage anders formulieren:
Gibt es ausser NRW noch andere Bundesländer, wo grosse Hunde Einschränkungen hinnehmen müssen? Die Leinenpflicht für grosse Hunde gilt doch auch für Hamburg oder?
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Zitat
Ein Pitbull mit 50kg braucht wohl eher eine Radikal-Diät....
völlig wurscht. es geht um die kernaussage.
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Dass man innerhalb der Ortschaft anleint, ist häufig individuell von der Stadt verordnet, sofern es nicht generell im BL gilt.
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Zitat
völlig wurscht. es geht um die kernaussage.
Ich find den Scherz klasse.
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Zitat
Naja im Hundegesetz NRW steht
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Ist ja genau so doof. Ich muss wohl meine Frage anders formulieren:
Gibt es ausser NRW noch andere Bundesländer, wo grosse Hunde Einschränkungen hinnehmen müssen? Die Leinenpflicht für grosse Hunde gilt doch auch für Hamburg oder?
Ich wohne in NRW und habe einen großen Hund.
Das mein Hund in Wohnbereichen an die Leine muss halte ich nicht für eine Einschränkung sondern für Verantwortung für Hund UND andere Menschen.
Abgesehen von der Größe gehört für mich jeder Hund in Wohngebieten an die Leine, denn auch ein kleines Bello hat Zähne
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Zitat
Dass man innerhalb der Ortschaft anleint, ist häufig individuell von der Stadt verordnet, sofern es nicht generell im BL gilt.
Nicht nur das. Auch andere Sachen wie z.B Listenhunde sind von Stadt zu Stadt verschieden. So gibt es in meiner Stadt auch keinerlei Richtlinien für Listenhunde. Es gibt hier keine Liste! Im Nachbarort gibt es sie wieder die Listenhunde.
Ein Hund muss nur dann einen Wesenstest Maulkorb etc tragen machen tun wenn er öfters auffällig geworden ist.
Ich finde es hier toll. Hier werden alle Hunde erstmal gleich gestellt bis anderes bewiesen ist.
Der Hund muss auch keine Steuermarke tragen es reicht wenn der Hundeführer sie am Schlüsselbund hat.
Was ich bisher weis ist unsere Stadt seh Hundefreundlich.
Aber 10km weiter schon nicht mehr weil dort andere Ordnungsämter bzw. gemeinden zuständig sind. -
hier in bayern: nur die sog. "listenhunde" werden vom freistaat "besonders" reglementiert. alle anderen hunde, die nicht auf der liste stehen, brauchen keinen wesenstest - bzw müssen keine einschränkungen in kauf nehmen.
aber:
die stadt oder gemeinde kann eine eigene hundeverordnung erlassen. da kann dann vom leinenzwang bis zur maulkobpflicht oder einen hohen hundesteuer alles mögliche drin stehen.
ich wohne in bayern in einer kleinstadt und wir hier haben keine hundeverordnung fürs stadtgebiet - d.h, da ich keinen hund habe, der auf der landesliste steht, hab ich weder leinenzwang noch muss ich wesenstests machen noch ist die hundesteuer sonderlich hoch.
ein paar gemeinden weiter schauts schon wieder ganz anders aus.
also: immer erst schauen, was das bundesland erlassen hat und anschliessend, wies auf stadt/gemeindeebene ausschaut.
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Zitat
Naja im Hundegesetz NRW steht
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend
Ich verstehe immer noch nicht, was an "großen Hunden" so anderes sein soll? Sollten kleine Hunde nicht viel eher an der Leine laufen?
Und in Hamburg müssen nur Hunderassen, die auf der Rassenliste stehen, einen Wesenstest machen.
Alle anderen Hundebesitzer können eine Leinenbefreiung beantragen (Test), dann kann der Hund auch ohne Leine an ordentlichen Plätzen sein. -
Zitat
Ich find den Scherz klasse.
ich auch
Soweit ich weiß braucht man zum Beispiel im Bundesland Bremen gar keinen Sachkundenachweiß oder der Hund (und Halter, haha) einen Wesenstest. Es sei denn man hat einen 50kg Chihuahua-Pitbull-Mischling (entschuldigt.. hihi) -
Zitat
Naja im Hundegesetz NRW steht
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Ist ja genau so doof. Ich muss wohl meine Frage anders formulieren:
Gibt es ausser NRW noch andere Bundesländer, wo grosse Hunde Einschränkungen hinnehmen müssen? Die Leinenpflicht für grosse Hunde gilt doch auch für Hamburg oder?
Ja, das gilt für "innerorts" in NRW. Bei uns auf dem Land sind die Einschränkungen also gleich Null . Daneben hat jede Stadt/Gemeinde eh noch eigene Bestimmungen, so dass letztlich ein kleiner Hund mitten in der Stadt genau so wenig frei laufen darf. Und in NRW hast du immerhin den Vorteil, dass der Hund das ganze Jahr in Wald und Feld frei laufen darf, es gibt dahingehend keine Brut- und Setzzeit, sofern er auf den Wegen bleibt und nicht jagt. Mit anderen Worten: ein Hund mit kaum (oder gut kontrollierbarem) Jagdtrieb hat hier auch sehr viel Freiheit, wenn er groß ist . Meine großen Hunde laufen hier fast ausschließlich frei und wir verstoßen damit gegen kein Gesetz -
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